Was hat die Teil-Freigabe von Cannabis vor zwei Jahren gebracht? Die schwarz-grüne Landesregierung stellt der Gesetzesänderung durchgehend schlechte Noten aus.
Seit zwei Jahren erlaubtNRW kritisiert: Ziele der Cannabis-Freigabe wurden verfehlt

Ein Mann raucht einen Joint. Vor zwei Jahren wurde das Rauchen von Cannabis legalisiert.
Copyright: dpa
Der Unfall ereignete sich um 3.45 Uhr auf dem Kölner Raderberggürtel. Ein VW-Fahrer raste über mehrere rote Ampeln, ehe er auf einen Seat prallte und sich schwer verletzte. Der Fahrzeuglenker war erst 15 Jahre alt. Die Polizei ordnete einen Drogentest an. Das Ergebnis: Der jugendliche Unfallverursacher stand unter Cannabis-Einfluss.
Vor zwei Jahren trat in Deutschland das von der Ampelregierung beschlossene Gesetz zur Cannabis-Teillegalisierung in Kraft. Ziel war es, durch eine kontrollierte Freigabe den Schwarzmarkt auszutrocknen und die Konsumenten vor verunreinigten Beimengungen zu schützen. Zudem sollte die Polizei von den sinkenden Fallzahlen bei der Strafverfolgung profitieren. Ein Effekt, der aber offenbar nicht eingetreten ist. „Die damalige Bundesregierung hatte mit der Cannabis-Teilegalisierung große Ziele verfolgt, die sie aber verfehlt hat“, sagte NRW-Innenminister Herbert Reul dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.
Reul: Schwarzmarkt floriert
Das zeige die Kriminalstatistik von NRW und ein Blick auf den Straßenverkehr, erläuterte der CDU-Politiker. „Der Schwarzmarkt floriert, die Strafverfolgungsbehörden haben nach wie vor alle Hände voll zu tun und die Zahl der Drogenfahrten ist gestiegen“, kritisierte Reul. „Das bereitet viel Arbeit, die die Polizei nicht entlastet hat.“
Im Jahr 2025 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik 35.517 Fälle von Rauschgiftkriminalität erfasst. Darunter fielen 9693 Fälle mit Cannabis-Bezug. Im Jahr zuvor gab es 48.994 Fälle von Rauschgiftkriminalität – davon hingen 21.777 mit Cannabis zusammen.
Seit dem 1. April 2024 dürfen Personen ab 18 Jahren im öffentlichen Raum bis zu 25 Gramm Cannabis mit sich führen. In der eigenen Wohnung ist die Lagerung von bis zu 50 Gramm Cannabis erlaubt. Auch der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Anbau der Pflanzen in speziellen Vereinen ist seitdem zulässig.
Die Teillegalisierung von Cannabis führte erwartbar zu einem Rückgang der Fallzahlen bei der Rauschgiftkriminalität. Angesichts der legalen Besitzmenge von bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum habe sich „die Schwelle des Anfangsverdachts von Handelsdelikten deutlich nach oben verlagert“, sagte ein Ministeriumssprecher unserer Zeitung. „In der Vergangenheit war ein Anfangsverdacht gegeben, wenn etwa die zu kontrollierende Person wahrnehmbar nach Cannabis roch.“ Bei den anschließenden Kontrollen sei nicht selten der Besitz anderer Betäubungsmittel festgestellt worden.
Seit der Einführung der neuen Regeln sei es nun aber für die Polizei deutlich schwerer geworden, einen Anfangsverdacht festzustellen. „Die große erlaubte Besitzmenge von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum ermöglicht einen risikoarmen Umgang damit durch illegale Cannabishändler“, sagte der Reul-Sprecher. Sie sei sogar deutlich größer als die Menge, die Cannabishändler in der Regel vor der Teillegalisierung mit sich führten.
„Tatanreiz zum illegalen Handel größer als vorher“
Cannabishändler könnten sich jetzt mehrfach am Tag mit jeweils 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bewegen und die Drogen verkaufen, ohne dass die Polizei einschreiten könne, hieß es: „Im Kontext der geringen Strafen, der erschwerten Nachweisbarkeit, einer gleichbleibend hohen Nachfrage und einer sinkenden Hemmschwelle für den Erstkonsum ist der Tatanreiz zum illegalen Handel nach der Teillegalisierung größer als vorher.“
Daher sei der Rückgang der Fallzahlen bei Rauschgiftdelikten „kein verlässlicher Gradmesser“ zur Entwicklung der Kriminalitätslage. Eher komme darin der erschwerte Nachweis von Verstößen gegen die neuen Vorschriften zum Ausdruck, sagte der Sprecher des NRW-Innenministeriums unserer Zeitung. Sein Fazit: „Die bestehenden Anbauvereinigungen und der private Eigenanbau sind aktuell nicht in der Lage, den gleichbleibend hohen Bedarf an Cannabis zu decken, sodass weiterhin fast ausschließlich auf illegales Cannabis zurückgegriffen werden muss.“ Die intendierte positive Wirkung zur Eindämmung des Schwarzmarktes habe sich nicht eingestellt. Zudem lasse sich durch die Teillegalisierung der gewerbsmäßige illegale Handel mit Cannabis nur noch schwer nachweisen.
Auch im Verkehrsbereich schlage sich die Cannabis-Teilegalisierung nieder, hieß es im NRW-Innenministerium. 2025 wurden 506 Unfälle registriert, bei denen Cannabis im Spiel war – das sind so viele wie nie zuvor. Der Zuwachs im Vergleich zu 2024 beträgt 23 Prozent.
Anders als bei Alkoholkontrollen ist es für die Polizei nicht einfach, Verstöße gegen Cannabis-Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum bei Verkehrskontrollen festzustellen. Während beispielsweise der Atemalkoholtest zumindest ein vages Ergebnis bringt, sagt das Ergebnis eines Speicheltests nur aus, ob der Fahrer Cannabis konsumiert hat oder nicht. „Für eine gerichtsverwertbare Feststellung des Grenzwertes von THC im Blut bleibt eine Blutprobe zwecks Blutanalyse unerlässlich“, sagte der Reul-Sprecher.
Auch Laumann kritisiert Gesetz
Neben NRW-Innenminister Reul sieht auch NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann die Teil-Freigabe kritisch. Unter dem Gesichtspunkt des Gesundheitsschutzes sei es problematisch, dass die Mitglieder einer Anbauvereinigung bis zu 50 Gramm Cannabis im Monat erhalten können, hieß es. Der Wert sei zu hoch, denn ein starker Konsum von Cannabis gehe mit einem deutlich erhöhten Risiko für Psychosen einher. „Als Gesundheitsminister des Landes NRW halte ich das Cannabisgesetz nach wie vor für einen Fehler“, sagte Laumann unserer Zeitung. Es sei offensichtlich, dass das Gesetz erhebliche Mängel aufweise und überarbeitet werden müsse. „Die Ziele des Gesetzes, bezogen auf den Jugendschutz, den Gesundheitsschutz sowie ein Zurückdrängen des Schwarzmarktes, sind in der aktuellen Fassung schwer erreichbar. Hier muss dringend nachgebessert werden“, forderte Laumann.
Susanne Schneider, gesundheitspolitische Sprecherin der FDP im Landtag, kritisierte, NRW setze die politischen Vorgaben aus dem Bundesgesetz nur mit Widerwillen um. Die „Verzögerungstaktik“ sei besonders bei der Verordnung zur Regelung von Cannabis-Anbauvereinigungen deutlich geworden. „Bei den Rahmenbedingungen hat Laumann sich demonstrativ Zeit gelassen“, sagte die FDP-Politikerin unserer Zeitung. Nicht mal fünf Prozent der in NRW möglichen Anbauvereinigungen gebe es bislang. „So wird man den Schwarzmarkt nur schwer zurückdrängen können“, sagte Schneider.
