Es stand Aussage gegen Aussage. Und das war gut für das Pärchen, dem zunächst räuberischer Diebstahl und schwere Körperverletzung vorgeworfen worden war.
Urteil gegen LeverkusenerDer iPhone-Räuber von Manfort muss ein Jahr ins Gefängnis

An der Baustelle der Moschee am Moosweg kam es zu einer verhängnisvollen Begegnung, in deren Verlauf ein iPhone den Besitzer wechselte.
Copyright: Ralf Krieger
So richtig glaubwürdig war es nicht, was das inzwischen 16 Jahre Opfer zu sagen hatte. Vor allem nicht, wenn man seine Aussage vor Gericht mit den beiden Protokollen der Polizei verglich. Das geschah am Mittwoch – und brachte den Prozess vor dem Kölner Landgericht einen Tag früher zu Ende als geplant. Die Tat am Abend des 16. Januar auf dem Gelände der künftigen Moschee gegenüber dem Manforter Bahnhof war am Ende nach Auffassung der 17. Großen Strafkammer dann doch nicht so von Gewalt geprägt, wie es zunächst den Anschein hatte.
Dass Jamal L. (alle Namen geändert), ein 29 Jahre alter und vielfach vorbestrafter Zuwanderer aus Algerien, sein Opfer nicht nur mit Fäusten malträtiert, sondern auch mit einem Messer bedroht hat an jenem Abend, war am Ende nicht nachzuweisen. Das lag an „einer gewissen Armut der Aussage“, wie es der Vorsitzende Richter Harald Helmes zusammenfasste. In sich zusammen fiel auch der Vorwurf, dass der Täter dem Jüngeren sein teures iPhone 12 Pro gestohlen hat: Der Angeklagte hatte ausgesagt, das Telefon ganz bald weggeworfen zu haben. Mit dem Gerät sei nichts anzufangen, weil man es so leicht orten könne. Also wurde aus dem Diebstahl eine Unterschlagung.
Freispruch für die Freundin
Was die Rolle von Diana R. angeht, schien die Aussage des Opfers indes glaubwürdiger. „Die hat nichts gemacht“, hatte er am Montag berichtet. Sie habe das Telefon, das ihm im Verlauf der Rangelei aus der Hand gerutscht war, aufgehoben und ihm herüberreichen wollen. Das habe ihr Partner aber verhindert. Dieser Schilderung, die so ähnlich auch von der Beschuldigten vorgebracht worden war, folgte das Gericht. Was dann in einem Freispruch für die 48 Jahre alte Frau mündete.
Alles zum Thema Amts- und Landgericht Köln
- Pro-Palästina-Demo Aktivisten blockierten Eingang der Uni Köln – Rektor besteht auf Strafe
- Prozess wegen Vergewaltigung Blick durch den Türspion schockt Leverkusener
- Prozess Sextreffen in Leverkusen endet in Gewaltorgie
- Top-Lage im Rheinauhafen Luxus-Wohnung in den Kranhäusern wird zwangsversteigert
- „Kölner Drogenkrieg“ Kronzeuge sagt als Folteropfer gegen Kalker Gruppierung aus
- „Kölner Drogenkrieg“ Zeuge wird nach Fragen des Richters plötzlich ungehalten
- IT-Großhändler Siewert & Kau Bergheimer Unternehmen äußert sich zu den Gründen für die Insolvenz
Für Jamal L. kam so etwas nicht infrage, auch wenn die Aktion an der Moschee wohl zu den harmloseren Dingen gehört, die er auf dem Kerbholz hat. Der regelmäßige Kokain-Konsument litt an diesem Abend offenkundig unter einer Eifersuchtsattacke: Er glaubte, der Jüngere wolle seine viel ältere Partnerin angraben. Belegen wollte er das durch Fotos, die er auf dem iPhone des Jüngeren vermutete. Nur: Dort fand er nichts. Trotzdem sollte das Opfer einen Denkzettel bekommen – und das Handy abgeben.
Kokain machte ihn noch eifersüchtiger
Durchaus strafmildernd wirkte sich aus, dass der Mann, der vor einem Jahrzehnt mit Marihuana angefangen und vor fünf Jahren auf Kokain umgestiegen war, an jenem Freitagabend noch drauf war. Gutachterin Valenka Dorsch attestierte dem Angeklagten einen „mittelschweren Rausch“ zur Tatzeit. So etwas könne auch Eifersucht verstärken. Sie empfahl Jamal L. eine Drogentherapie, damit er mal ein Bein auf die Erde bekommt. Die Frage ist nur, ob das klappt: Der 2015 nach Deutschland eingereiste Algerier wird hier nur noch geduldet.
Möglicherweise hilft ihm aber das Urteil: Neben einem Jahr Haft ordnete das Gericht die Einweisung in eine Entziehungsanstalt ein. Dabei kann es durchaus sein, dass der Drogenentzug länger dauert als zwölf Monate. Wenn man auf das letzte Wort von Jamal L. vertraut, wäre dieser Beschluss ein Segen für ihn: „Ich weiß, dass es so nicht weitergeht. Ich will mir einen Job suchen und eine Familie gründen.“
Das ist – von heute aus betrachtet – ein weiter Weg: Im Moment hat Jamal L. noch nicht einmal eine eigene Wohnung. Bis zur Inhaftierung nach der Tat von Manfort wohnte er bei Diana R. in Manfort. Aber die hat sich inzwischen von ihm getrennt. Wohl auch, weil bei der Leverkusener Polizei diverse Anzeigen vorliegen: wegen häuslicher Gewalt von Jamal L.