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Gewalttätige BeziehungLeichlinger kommt in zweiter Instanz glimpflich davon

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Das Kölner Landgericht

Eine Kleine Strafkammer am Kölner Landgericht hat ein Urteil aus Leverkusen aufgehoben.

Immer wieder wurde ein heute 23-Jähriger handgreiflich. Für die Richterin war der Fall aber nicht eindeutig.

Harmonisch war die Beziehung nur drei Monate. Danach wurden immer wieder Handgreiflichkeiten aktenkundig. Zum Schluss befasst sich am Mittwoch eine kleine Strafkammer am Kölner Landgericht mit dem Fall – und stellt das Verfahren schließlich gegen eine Geldauflage vorläufig ein. 300 Euro fließen an die Leverkusener Bürgerstiftung.

Im August 2023 hatten sich ein damals 21 Jahre alter Leichlinger und eine ungefähr gleich alte Frau in einer Burscheider Disco kennengelernt. Friedlich blieb es nicht: Anfang November soll der Mann seine Partnerin zu Hause aufs Bett geworfen und geschlagen haben.

Vier Wochen später gab es Stress auf dem Parkplatz des Mc Donalds in Wermelskirchen. Nach einem seiner Meinung nach missglückten Einpark-Manöver zog der Mann die Handbremse, packte die Frau grob, hielt sie fest und nahm ihr das Handy weg. Die fühlte sich dermaßen bedroht, dass sie mit dem Kopf auf die Hupe drückte, um Hilfe zu holen. Vergebens. Ein paar Tage später ging die junge Frau das erste Mal zur Polizei.

Rausschmiss an der Montanusstraße

Kurz vor Weihnachten 2023 der nächste Streit, diesmal mit Rauswurf: Der Mann soll die Frau gepackt und seiner Wohnung in einem Block an der Montanusstraße verwiesen haben. Zum Schluss habe er ihr noch persönliche Sachen vom Balkon aus hinterher geworfen. Ein paar Wochen später die nächste Aggression: Der Mann schneidet der Frau, die im Auto auf der Schillerstraße in Opladen unterwegs ist, mit seinem Motorrad den Weg ab.

Für das Amtsgericht ist die Sache klar. Es verurteilt den Leichlinger am 29. November 2024 wegen Körperverletzung in drei Fällen, Nötigung und Bedrohung zu einer Geldstrafe: 120 Tagessätze. Aber nicht nur der Angeklagte legt Berufung ein, auch die Staatsanwaltschaft.

Da steht Aussage gegen Aussage.
Julia Krüger, Vorsitzende Richterin

Die Sache wird ein Fall für Julia Krüger. Die Kölner Richterin offenbart am Mittwoch von vornherein, dass auch sie Probleme mit dem Leverkusener Urteil hat. Der Mann hatte sich schriftlich zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft geäußert, „da steht Aussage gegen Aussage“.

Dazu komme: Das Opfer leidet an einem Borderline-Syndrom, besucht die psychiatrische Tagesklinik in Langenfeld. Ihr Verhalten in der Sache ist offenkundig widersprüchlich: Am 22. Dezember 2023 erwirkt sie einen Gerichtsbeschluss, der ihrem brutalen Freund weitere Annäherungen verbietet, einen Tag später zieht sie in einer Mail an die Polizei ihre Anzeige zurück, berichtet von einem Versuch, sich selbst zu töten. Und am 2. Januar erwirkt sie eine Aufhebung des Annäherungsverbots.

Das alles macht die Frau nicht glaubwürdig. Ein psychiatrisches Gutachten in dieser Hinsicht wird dem Verteidiger des Angeklagten verwehrt, Richterin Krüger will diesen Aufwand am Mittwoch auch nicht treiben: Dazu gibt es aus ihrer Sicht insgesamt zu viele Ungereimtheiten in dem Fall. Eine Verurteilung kommt für die Richterin nicht in Frage. Das sieht auch die Staatsanwältin so.