Amtsgericht LeverkusenÄrger zwischen Schwagern endete mit Wunden am Hals

Lesezeit 2 Minuten
Das Amtsgericht in Opladen Foto: Ralf Krieger

Das Amtsgericht Leverkusen in Opladen an der Gerichtsstraße

Ein 22-jähriger Mann verletzte in der Bahnhofstraße seinen Schwager schwer. Der soll zuvor die Schwester des Täters übel behandelt haben.

Dass der 22-jährige Angeklagte mit dem Mann seiner Schwester auf der Bahnhofstraße in Opladen vor einem Jahr zuerst in einen lautstarken Streit geraten ist, kann man fast verstehen, wenn die Aussagen des Angeklagten stimmen. Dass der junge Mann den Schwager dann aber bei einer Schlägerei schwer verletzt hatte, dafür musste er vor Gericht erscheinen. In der Familie läuft nicht alles gut, scheint es. Schon auf die obligatorische Frage des Richters nach dem Familienstand des Angeklagten antwortete der Angeklagte, der die Bedeutung des Worts wohl nicht kannte: „Geht so.“

Der junge Mann hat keinen Anwalt, er sprach in der Verhandlung für sich selbst. Nach den richtigen Begriffen suchend, erklärte der 22-jährige, dass seine Schwester nicht nur von ihrem Ehemann eingesperrt worden sei, dass der Mann die Schwester und die Kinder auch immer geschlagen habe.

Doch um diese Taten geht es am Donnerstagmittag in Saal 5 im Amtsgericht in Opladen nicht. In der Bahnhofstraße waren die Zwistigkeiten der Schwäger im Mai 2022 aus dem Ruder gelaufen. Mit der Folge, dass der 22-jährige Lagerarbeiter den Mann der Schwester, nachdem der ihn aufs Ehrverletzendste beleidigt hatte, schwer verletzt hatte. Das gibt der 22-Jährige zu. Der Geschädigte hatte bei der Polizei sogar angegeben, dass der junge Mann ihn mit einem Messer am Hals verletzt habe, allerdings konnte die Polizei kein Blut am Taschenmesser des 22-Jährigen finden. Das hatte der am Schlüsselbund dabei.

Der Schwager ist verschwunden

Vor Gericht erschien nur der Angeklagte, der Schwager aber nicht. Er war als Zeuge geladen. Der Mann könnte untergetaucht sein, das scheint aber niemand zu wissen, er ist irgendwie einfach verschwunden: Womöglich halte er sich jetzt wieder im Irak auf, seinem Herkunftsland, vermutete der Richter. Dafür gibt es einen vagen Hinweis: Das hatte der Mann bei  der Polizei angedeutet.

Nicht nur der Geschädigte, auch ein zweiter Zeuge waren einfach nicht zur Verhandlung gekommen. Viele nehmen eine Ladung für Gerichtsverhandlungen nicht ernst, obwohl das ein empfindliches Ordnungsgeld kosten kann. Ohne Zeugen sind vernünftige Prozesse unmöglich. Ohne Augenzeugen konnte das Gericht dem 22-Jährigen die angebliche Messerattacke nicht nachweisen.

Damit war die Sache aber nicht erledigt, Staatsanwältin und Richter überlegten hin und her und einigten sich: Der Richter bot dem 22-Jährigen die vorläufige Einstellung gegen Zahlung von 1000 Euro an. Er willigte ein, versuchte aber, die Strafe noch etwas herunterzuhandeln. Es sei viel Geld für ihn, sagte er. Der Richter: „Wir wissen das, aber das soll so sein!“

KStA abonnieren