Viele Urlaubsorte sind aktuell von Waldbränden betroffen. Welche Rechte haben Reisende im Falle einer Stornierung oder früheren Abreise?
Feuer in den FerienDiese Rechte haben Urlauber im Falle eines Waldbrandes

Während die Waldbrände wüten, habe viele Urlauber Fragen: Was passiert mit einer Buchung im Falle der Katastrophe?
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Spanien, Frankreich und Griechenland brennen. Zahlreiche Urlaubsorte sind von den großflächigen Waldbränden im Süden Europas betroffen. Während der Hauptferienzeit sind auch Urlauber von der Naturkatastrophe betroffen: Ein Brand kann zu Evakuierung führen und eine frühere Heimkehr nötig machen. Oder der Urlaub muss ganz ausfallen.
Was ist in einem solchen Ausnahmefall das richtige Verhalten? Und welche Rechte haben Reisende bei Pauschalreisen, wenn diese wegen einer Ausnahmesituation eingeschränkt, verkürzt oder sogar ganz abgesagt werden müssen?
Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ hat die wichtigsten Informationen gesammelt und gibt hilfreiche Tipps bei der aktuellen Waldbrandlage.
Waldbrände in Frankreich und Spanien – auch Urlaubsorte sind betroffen

Waldbrände wüten mittlerweile in Griechenland, Spanien und Frankreich. Auch Urlaubsorte sind betroffen.
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Das Auswärtige Amt warnt aktuell unter anderem vor Reisen nach Frankreich und Spanien. Der Grund: großflächige Waldbrände in mehreren Regionen. Dabei kommt es zu Evakuierungen und Sperrungen von Straßen und Bahnstrecken. In manchen Gebieten gilt aktuell die höchste Warnstufe. Insbesondere Campingplätze und Orte in der Nähe von Unterholz und Wäldern sind besonders gefährdet.
Rechtliche Absicherung einer Pauschalreise
Wenn vor einer Reise bereits klar ist, dass die aktuelle Waldbrandsituation den Antritt dieser verhindert, ist es bei Pauschalreisen oft möglich, Verbraucherschutzrechte geltend zu machen und zumindest einen Teil der Reisekosten erstattet zu bekommen. Für eigenständige Reiseleistungen wie separat gebuchte Flüge und Unterkünfte haftet in der Regel die Privatperson.
Das EU-Verbraucherrecht schützt Reisende bei der Buchung einer Pauschalreise umfangreich. Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihre Reiseleistung unter die Definition einer Pauschalreise fällt, können Sie die Kriterien auf der Homepage der EU prüfen. Generell gilt eine Buchung als Pauschalreise, wenn sie eine Kombination aus Reiseleistungen in einem „Paket“ beinhaltet.
Eine Reise ist von Waldbränden betroffen – das sind Ihre Rechte
Das europäische Verbraucherrecht sieht vor, dass bei „außergewöhnlichen Umständen“ wie einer Naturkatastrophe eine Pauschalreise sowohl vom Reiseveranstalter als auch vom Reisenden abgesagt werden kann. In diesem Fall hat der Reisende Anspruch auf eine vollständige Erstattung aller geleisteten Zahlungen, jedoch nicht auf zusätzliche Entschädigungen.

Wird eine Evakuierung nötig, sind Pauschalreisende weitgehend abgesichert.
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Auch ist der Reiseveranstalter verpflichtet, im Falle von Schwierigkeiten während der Pauschalreise Beistand zu leisten. Wie dies im Falle eines Waldbrandes aussieht, hängt von der jeweiligen Situation ab: sei es ein Rücktransport, eine Evakuierung oder die Bereitstellung von Informationen. Auch eine Ersatzunterkunft im Falle einer Evakuierung steht den Reisenden in der Regel zu. Bei Individualbuchungen ist meist zumindest eine Rückerstattung für entfallene Tage möglich.
Vorzeitige Abreise: Auch hier sind Pauschalreisende abgesichert
Bei vorzeitiger Abreise, die durch außergewöhnliche Umstände notwendig wird, muss der Pauschalanbieter für gewöhnlich die Rückreise organisieren – solange die Umstände ausreichend belegt werden können. Entfallene Flüge, auch individuell gebuchte, müssen ersetzt oder rückerstattet werden. Verspätungen aufgrund von Asche und Qualm, jedoch nicht.
Die „Tagesschau“ weist weiter darauf hin, dass allein die Sorge vor Waldbränden kein Grund ist, die Reise zu stornieren, sondern die Lage vor Ort entscheidend ist. Dafür ist eine offizielle Reisewarnung zwar nicht nötig, Indizien wie Rauch, Asche oder Brände in der Nähe jedoch schon. Offizielle Medienberichte dienen dabei als zuverlässige Quelle.
Eine Reiserücktrittsversicherung deckt den Fall einer Naturkatastrophe oft nicht ab. Der Vertrag sollte vor Antritt einer Reise deshalb sorgfältig geprüft werden.
Waldbrand im Urlaub: Das richtige Verhalten
Sollten Sie sich dennoch in einem Waldbrandgebiet finden, hat das Auswärtige Amt konkrete Hinweise zur richtigen Verhaltensweise. Den Anweisungen der Feuerwehr, Behörden und Sicherheitskräfte ist dabei unbedingt Folge zu leisten. Die europäische Notrufnummer 112 ist international gültig und kann in einer Notlage genutzt werden, um direkt geortet zu werden und Hilfe anzufordern. Aktuelle Witterungslagen sind am besten über die lokalen Medien und Bekanntmachungen der Gemeinden zu erhalten.

Sollten Sie in einen Waldbrand geraten, befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der Rettungskräfte.
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Es ist außerdem ratsam, das Mobiltelefon stets bei sich zu führen. Es kann außerdem sinnvoll sein, sich vor Antritt einer Reise in ein Risikogebiet in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes zu registrieren. Prüfen Sie unbedingt vor Antritt der Reise, auf welchen lokalen Websites und Sendern Sie aktuelle Informationen erhalten können. Die letzte Anlaufstelle im Falle eines akuten Notfalls kann immer die jeweilige Botschaft sein.
Waldbrandgefahr auch in NRW: Jeder kann mithelfen, Risiko zu minimieren
Im Angesicht des Klimawandels haben Waldbrände und Waldbrandgefahr in Zentraleuropa in den letzten Jahren erheblich zugenommen.
Auch in NRW steigt das Waldbrandrisiko durch die anhaltende Trockenperiode. Jede und jeder kann hier einen Beitrag zur Minimierung des akuten Waldbrandrisikos leisten.
Die Naturschutzorganisation Greenpeace gibt praktische Tipps zur Minimierung des Waldbrandrisikos, die einfach zu beachten sind.
- Nicht im Wald rauchen, keine Zigaretten aus dem Fenster werfen: Auch ein glimmender Zigarettenstummel kann bei extremer Trockenheit dürre Äste und Unterholz entflammen. In manchen Bundesländern ist das Rauchen im Wald sogar untersagt.
- Kein Lagerfeuer im Wald, nicht grillen: Lagerfeuer und Grillen sind nur an gekennzeichneten Stellen erlaubt. Ein Feuer kann schnell außer Kontrolle geraten und auch glühende Kohle- und Holzreste können trockenes Unterholz entflammen.
- Keine Kerzen, Fackeln oder Laternen im Wald: Greifen Sie lieber auf eine Taschenlampe zurück – weniger romantisch, dafür sicher.
- Nicht mit dem Auto wild parken: Heiße Fahrzeugteile können Waldbrände verursachen, wenn auf trockenen Stellen im Wald geparkt wird.


