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ProzessauftaktZülpicher Kinder lebten laut Anklage in einem „Müllklima“

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In der Mitte sitzen die beiden Angeklagten, rechts und links von ihnen ihre Verteidiger.

Die Angeklagten sitzen neben ihren Verteidigern.

Drei kleine Jungen sollen in Zülpich verwahrlost und vom Lebensgefährten ihrer Mutter misshandelt worden sein. Verfahren gegen Jugendamt wurde eingestellt.

Ganz nah beieinander betreten die beiden Angeklagten, begleitet von ihren Verteidigern, den Schwurgerichtssaal im Bonner Landgericht. Sie wirken sehr jung, unsicher. Die Vorwürfe, wegen derer sich das Paar vor der Jugendschutzkammer verantworten muss, wiegen schwer. In der Zeit vom 6. November 2024 bis zum 23. April 2025 sollen die heute 22-Jährige und ihr jetzt 30 Jahre alter Lebensgefährte die drei Söhne der Frau, heute drei, fünf und sechs Jahre alt, vernachlässigt haben. Der Mann soll sie zudem wiederholt geschlagen und getreten haben, in einem Fall den am Boden krabbelnden Säugling.

Die Staatsanwältin wirft ihnen gemeinschaftliche Misshandlung von Schutzbefohlenen vor. Über die Wohnung in Zülpich, in der die Mutter mit ihren Söhnen lebte, heißt es von der Polizistin, die den Bericht bei der ersten Hausdurchsuchung verfasst und fotografiert hat: „Alle Fenster geschlossen, die Rollläden runtergelassen, kein Tageslicht – und ein erbärmlicher Gestank nach Fäkalien, Urin und Müllabfällen. In jedem Zimmer, einige sind nicht mehr begehbar. Windelsäcke turmhoch gestapelt, verkotete Wäschehaufen und Essensreste überall.“ Von dem beißenden Geruch sei ihr schlecht geworden.

Kein Sonnenlicht, keine Bewegung und zu wenig Nahrung für die Kinder

In diesem „Müllklima“ wuchsen die Kinder laut Anklage auf: „Ohne Sonnenlicht, ohne Bewegung – und mit viel zu wenig Nahrung.“ Sie wurden nach Darstellung der Staatsanwältin von der Mutter in Babywippe, Buggy oder Kinderwagen fixiert. Sie habe zugelassen, heißt es in der Anklage, dass der Mann alleine mit den Kindern in einem Raum war.

Der Fall flog auf, als die beiden älteren Söhne sich im April 2025 auf der Straße aufhielten, mit nichts bekleidet als einem Hemdchen, Windeln und Gummistiefeln. Beide waren in einem schlechten gesundheitlichen Zustand, untergewichtig und entwicklungsverzögert. Eine Nachbarin half, holte die Jungen ins Haus, wusch und wickelte sie, machte ihnen Butterbrote, alarmierte die Polizei. Man sah den Kindern an, so ein Beamter später, dass sie nicht gesund sind: „Schwarze Augenringe, getrockneter Kot in den Ohren, Haare unregelmäßig geschnitten.“

Die Polizei setzte das Kreisjugendamt in Kenntnis, das die Mutter mit den drei Kindern zuvor betreut hatte. Im Bericht der Polizei heißt es, dass die zuständige Mitarbeiterin gesagt habe, man solle die Kinder der Mutter zurückgeben. Die Polizisten jedoch hatten bei den Kindern Verletzungen entdeckt und brachten sie zur Untersuchung ins Krankenhaus. Es handelte sich um Hämatome und Brüche. Alle drei Kinder wurden in die Obhut verschiedener Pflegeeltern gegeben.

Leiblicher Vater der Kinder soll die  eigene Tochter missbraucht haben

Zu den Vorwürfen sagen die beiden Angeklagten am ersten Prozesstag nichts. Nur zu ihren eigenen Lebensgeschichten. Die 22-Jährige berichtet, ausführlich und gewandt, von Schlägen durch den Stiefvater, von Lieblosigkeiten, von ihrem Reißaus zu einer Freundin oder auf die Straße, von ihrer Zeit im Kinderheim und dass sie den Hang zur Selbstverletzung und zum Hungern hatte. Von einem 45-jährigen Mann sei sie schwanger geworden. Mit 15 Jahren bekommt sie den ersten Sohn, ein Jahr später den zweiten. Der Mann habe sie mit Wutausbrüchen überzogen und zum Sex gezwungen. Nach der Geburt des dritten Kindes habe sie ihn verlassen, nachdem er gestanden habe, seine Tochter, so alt wie die Angeklagte, missbraucht zu haben.

In diesem Fall wurde auch gegen die Sachbearbeiterin und die Leiterin des Kreisjugendamtes wegen Körperverletzung im Amt durch Unterlassen ermittelt. Wie Martin Kriebisch, Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft, auf Anfrage bestätigte, wurde das Verfahren am 2. Februar 2026 eingestellt. Man habe keine gravierenden Versäumnisse feststellen können, die ein Strafverfahren rechtfertigen. Die Mitarbeiterin sei einmal im Monat, zuletzt im März 2025, vor Ort gewesen, habe jedoch keinen Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung gehabt. Bei einem Besuch habe man den Jüngsten wohl versteckt, so dass sie ihn nicht habe sehen können. Auch sonst seien ihr keine Verletzungen aufgefallen.

An einem der nächsten Prozesstage wollen sich die beiden Angeklagten zu den Vorwürfen äußern.