Regional-VergleichRhein-Berger Beamte zeigten Augenmaß bei Corona

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Eine Krankenschwester versorgt einen schwer an Corona erkrankten Patienten auf der Intensivstation des Klinikums in Fulda und hält dabei die Hand des Mannes. (Symbolfoto)

Corona in der schlimmsten Zeit: Eine Krankenschwester hält einem Schwerkranken auf der Intensivstation die Hand. (Symbolfoto)

In den Corona-Jahren hat es in Rhein-Berg viel weniger Sanktionen gegeben als im Umland. Das zeigen Zahlen des Landes.

Die bleierne Zeit der Corona-Pandemie ist lange vorbei, das öffentliche Leben hat sich wieder normalisiert. Die Bilder aus dem norditalienischen Bergamo, wo Militärlastwagen eingesetzt werden mussten, um die vielen Toten abzutransportieren, verblassen ebenso wie die Erinnerung an das einsame Sterben in den Altenheimen bei uns, an Agger, Dhünn und Strunde.

Vorbei ist auch die Zeit der Kontaktbeschränkungen. Restaurants und Bars sind wieder geöffnet, weder in Bussen noch in Arztpraxen gibt es noch eine Maskenpflicht. Die Kinder dürfen wieder auf Spielplätzen spielen und in Schulen lernen und kein Mensch käme auf die Idee, eine nächtliche Ausgangssperre zu fordern. Gut, dass das alles jetzt vorbei ist.

Dabei ist in der Rückschau die staatliche Durchsetzung vieler Einschränkungen in Rhein-Berg weitaus sanfter verlaufen als links und rechts der Kreisgrenzen. Aus Zahlen, die die Landesregierung in Beantwortung einer kleinen Anfrage der AfD-Fraktion veröffentlicht hat, ergibt sich, dass sowohl die Zahl der Ordnungswidrigkeitsverfahren als auch die verhängten Bußgelder in Rhein-Berg viel niedriger waren als beispielsweise in Oberberg und Rhein-Sieg oder in Köln und Bonn (siehe Grafik).

Köln steht bei den Owi-Verfahren auch relativ an der Spitze

Gab es etwa in Rhein-Berg nur etwa 300 Verfahren und 50 000 Euro Bußgeld, war die Zahl der Verfahren in Oberberg neunmal und die Bußgeldsumme mehr als dreimal so hoch. Der große Unterschied zwischen Rhein-Berg einerseits und den Nachbarn andererseits wird noch deutlicher, wenn man die Landesangaben auf jeweils 100.000 Einwohner umrechnet: Bei der Zahl der Ordnungswidrigkeitsverfahren auf 100 000 Einwohner liegt Köln mit 3253 an der Spitze, gefolgt von Bonn (1966), Oberberg (1020), Rhein-Sieg (602) und Rhein-Berg (109).

Ähnlich sieht es auch bei den Bußgeldern auf 100.000 Einwohner aus: In Bonn waren es 172.000 Euro, in Köln 165.000, Rhein-Sieg 69.000, Oberberg 65.000 und Rhein-Berg 18.000 Euro. Was aber ist der Grund für diese Unterschiede? Sind die Rhein-Berger in der großen Mehrheit rechtstreuer als die Oberberger mit ihren vielen Freikirchen?

Kreisverwaltung will zu Zahlen des Landes nichts sagen

Oder haben die kreisfreien Städte Köln und Bonn genauer hingeschaut als die Kommunen in den Landkreisen, wo sich Kreishaus und Rathäuser die Zuständigkeit teilten? Stichwort „Kontrolldelikt“: Bei Drogenkriminalität ist es ja auch so, dass die Zahl der Delikte erst einmal steigt, wenn die Polizei genauer hinschaut.

Die Kreisverwaltung reagiert auf eine Anfrage dieser Redaktion zurückhaltend. Zu den Zahlen des Landes könne der Kreis nichts sagen, winkt Sprecherin Nina Eckhardt ab, „Angaben können wir aber zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht machen.“

Im Ergebnis ist es in keinem Fall zu einem Erlass eines Bußgeldes durch das Gesundheitsamt gekommen
Nina Eckhardt, Sprecherin der Kreisverwaltung Rhein-Berg

Und auch hier deuten die Daten auf viel Augenmaß hin. So seien in Bezug auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht von den Einrichtungen rund 500 Fälle gemeldet worden. Eckardt: „Davon konnten rund 240 wegen vorhandener Immunisierung eingestellt werden.“

Weitere circa 115 Verfahren seien wegen „diverser Gründe“, etwa einer Langzeit-Erkrankung des betroffenen Mitarbeiters, eingestellt worden. Wegen „gefährdeter Versorgungslage“ sei in etwa 120 Fällen keine Ordnungsverfügung erlassen, sondern der gesetzliche Ermessensspielraum entsprechend der Landes-Vorgaben ausgeschöpft worden.

Am Ende habe es rund 30 Ordnungsverfügungen gegeben, von denen etwa zehn wegen diverser Gründe, zum Beispiel eine nachträgliche Immunisierung oder Arbeitsplatzwechsel wieder zurückgenommen wurden. Eckhardt: „Im Ergebnis ist es in keinem Fall zu einem Erlass eines Bußgeldes durch das Gesundheitsamt gekommen.“

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