Nach angeblicher sexueller BelästigungVerfahren gegen Stadtdechant eingestellt

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Erzbistum_Koeln

Goldenes Kreuz auf dem Kölner Dom (Symbolbild)

  • Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf fand für den Hauptvorwurf gegen den Düsseldorfer Stadtdechanten keine Belege.
  • Der Anwalt des Dechanten hat jetzt klare Forderungen an das Erzbistum Köln.
  • Das Erzbistum sieht sich in diesem Fall nun Vorwürfen ausgesetzt.

Köln – Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat ein Ermittlungsverfahren gegen den beurlaubten katholischen Stadtdechanten Ulrich Hennes wegen angeblicher sexueller Belästigung „mangels Nachweises“ eingestellt. Dies erfuhr der „Kölner Stadt-Anzeiger“ von Behördensprecherin Britta Zur.

Zur bezog sich auf den Hauptvorwurf gegen Hennes, den das Erzbistum Köln im März an die Behörde weitergegeben hatte. Hennes‘ Anwalt Peter Schnatenberg sagte der Zeitung: „Die Einstellung des Verfahrens kommt einem Freispruch erster Klasse gleich. Es bestätigt sich jetzt, was mein Mandant immer gesagt hat: An den Vorwürfen ist nichts dran.“

Hennes sei „hocherfreut“ und „könne endlich wieder ruhig schlafen“. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und das öffentliche Aufsehen hätten ihn schwer belastet. Umso mehr erwarte er nun die vollständige Rehabilitierung seines Mandanten.

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Anwalt fordert sofortige Aufhebung der Beurlaubung

„Das bedeutet die sofortige Aufhebung der Beurlaubung und die Wiedereinsetzung in alle Ämter.“ Als ein „Zeichen von Größe“ würde er es werten, wenn der Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Woelki, dazu selbst nach Düsseldorf käme, so Schnatenberg.

Das Erzbistum Köln wollte auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ keine Stellung nehmen und verwies auf „laufende Verfahren“. Wie die Zeitung ausführt, geht es dabei aber um Anzeigen, die nach dem Bekanntwerden des Vorwurfs gegen Hennes eingegangen waren.

Schnatenberg sprach von „Trittbrettfahrern“. In einem Fall soll die Staatsanwaltschaft erst gar nicht ermittelt haben, in einem zweiten Fall rechnen Insider ebenfalls mit einer baldigen Einstellung.

Justizkreisen zufolge war die Faktenlage von Anfang an dünn. Grundlage der Anzeige durch das Erzbistum soll eine erst kürzlich aufgefundene Aktennotiz von 2013 über ein Vorkommnis im Jahr zuvor gewesen sein, die auf Hörensagen beruhte. Der angeblich Belästigte – ein Priesteramtskandidat, der in Hennes’ damaliger Gemeinde ein Praktikum absolvierte – soll den Pfarrer in einer Vernehmung durch die Polizei ausdrücklich entlastet haben.

Kirchenrechtler erhebt schweren Vorwurf gegen Erzbistum

Der Münsteraner Kirchenrechts-Professor Thomas Schüller nannte das Vorgehen des Erzbistums gegen Hennes kopflos. Im anerkennenswerten Bemühen um Aufklärung sexuellen Missbrauchs hätten sich die Verantwortlichen „vergaloppiert“, ohne sich auch nur im Ansatz sachkundig gemacht zu haben.

Von einem sexuellen Missbrauch im Sinne der bischöflichen Leitlinien könne keine Rede sein. „Da wurde mit Kanonen auf Spatzen geschossen – und Hennes ist der Getroffene.“  

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