Urteil widerrufenKölner Gericht spricht australische Hambacher-Forst-Aktivistin frei

Lesezeit 2 Minuten
Der Frau wird vorgeworfen, im März 2018 an einem Angriff auf Polizisten im Forst beteiligt gewesen zu sein.

Der Frau wird vorgeworfen, im März 2018 an einem Angriff auf Polizisten im Forst beteiligt gewesen zu sein.

Kerpen/Köln – Eine 23-jährige Aktivistin aus dem Hambacher Forst ist am Mittwoch in einem Berufungsverfahren vor dem Kölner Landgericht freigesprochen worden. Das Amtsgericht Kerpen hatte sie in erster Instanz wegen Landfriedensbruchs und Beihilfe zur versuchten Körperverletzung zu neun Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt.

Die junge Frau habe durch „Trommeln auf einem Lärminstrument” andere Aktivisten beim Werfen von Feuerwerkskörpern auf Polizeibeamte motiviert, hatten der Richter und seine beiden Schöffen festgestellt.

Böller und Trommeln

Aktivisten hatten laut Anklage bei einem Polizeieinsatz im März 2018 in dem besetzten Wald am Tagebau Hambach auf Töpfen getrommelt und vereinzelt Böller in Richtung der Einsatzkräfte geworfen. Ein in dem Verfahren gezeigtes Polizeivideo zeigte allerdings, dass die Feuerwerkskörper allesamt weit entfernt von den Polizisten explodiert waren und keine direkte Gefahr darstellten. Ein Polizeibeamter hatte die Aktion im Zeugenstand als „Kinderkram” bezeichnet.

Das könnte Sie auch interessieren:

Prozessbeobachter warfen die Frage auf, ob die Kerpener Richter mit dem Urteil ein Exempel statuieren wollten. Darin heißt es an einer Stelle: „Die anstehende Rodung des Hambacher Forstes im Oktober lässt Schlimmes befürchten. Es bedarf daher eines deutlichen Signals, dass der Rechtsstaat nicht gewillt ist, solches Verhalten zu dulden wegen der fortbestehenden Gefahr der Nachahmung.“

Über das erstinstanzliche Urteil sagte jetzt der Vorsitzende Richter der Berufungskammer, Thomas Beenken: „Die Verhängung einer vollstreckbaren Freiheitsstrafe von neun Monaten gegen einen jungen, nicht vorbestraften Menschen, ist schon sehr außergewöhnlich.” Die Kölner Richter urteilten, dass die Angeklagte aus Australien für die erlittene rund sechsmonatige Untersuchungshaft zu entschädigen sei. (dpa/jad)

KStA abonnieren