Nach ExplosionBezirksregierung erlaubt Verbrennung von Klärschlamm in Leverkusen

Lesezeit 2 Minuten
Ampel am Tor der Currenta Müllverbrennung

Grünes Licht für Verbrennungslinie drei gibt die Bezirksregierung Köln.

Die Bezirksregierung stützt sich auf Gutachten, die keine Einwände gegen die Wiederinbetriebnahme haben.

Nach den Verbrennungslinien eins und vier könnte auch die Verbrennungslinie drei der Bürriger Sonderabfallverbrennungsanlage zur Verbrennung von Klärschlamm bald wieder ihren Betrieb aufnehmen. Die Bezirksregierung Köln hat laut einer Pressemitteilung ihre Zustimmung dazu gegeben: „Aufgrund der geführten Fachgespräche, der Prüfung des Gutachtens des beauftragten Sachverständigen, der Kontrolle der Angaben in einem Vor-Ort-Termin und der positiven Stellungnahme des Gutachterteams Jochum bestehen aus Sicht der Bezirksregierung Köln keine Bedenken, die VA 3 wieder in Betrieb zu nehmen.“ 

Explosion mit sieben Todesopfern

Nach der verheerenden Explosion mit sieben Todesopfern am 27. Juli 2021 war die Anlage komplett außer Betrieb gesetzt worden, die Bezirksregierung Köln hatte eine Ordnungsverfügung erlassen, dass Currenta eine sicherheitstechnischen Prüfung zur Unfallursache und der Möglichkeit der Wiederinbetriebnahme durch eine zugelassene Sachverständigenorganisation vorlegen muss. 

Inzwischen sind unter strengen Sicherheitsauflagen im Juni 2022 die Verbrennungslinie eins (VA 1) und im Januar 2023 die Verbrennungslinie vier (VA 4) wieder in Betrieb gegangen. In der Verbrennungslinie drei soll künftig wieder Klärschlamm aus der zentralen Abwasserbehandlungsanlage des Chemparks verbrannt werden, in der sowohl kommunale Abwässer als auch jene aus dem Chempark gereinigt werden. Die dabei anfallenden Klärschlämme werden derzeit noch per Lastwagen in anderen Anlagen in der Region entsorgt. Diese Straßentransporte können künftig entfallen.

Dichter Raum über Leverkusen am 27. Juli 2021

Dichter Rauch über Leverkusen am 27. Juli 2021 nach der Explosion in der Sondermüllverbrennung

Dafür wurde insbesondere die Sicherheit von Tank acht, in dem die als Brennstoff eingesetzten lösemittelhaltigen Abfälle gelagert werden sollen, sowie der technisch einwandfreie Zustand der Anlage überprüft. In der Anlage sollen zunächst jeweils nur „sortenreine“ Lösemittelabfälle als Brennstoff verwendet werden („Monobetrieb“).

Es dürfen im Tank also keine verschiedenen Lösemittelabfälle vermischt werden. Ergänzend wird auf Empfehlung des Gutachters eine zusätzliche sicherheitstechnische Einrichtung für den Lagertank installiert. Ist dies erfüllt, kommen die Gutachter zu dem Schluss, dass „gegen die Wiederinbetriebnahme der VA 3 keine Bedenken bestehen.“

Die Absicht des Betreibers, die Anlage wieder in Betrieb zu nehmen, hatte Gutachter Christian Jochum auch in mehreren Sitzungen des sogenannten Begleitkreises vorgestellt

KStA abonnieren