DB-Zugbegleiterin packt ausWer Fahrgästen hilft, geht ein Risiko ein

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Bahn Einstieg Symbol

Eine Zugbegleiterin erklärt, ob DB-Mitarbeiter Fahrgästen beim Einstieg helfen dürfen. (Symbolbild)

Die schwangere Twitter-Nutzerin musste sich mit Kleinkind und Kinderwagen selbst abmühen. Den Mobilitätsservice der DB, der genau für solche Situationen da ist, kannte sie nicht. Der Twitter-Post wurde in den letzten Tagen unzählige Male kommentiert, führte auch zu zahlreichen kritischen Medienberichten.

Unter ihrem Twitter-Post kam es zu den üblichen Anfeindungen anderer Fahrgäste. Das Social Media Team der DB äußerte sich dazu. Die Zugbegleiter seien nicht versichert, wenn sie Fahrgästen beim Tragen oder beim Einstieg helfen, hieß es dort.

Eine Zugbegleiterin klärt auf

Aber stimmt das? Wir haben Zugbegleiterin Veronika R. (Name von der Redaktion geändert) gefragt, was sie von der Diskussion hält. R. ist seit vier Jahren bei der Deutschen Bahn, hat seitdem an zahlreichen Trainings teilgenommen. „Da wurde nicht nur einmal besprochen, dass, wenn es aufgrund des Hebens von Reisendengepäck oder anderen Dingen wie Kinderwagen zu einer Rückenverletzung wie Bandscheibenvorfall oder Hexenschuss kommt, nicht als Arbeitsunfall gilt.“

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Das sei durchgehend von allen Ausbildern so vermittelt worden, betont die Zugbegleiterin außerdem – und widerspricht damit den Aussagen der Bahn auf Twitter. Denn die hatte angesichts der Aufregung über ihren ursprünglichen Tweet später geschrieben, Mitarbeiter seien in solchen Situationen durchaus versichert.

Angestellte müssen sich über Konsequenzen klar sein

„Niemandem von uns wurde je verboten einem Fahrgast zu helfen, im Gegenteil. Es wird gern gesehen einem Fahrgast das Gepäck zu reichen oder einen Kinderwagen einzuladen, ohne dass der Reisende überhaupt fragen muss“, sagt R. allerdings auch. Nur müssten sich die Angestellten eben über mögliche Konsequenzen klar sein: „Nämlich, dass die Möglichkeit besteht, aufgrund einer blöden und falschen Bewegung über sechs Wochen außer Gefecht gesetzt zu sein und dann ins Krankengeld zu fallen.“

Das hat R. selbst schon bei Kollegen mitbekommen: „Natürlich gibt es Kollegen im nahen Umfeld, die jahrelang den Fahrgästen ihre Wandschränke aus Nettigkeit in die Gepäckablagen gehievt haben – und sich damit den Rücken kaputt gemacht haben. Und ja, es gibt auch Kollegen und Kolleginnen, die länger als 6 Wochen außer Gefecht gesetzt waren und dann ins Krankengeld gefallen sind, weil es nicht als Arbeitsunfall gewertet wurde.“

Das sagt R. zum Mobilitätsservice der Bahn

R. zufolge ist das der Hauptgrund für die manchmal geringe Hilfsbereitschaft einiger Bahn-Mitarbeiter. „Dieses gesundheitliche aber auch finanzielle Risiko löst natürlich aus, dass es sich viele zweimal überlegen, bevor sie mit anfassen.“ R. zufolge sind Schäden an Gepäck oder Verletzungen bei Fahrgästen bei solchen Hilfeleistungen hingegen durchaus abgesichert. „Diese Unterschiede haben Viele auf Kosten der Mitarbeiter in den letzten Tagen durcheinander gebracht“, beklagt R.

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Wir haben auch nachgefragt, ob es stimmt, dass nur der Mobilitätsservice für solche Fälle versichert ist – dieser kann für die Hilfe zum Tragen und Einsteigen von den Fahrgästen dazu gerufen werden kann. „Unser Mobilitätservice ist für die Begleitung unserer Reisenden geschult. Wir Zugbegleiter dürfen zum Beispiel die Laderampe für die Rollstuhlfahrer nicht bedienen, das dürfen nur die Kollegen vom Service“, erklärt R.

Twitter-Antwort der DB verwirrt die Zugbegleiter

Ob R. uns sagen kann, wie die Zugbegleiter reagiert haben, als sich die Social-Media-Teams der DB auf Twitter zunehmend verheddert haben? „Als diese Welle losgebrochen ist, waren ich und auch viele Kollegen über diese Twitter-Story geschockt, empört, fassungslos und einige haben sich auch geschämt“, erzählt die Zugbegleiterin. Zugleich betont sie, dass niemand ganz genau wisse, was wirklich passiert sei. „Ich möchte damit nicht sagen, dass jeder Mitarbeiter im Zugbegleitdienst ein Engel ist. Aber das ist doch in jeder Firma so“, meint R.

Was sie allerdings ärgert: Die Themen Versicherungsschutz (der Passagiere), Unfallverhütung und Selbstschutz seien in einen Topf geworfen worden „und niemand hat nachgefragt, was genau damit gemeint gewesen sein könnte.“

Auf ihre Kollegen lässt R. jedenfalls nichts kommen: „Fest steht, jeder von uns weiß was er zu tun hat, was er zu lassen hat und mit welchen Konsequenzen wir zu leben haben.“ (RND)

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