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Bestand getötetGeflügelpest bei  Hobbyhalter in Bedburg ausgebrochen

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Zwei weiße Federn liegen auf einem Weg.

In Bedburg wurde die Geflügelpest festgestellt. (Symbolfoto)

Das Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises hat Schutzmaßnahmen angeordnet. Der Bestand des Halters wurde gekeult.

Bei einem Hobbyhalter in Bedburg hat das Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises die Geflügelpest festgestellt. Betroffen sei eine Tierhaltung in der Nähe der Ortschaften Pütz und Kirchtroisdorf. Das Veterinäramt habe nach Vorliegen des amtlichen Befundes „umgehend die vorgesehenen seuchenrechtlichen Maßnahmen eingeleitet, um eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern und andere Geflügelbestände zu schützen“, teilt der Kreis mit.

In der nun betroffenen Hobbyhaltung seien bereits bei dem Verdacht auf die Tierseuche rund 80 Tiere, darunter Hühner, Gänse und Enten, „aus Gründen des Tier- und Seuchenschutzes tierschutzgerecht“ getötet worden. „Grundlage hierfür war ein erstes Untersuchungsergebnis, welches heute durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt wurde“, heißt es in einer Pressemitteilung des Kreises. „Zudem werden umfassende Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen auf dem Gelände durchgeführt.“

Bedburg: Auch Teile von Bergheim und Elsdorf in der Schutzzone

Um den Ausbruchsort wurde eine 3,1 Kilometer umfassende Schutzzone sowie eine zehn Kilometer umfassende Überwachungszone eingerichtet. Diese erstrecken sich neben dem Stadtgebiet von Bedburg auch auf Teile der Städte Bergheim und Elsdorf. Zudem seien Teile der benachbarten Kreise Kreis Düren, Rhein-Kreis Neuss sowie Heinsberg betroffen.

In den Sperrzonen gilt nun ein Verbringungsverbot. „Das bedeutet, dass Geflügel, andere gehaltene Vögel sowie Erzeugnisse, Futtermittel oder sonstige Materialien nicht in oder aus Betrieben verbracht werden dürfen“, teilt der Kreis mit. Zudem bestehe eine „Aufstallungspflicht“: Geflügel sei so zu halten, dass ein Kontakt zu Wildvögeln sicher ausgeschlossen ist. Halterinnen und Halter seien verpflichtet, verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen umzusetzen und ihre Tierbestände sorgfältig zu beobachten.

In der 3,1-Kilometer-Schutzzone gelten darüber hinaus verschärfte Auflagen. „Neben der Aufstallungspflicht und dem Verbringungsverbot sind hier insbesondere erhöhte Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen verpflichtend umzusetzen“, teilt der Kreis mit. Innerhalb der Schutz- und Überwachungszone befinden sich laut Rhein-Erft-Kreis überwiegend Hobbyhaltungen. Größere Betriebe können – sofern dies betrieblich erforderlich ist – beim Veterinäramt Ausnahmegenehmigungen für das Verbringungsverbot beantragen. „Diese werden im Einzelfall geprüft und nur unter strengen seuchenrechtlichen Voraussetzungen erteilt.“

Alle beim Veterinäramt registrierten Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sowie Betriebe in den betroffenen Zonen würden nun schriftlich kontaktiert und über die Maßnahmen und Auflagen informiert. Das Veterinäramt weist außerdem darauf hin, dass alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter ihre Tierbestände bei der Tierseuchenkasse melden sollten. Die Registrierung sei Voraussetzung für eine rechtssichere Bestandsführung und diene im Seuchenfall unter anderem der schnellen Information der Halter sowie der möglichen Entschädigung bei angeordneten Maßnahmen.

Geflügelhalter sollen Auffälligkeiten dem Rhein-Erft-Kreis melden

Alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter müssten Auffälligkeiten oder Krankheitsanzeichen unverzüglich dem Veterinäramt melden. „Für den Menschen besteht nach derzeitigem Kenntnisstand keine Gesundheitsgefahr“, heißt es beim Kreis.

Bereits Anfang November war erstmals in diesem Jahr im Kreis auf einem Hof in Hürth die Geflügelpest festgestellt worden. Der Rhein-Erft-Kreis hatte daraufhin die Tötung von 500 Hühnern angeordnet und ebenfalls mit Schutzzonen und Auflagen reagiert. Den Verdacht auf Geflügelpest gab es auch beim Fund von vier toten Schwänen in der Erft bei Bergheim im Dezember.