Hannover – Wie kommen wir gut durch den Winter? Diese Frage ist aktuell omnipräsent. Immer mehr Bundesländer verschärfen angesichts steigender Corona-Fallzahlen vor dem Herbst und Winter ihre Corona-Regeln. Vor allem das sogenannte 2G-Modell, das Geimpften und Genesenen mehr Rechte einräumt, wird vielerorts in Deutschland zunehmend umgesetzt.
Die Zahl täglich gemeldeter Neuinfektionen in Deutschland hat am Donnerstag einen Höchststand erreicht. Die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem Robert Koch-Institut (RKI) binnen eines Tages 33.949 Corona-Neuinfektionen und damit 172 mehr als am 18. Dezember. Wegen des Feiertags Allerheiligen in fünf Bundesländern wurden zuletzt womöglich weniger Infektionen gemeldet. Das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) gibt einen Überblick, welche Regelungen in den einzelnen Bundesländern gelten.
Corona-Ampel in Bayern
Am Mittwoch hat die bayerische Staatsregierung auf die drastisch gestiegenen Corona-Infektionszahlen reagiert und Verschärfungen bei den Eindämmungsmaßnahmen beschlossen.
Unter anderem soll die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler im Unterricht wieder eingeführt werden, zunächst für die nächsten zwei Wochen. „Dort, wo viele Infektionen sind, werden wir jeden Tag an den Schulen testen“, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU).
Die Krankenhaus-Ampel als Indikator für die Auslastung der Kliniken wurde dazu präzisiert. Neben einem gelben und roten Level werde es eine Kategorie für sogenannte Hotspots geben, so Söder. In roten Regionen mit hohen Infektionszahlen werde 3G am Arbeitsplatz eingeführt, zudem werde ich anderen Bereichen 2G „deutlich ausgeweitet“, sagte Söder. In gelben Regionen komme es zu eine FFP2-Maskenpflicht sowie zu einem „Upgrade“ von 3G auf das 3Gplus-Modell, bei dem für eine Corona-Testung nur noch ein PCR-Test gültig sei.
Corona-Maßnahmen in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gelten ab Mittwoch strengere Regeln für Menschen ohne Corona-Impfung: die Corona-Warnstufe tritt in Kraft. Die Zahl der Covid-19-Patienten auf Intensivstationen hat am Dienstag den zweiten Werktag in Folge den Wert von 250 überschritten, wie eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums in Stuttgart mitteilte.
Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss nun für zahlreiche Freizeitaktivitäten in geschlossenen Räumen einen teuren PCR-Test vorweisen - etwa im Restaurant, Kino, Schwimmbad, Museum oder in der Kantine. Im Freien ist dort künftig ein 3G-Nachweis gefordert, dann genügt aber meist ein Schnelltest. Auch die Kontaktbeschränkungen kehren zumindest für Ungeimpfte wieder zurück. So sind Treffen für sie ab sofort auf einen Haushalt und fünf weitere Personen beschränkt. Grund ist der Anstieg der Zahl an Covid-Patienten auf Intensivstationen.
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Corona-Regeln in Berlin
In Berlin gilt derzeit die 2G-Regel als Option in vielen Bereichen: etwa für Dienstleistungen, in der Gastronomie sowie im Kultur- und Sportbereich. Nur in den Innenbereichen Berliner Clubs ist die 2G-Regel verpflichtend. Unter 2G-Bedingungen muss Personal künftig nur geimpft oder genesen sein, wenn es mit Kundinnen und Kunden in unmittelbaren Kontakt kommt. Die 2G-Bedingung kann auch für einzelne Tage oder begrenzte Zeiträume genutzt werden. Wird die 2G-Option gezogen, besteht keine Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstands und keine Maskenpflicht.
Kommende Woche wird in Berlin über striktere Corona-Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen und eine Testpflicht unabhängig vom Impfstatus beraten. In welchen Bereichen der Einlass verschärft, Kontaktbeschränkungen wieder eingeführt oder eine Testpflicht unabhängig vom Impfstatus erhoben werden soll, wolle man bis kommenden Dienstag beraten, sagte sagte der Regierende Bürgermeister, Michael Müller (SPD), nach einer Senatssitzung am Dienstag.
Corona-Regeln in Brandenburg
Auch Brandenburg hat die 2G-Regel als Option eingeführt. Schutzmaßnahmen wie die Masken- und Abstandspflicht, Personengrenzen sowie Quadratmetervorgaben entfallen unter diesen Bedingungen. Die 2G-Regel kann als Option etwa für Veranstaltungen, Innengastronomie, Beherbergung, Stadtrundfahrten und touristische Ausflüge, Indoor-Sportanlagen, Kultur- und Freizeitanlagen sowie Clubs genutzt werden. Bei engem Kundenkontakt darf auch das Personal nur aus Geimpften und Genesenen bestehen.
Daneben gilt auch in Brandenburg weiterhin die AHA+L-Regel sowie die Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen, so etwa im Öffentlichen Nahverkehr oder im Einzelhandel.
Für ungeimpfte Pflegekräfte gilt eine Testpflicht – über diese und weitere Maßnahmen berichtet die „Märkische Allgemeine“.
Welche Regeln in Bremen gelten
Grundlage der in Bremen erhobenen Corona-Maßnahmen ist ein Stufenmodell, das die Hospitalisierungsinzidenz berücksichtigt. Derzeit gilt Warnstufe 0, da sich die Hospitalisierung zwischen null und drei bewegt. Demnach gilt in Bremen in Innenräumen des Einzelhandels sowie im ÖPNV eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Gesichtsmasken, genauso für Veranstaltungen mit mehr als 5000 Teilnehmenden.
Beginnend mit Warnstufe 1, wenn die Hospitalisierungsinzidenz zwischen drei und sechs beträgt, gilt die 3G-Regel für Innenräume zahlreicher Einrichtungen. Ab Warnstufe 2, also bei einer Hospitalisierungsinzidenz zwischen sechs und zwölf, können Betreiber entscheiden, ob sie sogar nur Geimpfte und Genesene zulassen möchten.
Hamburg setzt auf 2G
Hamburg hatte als erstes Bundesland die 2G-Option eingeführt. Laut Internetseite der Stadt habe sich das Modell „bewährt und wird zuverlässig umgesetzt“. Beschränkungen wie die Maskenpflicht, die Begrenzungen der Kapazität für Veranstaltungen und auch Abstandsregelungen sind in solchen Fällen aufgehoben. Im Einzelhandel kann 2G umgesetzt werden, gilt aber nicht für Geschäfte des täglichen Bedarfs.

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Hessen: 2G-Regel ist optional
An Schulen in Hessen gilt weiterhin die Maskenpflicht – mit Ausnahme am Sitzplatz. Lediglich zwei Wochen nach den Herbstferien gelte die Maskenpflicht auch dort. Zudem werden Schülerinnen und Schüler zweimal pro Woche auf das Coronavirus getestet, innerhalb der zwei Wochen nach den Ferien sogar dreimal. Daneben besteht die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes überall dort im Freien, wo die Abstände nicht eingehalten werden können, und in Innenbereichen außer am Sitzplatz etwa in einem Restaurant.
Auch Hessen hält die 2G-Regel bisher optional parat, dann entfallen Maskenpflicht und Abstandsregeln. Für Sport, Gastronomie, Kulturstätten, Theater- oder Kinoveranstaltungen und körpernahe Dienstleistungen gilt generell in Innenbereichen die 3G-Regelung. In Clubs muss sogar in Außenbereichen eine Testung, ein Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt werden. Findet die Party drinnen statt, ist nur ein PCR-Test gültig.
Die aktuelle hessische Corona-Verordnung läuft am kommenden Sonntag aus, das Landeskabinett will noch in dieser Woche eine Entscheidung über eine Verschärfung der Maßnahmen fällen.
Mecklenburg-Vorpommern setzt auf Corona-Ampel
Im Nordosten gilt für Veranstalter, Gastronomen und Einzelhändler (sofern diese nicht zum Grundbedarf gehören) für ihre Veranstaltungen, Lokale, Geschäfte und Einrichtungen das 2G-Optionsmodell. Abstandsregel, Maskenpflicht und die Kontaktverfolgung fallen dann weg, zudem können mehr Personen zugelassen werden.
Ab dem 1. November 2021 erhalten Menschen ohne vollständigen Impfschutz, die von der zuständigen Behörde als Kontaktpersonen oder Reiserückkehrende aus einem Risikogebiet in Corona-Quarantäne geschickt werden, keine Entschädigungsleistungen mehr für ihren Arbeitsausfall. Das hat die Landesregierung bereits Anfang Oktober beschlossen.
In Mecklenburg-Vorpommern gilt bereits seit einigen Monate eine Corona-Ampel mit den Stufen grün, gelb, orange und rot. Sie regelt, welche Corona-Schutzmaßnahmen im Land gelten. Ausschlaggebend hierfür sind die Auslastung der Krankenhäuser, die Auslastung der Intensivstationen durch Corona-Patienten sowie die Sieben-Tages-Inzidenz. In den Pflegeheimen gilt ab nächster Woche wieder eine strenge 3G-Regelung, berichtet die Ostsee-Zeitung.
Corona-Warnstufen in Niedersachsen
Niedersachsen gehört zu den Bundesländern, die das 2G-Modell optional für Veranstalter und Betreiber von Lokalitäten ermöglichen. Bei einer Inzidenz von (wie aktuell) über 50 gilt bei Veranstaltungen mit über 25 Teilnehmenden bereits die 3G-Regel in vielen Bereichen. Zudem setzt das Land auf eine Warnampel mit drei Warnstufen. Bei der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ finden Sie die aktuelle Statistik für Niedersachsen und die Region Hannover.
Eine Corona-Warnstufe wird in Niedersachsen erreicht, wenn der Hospitalisierungswert und mindestens eine der beiden anderen Maßzahlen (Neuinfizierte, Intensivbetten) die in der Verordnung definierten Schwellenwerte überschreiten. So muss beim Leitindikator Hospitalisierung der Wert sechs überschritten werden, damit möglicherweise Warnstufe eins ausgerufen werden kann. Die Warnstufen werden teils vom Land, teils von den Kreisen beziehungsweise kreisfreien Städten ausgerufen. Voraussetzung dafür ist, dass die jeweiligen Werte die Schwellen fünf Tage hintereinander übersteigen. Derzeit wurde in keinem Landkreis Niedersachsens die Warnstufe ausgerufen.
Nordrhein-Westfalen bleibt bei Maskenpflicht
Nordrhein-Westfalen behält die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie in Innenräumen mit Publikumsverkehr bei. Zudem gilt in vielen Bereichen und bei Veranstaltungen die 3G-Regelung. Besonders geschützt werden sollen Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe und ähnliche Einrichtungen, stationäre Einrichtungen der Sozialhilfe sowie, Sammelunterkünfte für Flüchtlinge – hier gilt generell die Verpflichtung zum Nachweis eines negativen Tests, einer Impfung oder des Genesenenstatus.
Die gilt etwa bei gemeinsamen Singen, für Gäste und Beschäftigte in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie Tanzveranstaltungen sowie in Bordellen, Prostitutionsstätten, Swingerclubs und ähnlichen Einrichtungen. Für Großveranstaltungen gelten in Nordrhein-Westfalen weiterhin Beschränkungen bei den Besucherzahlen.
Rheinland-Pfalz verschärft Corona-RegelnAuch Rheinland-Pfalz setzt zur Pandemiebekämpfung auf Warnstufen, die die Sieben-Tage-Inzidenz, den Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Wert sowie den Anteil an Intensivbetten berücksichtigen. Ab dem 8. November verschärft das Land seine Regeln aber etwas.
Saarland-Modell Plus gegen die Pandemie
Nach der Verordnung der Landesregierung von Anfang Oktober fallen praktisch alle Einschränkungen für Geimpfte, Genesene und Getestete weg. Auch am Arbeitsplatz in geschlossenen Räumen gibt es keine Maskenpflicht mehr, wenn alle einen 3G-Nachweis vorlegen. Mit dem neuen „Saarland-Modell Plus“ werde „das nächste Kapitel im Umgang mit Corona“ aufgeschlagen, hatte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) gesagt.
Hans sagte, das Modell bleibe „eine flexible Steuerungsstrategie“. „Sollte sich die Infektionslage deutlich verschlechtern und es die Situation in den Krankenhäusern erfordern, werden wir nicht zögern, das Modell entsprechend anzupassen.“
Sachsen verschärft Corona-Regeln
Sachsens Regierung will angesichts drastisch steigender Corona-Infektionen die Schutzmaßnahmen verschärfen und die 2G-Regel für Gastronomie, Veranstaltungen im Innenbereich oder Großveranstaltungen einführen. Das sehen Eckpunkte der neuen Schutzverordnung vor, über die das Kabinett am Dienstag beriet. Zu den Großveranstaltungen zählen auch Fußballspiele. Im öffentlichen Nahverkehr sollen FFP-2-Masken Pflicht sein. Die Maskenpflicht im Unterricht wird nicht aufgehoben, wie die „Leipziger Volkszeitung“ (LVZ) berichtet.
Nach einer verkürzten Anhörungsphase will das Kabinett am Freitag endgültig entscheiden. Die neue Verordnung soll am kommenden Montag in Kraft treten. Es gehe um eine „Prävention in der Pandemie“, erklärte Dagmar Neukirch, Staatssekretärin im Sozialministerium. Andernfalls müsste man bei einer Überlastung der Krankenhäuser den Notstand ausrufen.
Sachsen-Anhalt mit regionalen Maßnahmen
In Sachsen-Anhalt soll es keinen weiteren Lockdown und keine Kontaktbeschränkungen mehr geben. Das verkündete Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Magdeburg. Die Pandemiebekämpfung soll mit den AHA-Regeln, 2G- und 3G-Regeln sowie Impfungen gelingen. Nächste Woche soll die neue Corona-Verordnung mit einem regionalisierten Corona-Konzept vorgestellt werden.
So soll eine Testpflicht eintreten, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz eine Woche lang über 100 liegt und mindestens ein weiteres Kriterium erfüllt ist: Entweder wenn gleichzeitig die Krankenhausaufnahmen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen über fünf oder die Belegung der Intensivbetten regional bei über fünf Prozent liegt.
Bei Großveranstaltungen in geschlossenen Räumen soll künftig bei einer 3G-Regelung konsequent auch auf das Einhalten von Abständen und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes geachtet werden. Alternativ komme die „Option 2G“ in Frage, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Damit könnte auf die Einhaltung der Abstandsregeln verzichtet werden.
Bis zu den Weihnachtsferien sollen Schüler in Sachsen-Anhalt weiterhin zweimal pro Woche auf das Coronavirus getestet werden. „Präsenzunterricht bleibt unser höchstes Ziel“, sagte die Gesundheitsministerin. Die Landkreise könnten bei hohen Inzidenzzahlen in eigener Verantwortung zu einer noch höheren Testzahl pro Woche übergehen, sagte Grimm-Benne.
3G in Schleswig-Holstein
In Restaurants, beim Sport oder etwa im Kino gilt seit Ende September in Schleswig-Holstein in den meisten Innenräumen die 3G-Regel. Nur wer vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet ist, hat Zutritt. Wo das 3G-Modell nicht greift, etwa im Öffentlichen Nahverkehr oder im Einzelhandel, gilt weiterhin die Maskenpflicht.
Thüringen setzt auf Corona-Frühwarnsystem
Auch Thüringen hat ein Corona-Frühwarnsystem mit vier Stufen eingeführt. Ende Oktober wurden die Regeln für ungeimpfte Erwachsene verschärft: Die neuen Normen sehen vor, dass Landkreise in der höchsten Warnstufe 3 die 2G-Regel oder die 3Gplus-Regel zur Pflicht machen sollen.
2G und 3Gplus gelten auch für Gaststätten, Restaurants und religiöse Zusammenkünfte. 2G bedeutet, dass der Zutritt nur Geimpften und Genesenen gewährt wird. Im Gegenzug kann dann auf Infektionsschutzregeln wie das Tragen einer Maske oder Abstandsregeln verzichtet werden. Beim 3G-plus-Modell reicht ein gewöhnlicher Antigen-Schnelltest nicht: Nur Geimpfte, Genesene und mit Menschen mit negativem PCR-Test erhalten Zutritt. (RND, sic, dpa)



