Bundestagswahl 2021So funktioniert die Briefwahl in Bergisch Gladbach

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Briefwahl Illustration 270821

Bei der Briefwahl muss der Stimmzettel in den blauen Umschlag gesteckt werden.

Bergisch Gladbach – Von den 83.807 Wahlberechtigten in der Stadt haben bei der Bundestagswahl 2017 knapp 35 Prozent per Briefwahl abgestimmt. Frank Bodengesser, Leiter des städtischen Wahlbüros, rechnet dieses Mal wegen der Corona-Pandemie mit einer sehr großen Nachfrage nach Briefwahlunterlagen.

Kann jeder per Briefwahl abstimmen?

Ja, alle Wahlberechtigten. Ein Grund, um an der Briefwahl teilzunehmen, muss nicht vorliegen oder angegeben werden, erläutert Bodengesser.

Wie kommt man an die Unterlagen?

Das Wahlbüro versendet dem Wähler die kompletten Briefwahlunterlagen. Die Unterlagen werden auch an die Urlaubsadresse verschickt, wenn diese angegeben ist. Der Antrag kann per Brief (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) angefordert werden.

Geht das auch online?

Ja, über die Homepage der Stadt Bergisch Gladbach (www.bergischgladbach.de). „Der Link fließt direkt in das Wahlscheinsystem des Wahlbüros ein“, erläutert Bodengesser. Außerdem kann eine E-Mail mit Angabe von Name, Adresse und Geburtsdatum gesendet werden (wahlbuero@stadt-gl.de). Auch der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte QR-Code kann dafür genutzt werden, die Stimmzettel anzufordern.

Können auch andere Personen die Unterlagen abholen?

Ja, andere Personen können die Unterlagen mit Vollmacht und Personalausweis in den Direktwahlbüros abholen. Eine telefonische Bestellung ist ausgeschlossen.

Wo sind die Standorte für die Direktwahlbüros?

In den drei Direktwahlbüros wird eine Sonderform der Briefwahl angeboten. Man kann sein Kreuz direkt vor Ort machen, ohne sich die Unterlagen zuschicken zu lassen. Die Büros sind in der Stadtmitte auf dem Parkplatz am Stadthaus (Konrad-Adenauer-Platz 9) und in Bensberg vor dem Rathaus (Wilhelm-Wagener-Platz 1) in Containern untergebracht.

In Refrath befindet sich das Lokal im Bürgerbüro (Siebenmorgen 45). Die Lokale öffnen am Montag, 30. August: montags bis freitags, 9-18 Uhr, samstags, 10-13 Uhr. Der letzte Öffnungstag ist Freitag, 24. September. 2017 nutzten 21 Prozent der Briefwähler diese Art der Abstimmung.

Was muss man beim Ausfüllen beachten?

Der Wähler hat zwei Stimmen. Auf jeder Seite des Stimmzettels kann ein Kreuz gesetzt werden: eines für den Wahlkreiskandidaten (links)und eines für die Landesliste (rechts). Es kann auch nur eine Stimme abgegeben werden. Der Stimmzettel muss in den blauen Umschlag gesteckt werden. Dieser wird zugeklebt. Der Wahlschein mit der „eidesstattlichen Versicherung“ muss unterschrieben werden. Hiermit bestätigt der Wähler, dass er seine Stimme geheim abgegeben hat. Den verschlossenen blauen Umschlag plus Wahlschein in den roten Umschlag stecken, zukleben und unfrankiert in den Briefkasten werfen.

Kann man sicher sein, dass die Stimme ankommt?

Ja. Die roten Wahlbriefe können am Wahlwochenende (Freitag, 24. September, bis Sonntag, 26. September) sogar noch in folgende vier Briefkästen geworfen werden, damit sie noch rechtzeitig zur Auszählung ankommen: Rathaus Stadtmitte, Konrad-Adenauer-Platz 1; Rathaus Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz; Stadthaus Stadtmitte, Konrad-Adenauer-Platz 9; Wahlbüro Zentrale, Gustav-Lübbe-Haus, Scheidtbachstraße 23.

Diese Briefkästen werden vom Wahlbüro am Wahlsonntag noch einmal um 18 Uhr geleert. „Die roten Wahlbriefe dürfen nicht in den Wahllokalen abgegeben werden“, sagt Bodengesser, „hier reicht die Zeit nicht, sie noch dem Briefwahlvorstand zu übergeben.“

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