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„Störung der Totenruhe“Windkraftgegner stellen Strafanzeige gegen Euskirchener Landrat

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Das Flurstück Judenkirchhof wird heute landwirtschaftlich genutzt (aktuell: Weizenanbau).

Gab es hier einst einen jüdischen Friedhof? Der Acker trägt den Flurnamen „Judenkirchhof“, im Hintergrund ist Glehn zu erkennen.

Bürger aus Mechernich-Glehn verweisen auf einen möglichen jüdischen Friedhof, auf dem die Kreisverwaltung den Bau von Windrädern genehmigt hat.

Wenn es darum geht, den weiteren Ausbau der Windenergie zu verhindern, wird es in der Diskussion schnell emotional. Da ist dann von „Windrädern der Schande“ und „Vogelschreddern“ die Rede, es werden Gefahren für die eigene Gesundheit und das Grundwasser angeführt, etwa durch den Abrieb von Partikeln der Rotoren.

Die Interessengemeinschaft (IG) „Gegenwind Glehn“, die sich seit mehr als einem Jahr gegen den Bau von insgesamt sechs Windkraftanlagen auf der Feldflur westlich des Dorfes engagiert, hofft nun auf juristische Unterstützung, um den bereits genehmigten Bau der Windräder doch noch zu stoppen. „Wir haben bei der Staatsanwaltschaft Bonn Strafanzeige gegen Landrat Markus Ramers und die Verantwortlichen des Windpark-Planers, der REA GmbH, erstattet“, erklärte IG-Sprecher Hubert Braun bei einer Versammlung im Dorfgemeinschaftshaus in Glehn.

Der Vorwurf: Verdacht auf Störung der Totenruhe und die mögliche Gefährdung eines Bodendenkmals. Hintergrund ist die Vermutung der Windkraftgegner, dass sich auf einer Teilfläche des Plangebiets ein ehemaliger jüdischer Friedhof befindet. In der Tat trägt das Flurstück 64 in der Flur 36 der Gemarkung Glehn bis heute den Namen „Judenkirchhof“.

Dokument im Mechernicher Stadtarchiv mit Hinweis auf Historie?

„Der Name ist bereits auf historischen Karten aus der Franzosenzeit ersichtlich“, führte Braun bei der Versammlung aus, wo er einen Ausschnitt einer Karte aus dem Jahr 1808 präsentierte, die er und seine Mitstreiter im Mechernicher Stadtarchiv ausfindig gemacht hatten.

Drei der vier erhaltenen Grabsteine des jüdischen Friedhofs in Bleibuir.

Der jüdische Friedhof im benachbarten Bleibuir blieb bis heute erhalten und wird von der Stadt Mechernich gepflegt. In Glehn gibt es hingegen keine archäologischen Funde, die auf einen einstigen Friedhof hinweisen.

Bereits im Februar habe die IG daher offiziell die Eintragung des Geländes als Bodendenkmal beantragt und den Kreis Euskirchen auf die dort vermuteten jüdischen Gräber hingewiesen. „Auch die Bezirksregierung Köln war bereits vor einem Jahr im Rahmen der zweiten Offenlage zum Teilplan Erneuerbare Energien des Regionalplans informiert worden“, so Braun weiter.

Für einen jüdischen Friedhof gibt es in diesem Bereich keine archäologischen Hinweise.
Dr. Ulrike Müssemeier, LVR-Amt für Bodendenkmalpflege

Weil die Kreisverwaltung Euskirchen als Genehmigungsbehörde am 21. Mai jedoch trotzdem die immissionsschutzrechtliche Erlaubnis zum Bau der sechs Windkraftanlagen erteilte, habe sich die IG nach Beratung durch einen Anwalt dazu entschlossen, Strafanzeige zu stellen. Den Eingang dieser Anzeige bestätigte am Donnerstag Sebastian Buß, Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft: „Die Anzeige ist heute eingegangen. Zum Sachstand kann ich allerdings noch keine Angaben machen, das wird nun geprüft.“

Archäologen fanden keine Hinweise auf einen jüdischen Friedhof

„Die geplanten Anlagen sollen Fundamente erhalten, die die bis zu 245 Meter hohen Türme tragen müssen“, machte Windkraftgegner Braun deutlich: „Diese massiven Erdeingriffe drohen, die Gebeine der dort bestatteten Menschen unwiederbringlich zu zerstören.“

Auszug aus einer französichen Karte aus dem Jahr 1808.

Auf einer Karte aus dem Jahr 1808 taucht der Flurname erstmals auf, allerdings in der Schreibweise „open goudenkirchof“ oder „gondenkirchhof“.

Hubert Braun von der IG Gegenwind Glehn bei einer Versammlung im Dorfgemeinschaftshaus.

Hubert Braun von der Interessengemeinschaft „Gegenwind Glehn“ stellte die Strafanzeige gegen Landrat Markus Ramers.

Die Frage ist allerdings, ob es tatsächlich jemals einen jüdischen Friedhof in der Nähe von Glehn gab, denn bislang gibt es für diese These der Windkraftgegner keinerlei wissenschaftliche Belege. „Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist die Fläche von uns geprüft worden“, erklärte Dr. Ulrike Müssemeier, die als wissenschaftliche Referentin in der Außenstelle Nideggen des LVR-Amts für Bodendenkmalpflege tätig ist: „Für einen jüdischen Friedhof gibt es in diesem Bereich keine archäologischen Hinweise.“ Auch in der einschlägigen Literatur seien dazu keine Quellen zu finden.

„Der Flurname Judenkirchhof besteht, das ist korrekt. Das muss aber keinen Bezug zu einem Begräbnisplatz haben“, so Müssemeier weiter. Hinzu komme, dass auf der Karte von 1808 der Bereich als „open goudenkirchof“ oder „gondenkirchhof“ bezeichnet werde, was erst in späteren Jahren zu „Judenkirchhof“ umgedeutet worden sei.

Regionalhistoriker hält Existenz eines Friedhofs immerhin für möglich

Auch der Euskirchener Regionalhistoriker Hans-Dieter Arntz, der sich ausführlich mit dem jüdischen Leben in der Region befasst hat, war überrascht, als er mit der Frage konfrontiert wurde, was er zu einem ehemaligen jüdischen Friedhof in Glehn sagen könne. „Ich habe mich ganz tief in die Materie reingekniet und mein umfassendes Archiv nach einem Hinweis durchsucht“, sagte er auf Anfrage dieser Zeitung: „Die historische Faktenlage bleibt aber dünn, denn es gibt ja überhaupt keinen Nachweis für die Existenz einer jüdischen Gemeinde oder jüdischen Besiedlung in Glehn.“

Trotzdem hält er es persönlich durchaus für möglich, dass es dort, ähnlich wie in Bleibuir, einen jüdischen Friedhof gegeben hat. Was die Deutung des Flurnamens auf der französischen Karte angeht, wandte sich Arntz extra an den ostbelgischen Professor Leo Wintgen, der allerdings auf sprachliche Missverständnisse hingewiesen und gemeint habe, dass nicht „Judenfriedhof“, sondern eine römische oder keltische Opferstelle gemeint sein könnte.

Eine solche römische Trümmerstelle wurde übrigens tatsächlich im Plangebiet gefunden und archäologisch durch das Amt für Bodendenkmalpflege begleitet, wie Müssemeier bestätigte.