Extremste Modelle übertroffenKreis zieht Bilanz nach Starkregenüberflutungen im Juli

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Die Sülz war in Hoffnungsthal (Foto), Untereschbach und Immekeppel besonders stark über die Ufer getreten. Der kurz zuvor noch 77 Zentimeter tiefe Fluss überstieg die Vier-Meter-Marke.

Die Sülz war in Hoffnungsthal (Foto), Untereschbach und Immekeppel besonders stark über die Ufer getreten. Der kurz zuvor noch 77 Zentimeter tiefe Fluss überstieg die Vier-Meter-Marke.

Rhein-Berg – Neben Städten und Gemeinden, die bei der Bauleitplanung künftig mehr für den Hochwasserschutz und gegen Flächenversiegelung tun müssten, sind auch Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, „geeignete Vorsorgemaßnahmen“ zu treffen. Das geht aus einer Bilanz der Überflutungen im Juli hervor, die der Kreis jetzt in seinem Umwelt- und Planungsausschuss vorgestellt hat. Demnach sollten auch Eigentümer von Grundstücken in Gewässernähe laut Kreis Zäune, Ablagerungen und Grundstücksprofilierungen dahingehend überprüfen, dass den Gewässern „maximal möglicher Platz“ eingeräumt werde.

In seiner Bilanz kommt der Kreis zu der Einschätzung dass es sich beim Hochwasser vom 14/15. Juli um eins gehandelt habe, das seltener als 200-jährlich auftrete. „Per Gesetz gibt es keinen anerkannten Schutz für solche Ereignisse, und auch für einen vollständigen Schutz vor einem hundertjährlichen Hochwasser gibt es keine gesetzliche Pflicht“, so die Kreisverwaltung in ihrer Bilanz.

Ein Überblick über die Bilanz des Hochwassers im Kreis

Während bestehende Bebauungen in gefährdeten Gebieten nicht einfach zurückgenommen werden könnten, müssten alle Beteiligten „im Hinblick auf Neubebauungen für die Zukunft dazulernen“. Bei der Neuausweisung von B-Plan-Gebieten in der Umgebung von Gewässern sei es zwingend notwendig einen ausreichenden Schutzstreifen vorzusehen, schreibt der Kreis Städten und Gemeinden ins Stammbuch. Die Bilanz des Kreises zu den Starkregenfolgen am 14./15. Juli im Überblick:

Trinkwasserversorgung

Bei den großen Trinkwasserversorgern im Kreisgebiet gab es keine Einschränkungen, lediglich die Benutzung „einiger privater Trinkwasserbrunnen“ in abgelegenen Gebieten wurde vom Kreis untersagt, nachdem die Brunnen überflutet wurden. Sie werden laut Kreis zurzeit auf Verunreinigungen untersucht.

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Abwasserentsorgung

Hier kam es laut Kreis zu „vielfältigen Problemen“. Zahlreiche Abwasser- und Kläranlagen seien überflutet worden beziehungsweise ausgefallen. Innerhalb von einem bis drei Tagen seien sie wieder in Betrieb genommen worden. Für die Zeit der Flut sei von einem „erheblichen Verdünnungseffekt auszugehen.

Abfallentsorgung

Insgesamt sind laut Kreis rund 6800 Tonnen Sperrmüll angefallen, hinzu kommen rund 500 Tonnen Elektrogeräte. Die Stadt Leichlingen war mit rund 3500 Tonnen im Kreisgebiet am stärksten betroffen. Die Sondersammlungen würden voraussichtlich in den kommenden ein bis zwei Wochen auslaufen.

Umweltschäden

Weil die Sorge bestand, dass Lecks an Heizöltanks und sonstigen Lageranlagen für wassergefährdende Stoffe zu Umweltschäden führen könnten, waren Mitarbeiter des Umweltschutzamt des Kreises bereits während der Überflutungen im Dauereinsatz, um – wo möglich – wassergefährdende Stoffe zu sichern oder abzupumpen. Nach Ablaufen des Hochwassers wurden Betriebe überprüft und Bodenproben genommen.

Ergebnis

In Betrieben seien keine Hinweise auf einen Austritt größerer Mengen an wassergefährdenden Stoffen festgestellt worden, so der Kreis. Die Bodenproben entlang von Agger, Sülz und Wupper ergaben laut Kreis „keine Prüfwertüberschreitungen“ etwa im Hinblick auf Mineralölkohlenwasserstoffe, PCB, Phenole, Nitrat oder Schwermetalle, mit Ausnahme der bereits zuvor als belastet festgestellten Flächen des früheren Bergbaus entlang der Sülz.

Schlussfolgerung der Umweltbehörde

„Die Ergebnisse deuten auch darauf hin, dass die Mineralölkohlenwasserstoffe aus havarierten Tanks durch den Verdünnungseffekt fast vollständig verdünnt wurden.“ In keiner der 13 Bodenproben seien Mineralölkohlenwasserstoffe mit einem Gehalt festgestellt worden, der größer als 81 Milligramm pro Kilogramm gewesen sei. Gehalte in dieser Größenordnung gelten laut Kreis als „Hintergrundbelastung ohne Gefahrenpotenzial.“

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Nach erster Einschätzung seien keine Sanierungsmaßnahmen von Böden erforderlich, auf denen kein direkter Kontakt zum Menschen erfolge. Betroffene sensible Flächen wie Kinderspielplätze wurden bereits von Kommunen gesperrt und werden in Zusammenarbeit mit der Umweltbehörde noch geprüft.

Nicht untersucht wurden bei den Bodenproben im Freien biologische Keime, wie Umweltdezernentin Elke Reichert im Ausschuss auf Nachfrage erläuterte. Schäden, die durch Keime etwa von Fäkalien in Gebäuden entstanden seien, lägen auch nicht in der Zuständigkeit der Umweltbehörde. Der Kreis hat diesbezüglich für Betroffene auf seiner Internetseite Ansprechpartner und Soforthilfeantragsformulare veröffentlicht.

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