Wipperfürther vor GerichtAn Karneval einem Mann mit einer Bierdose ins Gesicht geschlagen

Lesezeit 3 Minuten
Eine modellhafte Nachbildung der Justitia steht im Raum eines Richters.

Ein 23 Jahre alter Wipperfürther stand kürzlich vor dem Amtsgericht.

Der Grund für den Schlag ins Gesicht an Weiberfastnacht war laut des Angeklagten eine Beleidigung durch den Geschädigten.

Vor dem Wipperfürther Amtsgericht musste sich jetzt ein 23-jähriger Wipperfürther verantworten, der beim diesjährigen Karneval in der Hansestadt unterwegs gewesen war. Unter deutlichem Einfluss von Alkohol soll er an Weiberfastnacht gegen 16 Uhr auf dem Surgères-Platz einem anderen jungen Mann mit einer gefüllten Bierdose mitten ins Gesicht geschlagen haben. Der so simple, wie unnötige Grund: Der Geschädigte soll ihn beleidigt haben.

Angeklagter aus Wipperfürth hatte Alkohol und Kokain konsumiert

Aus der Sicht des Angeklagten stellte sich die Angelegenheit allerdings nicht ganz so simpel dar. „Es war Karneval, ich war mit meiner Schwester und zwei Freunden unterwegs, wir hatten vorher schon getrunken, außerdem habe ich auch noch Kokain und Amphetamine konsumiert“, sagte der Angeklagte durchaus freimütig. Den Konsum von Rauschgift hätte er gar nicht erwähnen müssen, er war kein Gegenstand der Anklage.

Wie der 23-Jährige weiter berichtete, war ihm der Geschädigte etwa zwei Stunden vor dem Vorfall am Busbahnhof begegnet. „Er hat mir gesagt, dass ich die Finger von seiner Ex-Freundin lassen sollte. ,Sonst gibt's was auf die Fresse', hat er zu mir gesagt. Ich bin ihm dann aus dem Weg gegangen“, sagte der Angeklagte. Allerdings sei es nicht bei dieser einen Begegnung geblieben.

Angeklagter Wipperfürther: „Ich habe im Affekt zugeschlagen“

Etwa zwei Stunden später sei man sich in der Gasse zwischen der evangelischen Kirche und dem Busbahnhof wieder über den Weg gelaufen. Und, so die Schilderung des 23-Jährigen, da habe ihn der Geschädigte am Arm gepackt. „Das war die Hand, in der ich meine gerade geöffnete Bierdose hielt. Dann habe ich im Affekt zugeschlagen“, sagte er.

Der Richter verlas eine Zeugenaussage, in der deutlich wurde, dass der Geschädigte den Angeklagten mehrfach verbal provoziert hat. „Ansonsten deckt sich das alles ziemlich mit Ihrer Aussage, deswegen habe ich den Zeugen auch nicht extra geladen“, sagte der Richter. Er fügte an: „Niemand hier glaubt, dass sie das absichtlich gemacht haben. Aber – jemandem mit einer vollen Bierdose ins Gesicht zu schlagen, das geht eben auch nicht.“

Der junge Mann war zwar bereits mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, allerdings im Jugendstrafrecht und einmal als Erwachsener wegen Diebstahls. „Sie sind geständig, haben den Vorfall im Prinzip so bestätigt, wie er auch passiert ist, außerdem standen sie unter Alkohol- und anderem Substanzeinfluss und wurden vom Geschädigten provoziert“, sagte die Staatsanwältin und forderte eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen zu je 20 Euro – unter Anrechnung des Strafbefehls aus Wuppertal wegen Diebstahls.

Dem schloss sich der Richter an und wandte sich abschließend an den 23-Jährigen mit der Empfehlung: „Grundsätzlich sollten Sie sich fragen, wie viel Sie vertragen. Der Alkohol ist zudem immer nur eine Erklärung, aber keine Entschuldigung. Abgesehen davon sollten Sie sich überlegen, dass es in diesem Zusammenhang durchaus auch mal zu zivilrechtlichen Problemen für Sie kommen könnte.“

KStA abonnieren