Der Angeklagte gab alles zu. Das Opfer ist ihm schon lange nicht mehr böse. Trotzdem gab es eine Berufungsverhandlung vor dem Landgericht.
ProzessViel Juristerei um eine Schubserei in Leichlingen

Das Landgericht in Köln musste einen Freispruch aus Opladen neu bewerten.
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Es war Karnevalssamstag, es wurde viel getrunken. Dann gab es einen Streit am Leichlinger Busbahnhof. Max G. (Name geändert) schubste eine Freundin zwei-, dreimal, die junge Frau ging zu Boden und ihre Armbanduhr zu Bruch. Irgendjemand rief die Polizei, zwei Beamte nahmen den jungen Mann mit und brachten ihn in die Ausnüchterungszelle auf der Burscheider Wache. Die Blutprobe hatte rund 1,5 Promille ergeben.
Es ist ja nix passiert, im Grunde
Eine Anzeige des Opfers gab es nicht: „Es ist ja nix passiert, im Grunde“, sagte die heute 20 Jahre alte Frau am Donnerstag im Landgericht.
Dort musste sich eine Strafkammer unter Helge Eiselt mit der Sache befassen. Der Grund: Vom Amtsgericht in Opladen war der heute 29 Jahre alte Mann vorigen September freigesprochen worden. Das hielt die Kölner Staatsanwaltschaft für falsch und ging in Berufung. Unter anderem bemängelte sie, dass in der ersten Verhandlung die Polizisten nicht befragt worden waren, die den Randalierer festgenommen hatten. So blieben nur womöglich gefärbte Darstellungen der Szene: die des Angeklagten und die seiner Bekannten. Die hängte die Sache auch am Donnerstag tief. „Wir waren alle gut dabei“; der Angeklagte sei aber „am besten dabei“ gewesen.
Geständnis gleich zu Beginn
Allerdings schien es auch im zweiten Prozess nicht so, als wolle Max G. irgendetwas beschönigen. „Es ist schon so gewesen, dass ich sie gestoßen habe.“ Und deshalb sei die Bekannte wohl auch zu Boden gegangen. Das Ganze tue ihm „sehr leid“. Allerdings auch aus einem anderen Grund: Der junge Mann ist alkoholsüchtig und schon länger in Therapie. Die Sauferei an Karneval sei „ein Rückfall“ gewesen.
Für den 29-Jährigen ist das eine ernste Sache. Der Mann, der in einer Pflegefamilie aufgewachsen ist, zum Vater überhaupt keinen und zur Mutter nur losen Kontakt hat, neigt nicht nur zum Alkohol. Er hat auch psychische Probleme. Die familiäre Situation macht ihm zu schaffen. Außerdem ist ein Kind sehr bald nach der Geburt gestorben. Das ist fünf Jahre her, aber er leidet noch immer darunter. Das wird am Donnerstag vor Gericht deutlich.
Beruflich war es auch schwierig. Der Versuch, seinen Hauptschulabschluss aufzubessern, scheiterte. Eine Ausbildung zum Maurer hat er abgebrochen. Inzwischen arbeitet er aber fest bei einem Solinger Unternehmen.
Brandstiftung in Solingen
Unter seinen Vorstrafen ist eine ziemlich ernste Sache: Im Spätsommer 2018 hat er nachts betrunken einen Kinderwagen angezündet, der im Flur eines Altbaus in der Solinger Innenstadt stand. Der Brand breitete sich aus. Nur durch den schnellen Einsatz der Feuerwehr konnte Schlimmeres verhindert werden. Tatsächlich hätte das übel ausgehen können. Mehrere Wohnungen hatten keinen Notausgang. Der einzige Ausgang durch das Treppenhaus wäre versperrt gewesen, wenn sich der Brand ausgedehnt hätte.
Weil er ein gutes Jahr später noch einmal wegen Vollrausch und Aggression verurteilt worden war, steht Max G. noch unter Bewährung. Das alles macht es schwieriger, die Schubserei in Leichlingen juristisch zu bewerten.
Richter Eiselt ließ auch wegen des erneuten Geständnisses am Donnerstag zunächst erkennen, dass er den Freispruch der Leverkusener Kollegin durchaus nachvollziehen kann. Auch die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft sah nicht unbedingt, warum Max G. jetzt doch verurteilt werden soll. Ein Rückruf in der Dienststelle belehrte sie allerdings eines Besseren, ein erneuter Freispruch kam danach nicht mehr in Frage. Vielmehr forderte sie eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 Euro. Finanziell gut gestellt ist Max G. nämlich nicht: Von den rund 1.600 Euro, die er im Monat verdient, gehen 326 für Unterhaltsleistungen ab.
So weit ging das Gericht dann allerdings nicht. Helge Eiselt sprach eine Verwarnung aus: Sollte sich Max G. binnen eines Jahres etwas zu Schulden kommen lassen, muss er 40 Tagessätze à 30 Euro bezahlen.
