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Telefonische KrankschreibungHausärzte fordern Verlängerung von Pandemie-Sonderregel

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Ab dem 1. Januar wurde die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Praxen, Krankenkassen und Arbeitgeber verpflichtend eingeführt.

Ab dem 1. Januar wurde die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Praxen, Krankenkassen und Arbeitgeber verpflichtend eingeführt.

Am Freitag gilt letztmalig die Möglichkeit, sich bei leichten Atemwegserkrankungen per Telefon krankschreiben zu lassen. Der Hausärzteverband fordert, die Regelung fortzusetzen. 

Die Hausärzte fordern eine dauerhafte Verlängerung der am Freitag auslaufenden Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung und warnen andernfalls vor einer massiven Verschlechterung der medizinischen Versorgung. „Um es klar zu sagen: Ohne die telefonische Krankschreibung geht es nicht mehr“, sagte die Vizechefin des Deutschen Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND/Freitag). Das gelte insbesondere in den akuten Infektwellen, wie es sie im vergangenen Winter gegeben habe.

Hausärzteverband: Praxen geraten immer weiter unter Druck

„Wer der telefonischen Krankschreibung jetzt den Stecker zieht, gefährdet die Versorgung und nimmt in Kauf, dass die Hausarztpraxen immer weiter unter Druck geraten“, betonte sie. Die telefonische Krankschreibung müsse daher dauerhaft etabliert werden, ohne die bisherige Beschränkung auf leichte Atemwegserkrankungen, verlangte die Medizinerin.

„Warum eine Regelung, die die vergangenen Jahre hervorragend funktioniert hat, jetzt ohne Not gestrichen werden soll, ist schlichtweg nicht nachvollziehbar“, beklagte die Vizechefin des Verbandes. Es gelte, die knappen ärztlichen Ressourcen möglichst effizient einsetzen, sonst fehle die Zeit an anderer Stelle, mahnte sie. „Wir Hausärztinnen und Hausärzte kennen unsere Patientinnen und Patienten und können am besten einschätzen, wann eine telefonische Krankschreibung sinnvoll ist und wann nicht“, argumentierte der Verband.

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Beschränkung auf Atemwegserkrankungen sollte fallen

Ohne die bisherige Beschränkung auf Atemwegserkrankungen könnte auch Patientinnen und Patienten, die beispielsweise an einem leichten Magen-Darm-Infekt litten und keiner medizinischen Behandlung vor Ort bedürften, der Weg in die Praxen erspart bleiben, sagte Buhlinger-Göpfarth.

Die in der Corona-Pandemie eingeführte Sonderregelung, die unnötige Kontakte reduzieren und Corona-Infektionen vermeiden sollte, läuft am Freitag aus. Bei leichten Erkältungsbeschwerden war es seit Frühjahr 2020 möglich, sich telefonisch bis zu sieben Tage krankschreiben zu lassen. Das Attest durfte einmalig um diesen Zeitraum verlängert werden.

Die Regelung wurde mehrfach durch den zuständigen Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen verlängert. Ausschuss-Chef Josef Hecken erklärte, die Krankschreibung per Telefon habe ihre Funktion während der Pandemie erfüllt - als „einfach umsetzbare Möglichkeit, leichte und schwere Krankheitsfälle voneinander abzugrenzen und volle Wartezimmer zu vermeiden“.

Angesichts der aktuellen Risikobewertung des Robert Koch-Instituts (RKI) laufe sie nun aus. Man behalte sie aber im Auge und könne sie bei Bedarf sehr schnell wieder aktivieren, machte Hecken deutlich.

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