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Betrieb des SondermüllofensInitiative zweifelt an Unabhängigkeit der Gutachter

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Luftbild des explodierten Tanklagers neben der Sondermüllverbrennungsanlage im Entsorgungszentrum Leverkusen. Foto: Ralf Krieger

Ein Luftbild des explodierten Tanklagers neben der Sondermüllverbrennungsanlage im Entsorgungszentrum Leverkusen zeigt die Zerstörung.

Eine Bürgerinitiative versuchte, die Anlage stilllegen zu lassen, scheiterte aber bei der Bezirksregierung und vor dem Verwaltungsgericht.

Die Bürgerinitiative „Gute Luft für Leverkusen – Schluss mit der Giftmüllverbrennung!“ macht schon im Namen deutlich, welches Ziel sie verfolgt. Die Initiative um den Leverkusener Gottfried Schweitzer, der politisch am linken Rand zu verorten ist, hat einen offiziellen Antrag bei der Bezirksregierung gestellt, um die Stilllegung der Sondermüllverbrennung in Leverkusen zu erreichen. „Abgelehnt“, entschied die Behörde.

Die Initiative hatte ihren Antrag damit begründet, dass Sachverständige, die Gutachten zur Wiederinbetriebnahme geschrieben haben, nicht unabhängig gewesen seien. Die Gutachten, die auch vielfach Grundlage der Gespräche im sogenannten Begleitkreis zur Wiederinbetriebnahme der Müllverbrennungsanlage waren, wurden alle von Currenta selbst bezahlt. Daran stört sich die Initiative noch nicht, aber daran, dass Currenta die Gutachter, die ihre Prozesse bewerten sollten, auch ausgesucht hatte. Im Antrag, der dem „Leverkusener Anzeiger“ vorliegt, heißt es, man habe alle Gutachter einzeln genau überprüft. Niemand sei finanziell unabhängig. Die meisten seien Angestellte von gewinnorientierten GmbHs oder AGs, eine Minderheit sei selbstständig.

Prüfverein sitzt selbst im Chempark

Die meisten Sachverständigen kämen vom „TÜV SÜD Chemie Service GmbH“. Der Prüfverein sitzt im Chempark an der Kaiser-Wilhelm-Allee. Die Firma ist historisch aus der früheren Anlagenüberwachung Bayers hervorgegangen. Finanziell seien alle Gutachter abhängig von Aufträgen auch von Currenta. Einige seien sogar Angestellte bei Currenta, Bayer, Siemens. Man könne sich leicht vorstellen, was passiere, wenn sie nicht die richtigen Gutachten ablieferten, so die Initiative in ihrem Antrag zur Stilllegung. Currenta könne als Auftraggeber sogar zu einem Thema Gutachten beauftragen, bis das Ergebnis stimme.

Ein sofortiger Widerruf der Betriebsgenehmigung sei auch angeraten, weil direkt nach der Explosion und noch Monate danach große Mengen Löschwasser illegal in den Rhein eingeleitet worden seien.

Die Bezirksregierung widerspricht gar nicht, was die Tätigkeiten der Gutachter angeht. Tatsächlich entspreche die Stellung der Sachverständigen den gesetzlichen Vorschriften. An ihnen sei nichts auszusetzen. Persönliche Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Unabhängigkeit seien zu verlangen.

Der Umstand, dass ein Gutachter zuvor in einer bestimmten Branche tätig war, genüge nicht für die Vermutung seiner fehlenden Unabhängigkeit.

Im konkreten Fall seien die Gutachter in Abstimmung mit der Überwachungsbehörde ausgewählt worden und eben nicht alleine von der Betreiberfirma.

Diesen Bescheid der Bezirksregierung kostete die Initiative keine Gebühren. Anders beim darauffolgenden Versuch, gegen die Entscheidung Klage beim Oberverwaltungsgericht Münster einzureichen. Für die kurze Mitteilung, dass die Klage unzulässig sei, seien laut Schweitzer 1620 Euro Gebühren berechnet worden.