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Die wichtigsten Fragen und AntwortenWird es Privilegien für Covid-Geimpfte geben?

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Werden in Zukunft nur noch Geimpfte Menschen Konzerte besuchen können? Der Konzertveranstalter CTS Eventim hat eine Debatte über diese Frage angestoßen.

Berlin – Die Nachricht entpuppte sich schnell als unzulässige Zuspitzung. „Ticketverkäufer will künftige Konzertbesuche nur mit Impfung“ meldete die Nachrichtenagentur dpa am Mittwochmorgen. Der Ticketverkäufer und Konzertveranstalter CTS Eventim wolle eine Corona-Impfung zur Voraussetzung für die Teilnahme an Veranstaltungen machen, hieß es in dem Text. Doch das war durch das Zitat von Eventim-Chef Klaus-Peter Schulenberg gar nicht gedeckt, wie das Unternehmen wenig später auch klar stellte.

Zitat aus dem Kontext gerissen

Tatsächlich hatte er in einem Interview gesagt: „Wenn es genug Impfstoff gibt und jeder sich impfen lassen kann, dann sollten privatwirtschaftliche Veranstalter auch die Möglichkeit haben, eine Impfung zur Zugangsvoraussetzung für Veranstaltungen zu machen.“

Unabhängig davon: Die Problematik, wie angesichts einer steigenden Zahl von Geimpften mit den Einschränkungen der Freiheitsrechte umgegangen werden soll, ist die große, bisher ungeklärte Frage der kommenden Monate. Wurde das Thema von der Regierung lange mit der Bemerkung abgetan, noch gebe es ja gar nicht genug Impfstoff, mehren sich jetzt die Wortmeldungen.

Auch die Bundeskanzlerin äußerte sich nun zu dem Thema

Als erster Bundesminister hatte Außenminister Heiko Maas Mitte Januar gefordert, Menschen mit Corona-Impfung früher als anderen den Besuch von Restaurants oder Kinos zu erlauben. Nun äußerte sich dazu auch Kanzlerin Angela Merkel. Am Dienstagabend sagte sie in der ARD, wenn man allen Bürgern ein Impfangebot gemacht habe und „dann sagen manche Menschen, jetzt möchte ich nicht geimpft werden, dann muss man vielleicht schon solche Unterschiede machen und sagen, ok, wer das nicht möchte, der kann vielleicht auch bestimmte Dinge nicht machen.“

Die Debatte nimmt an Fahrt auf. Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu:

Wie lange hält ein Impfschutz überhaupt an und weiß man inzwischen,ob Geimpfte nicht mehr ansteckend sind?

Wie lange ein Impfschutz anhält, ist laut Robert Koch-Institut noch bei keinem der in Deutschland zugelassenen Corona-Impfstoffe bekannt. Da die Impfung keinen 100-prozentigen Schutz bietet, können einige Geimpfte zudem trotzdem erkranken und die Infektion dann auch weitergeben. Möglich ist auch, dass Geimpfte, bei denen die Impfung wirkt und sie vor einer Erkrankung schützt, das Virus trotzdem noch weiter geben können.

Genauere Erkenntnisse dazu, wie wahrscheinlich das ist, könnten laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in einigen Monaten vorliegen. Weil Geimpfte aber zumindest sehr viel seltener selbst erkranken, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie das Virus weitergeben, natürlich geringer.

Wodurch unterscheiden sich Geimpfte von Menschen, die an Covid-19 erkrankt waren?

Reinfektionen, also neue Infektionen, nachdem man schon einmal erkrankt war, sind selten, aber möglich. Eine britische Studie kam zu dem Ergebnis, dass der Immunschutz von mindestens 75 bis über 90 Prozent besteht.

Einer Untersuchung aus Qatar zufolge erkrankten innerhalb der ersten vier Monatenach einer Infektion sogar nur 0,02 Prozent der Coronapatienten erneut. Auch für Impfungen gilt: Geimpfte können in einigen Fällen trotzdem erkranken. Der Impfschutz wird von Biontech/Pfizer mit 95 und von Moderna mit 94,5 Prozent angegeben, von Astrazeneca mit 70 Prozent, wobei in den höherenAltersgruppen mit einer abnehmenden Wirkung zu rechnen ist. Nach einer Impfung werden in der Regel mehr Antikörper produziert als nach einer natürlich durchgemachten Infektion. Das könnte bedeuten, dass man auch besser vor einer Infektion geschützt ist.

Allerdings ist die Produktion von Antikörpern nur eine von vielen Komponenten des körpereigenen Immunsystems. Bis jetzt kann man daher nicht sicher sagen, ob eine Impfung einen besseren  Immunschutz bietet, oder ob dieser deutlich länger anhält als nach einer durchgemachten Infektion.

Wenn irgendwann eine Herdenimmunität erreicht ist, ist eine Unterscheidung zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften dann überhaupt noch wichtig?

Wenn sich immer mehr Menschen der Risikogruppen impfen lassen und gleichzeitig immer mehr Menschen Kontakt mit dem Virus hatten, wird diese Unterscheidung eine immer geringere Rolle spielen. Der Epidemiologe und ehemalige WHO-Experte Klaus Stöhr schätzt, Sars-CoV-2 werde uns zwar noch jahrzehntelang begleiten, aber nicht mit den derzeitigen Auswirkungen: „Es wird weniger schwere Verläufe geben, wenn immer mehr Menschen ganz oder teilweise immun sind – entweder durch eine Impfung oder eine durchgemachte Infektion.“ Das Virus würde dann zwar nicht verschwinden, aber irgendwann nicht mehr Schaden anrichten als andere Erkältungsviren.

Ähnlich wie bei der Grippe könnte es sich dann zwar weiterhin empfehlen, Risikogruppen eine Impfung anzubieten. Es wäre aber nicht mehr nötig, sie von Ungeimpften zu isolieren.

Kann man derzeit überhaupt mit sicheren Dokumenten nachweisen, dass man geimpft ist oder an Covid-19 erkrankt war?

Die Bestätigung für die Corona-Impfung wird im gelben Impfausweis oder auf einem extra Einlegeblatt vermerkt. Der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entwickelte Ausweis ist weltweit verwendbar. Er kann aber manipuliert werden. Seit der Einführung der Masern-Impfpflicht vor einem Jahr kursieren im Internet Tipps, wie man einen Impfnachweis fälschen kann. Das ist allerdings Urkundenfälschung und kann strafrechtlich verfolgt werden.

Die EU plant mittlerweile einen einheitlichen Corona-Impfpass, der zusätzlich eine Art elektronisches Siegel enthalten soll, etwa einen QR-Code. Dadurch ließe sich der Impfstatus sehr schnell feststellen. Einen offiziellen Immunitätsausweis für Menschen mit überstandener Covid-19-Erkrankung gibt es bisher nicht. Eine Möglichkeit zum Nachweis wäre die schriftliche Bestätigung eines positiven Antikörper-Tests.

Dürfen Arbeitgeber Unterschiede machen oder die Beschäftigten gar zu einer Impfung zwingen?

Sehr klar ist: Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter nicht zwingen, sich impfen zu lassen. Da eine Impfung die körperliche Unversehrtheit berührt, ist sie nur mit dem Einverständnis des Betroffenen gestattet. In Oberbayern ermittelt die Staatsanwaltschaft derzeit sogar gegen einen Zahnarzt, weil er seine Mitarbeiter zu einer Impfung drängen wollte.

Ansonsten gibt es zum Thema Corona-Impfung und Arbeitsrecht viele Fragen, die bisher ungeklärt sind und möglicherweise erst durch Gerichtsverfahren entschieden werden. Dazu zählt, ob Mitarbeiter ihren Impfstatus mitteilen müssen. Arbeitsrechtler halten das für erforderlich, da der Arbeitgeber ansonsten seine Fürsorgepflicht gegenüber anderen Beschäftigten nicht erfüllen könne.

Möglich erscheint Arbeitsrechtlern eine Versetzung eines Nicht-Geimpften, um eine Gefährdung von Dritten zu verhindern. Grundsätzlich gilt aber das sogenannte Maßregelungsverbot, das eine unzulässige Benachteiligung von Arbeitnehmern verbietet, wenn sie ihre Rechte in Anspruch nehmen.

Gibt es für medizinisches oder pflegerisches Personal Sonderregeln bei der Unterscheidung von Geimpften und Nicht-Geimpften?

Ja. Seit der Novellierung des Präventionsschutzgesetzes 2015 dürfen Arbeitgeber in medizinischen Einrichtungen erstmals den Impfstatus der Beschäftigten abfragen. Sie müssen dann aus den Informationen Konsequenzen ziehen, um „vermeidbare Infektionsrisiken“ vorzubeugen. Sie können Bewerber ablehnen oder Mitarbeiter an einen anderen Arbeitsplatz versetzen.

Zu den notwendigen Immunisierungen für medizinisches und pflegerisches Personal zählt laut Robert-Koch-Institut (RKI) auch die Corona-Impfung. Steckt sich ein Patient oder Heimbewohner bei einem Beschäftigten an, könnte die Einrichtung dafür in Haftung genommen werden.

Können Konzertveranstalter oder andere private Unternehmen wie zum Beispiel Fluglinien Nicht-Geimpfte ausschließen? Wie ist überhaupt die Rechtslage?

Rein rechtlich gesehen ist gegen exklusive Zugänge von Corona-Geimpften zu Konzerten oder Restaurants nichts einzuwenden. Das stellte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) am Mittwoch in einem Gespräch mit dem RND klar. „Es macht einen großen Unterschied, ob der Staat Grundrechte einschränken muss oder ob Private Angebote für bestimmte Personengruppen machen möchten“, sagte sie. „Private dürfen im Grundsatz selbst bestimmen, mit wem sie Geschäfte machen möchten.

Juristen sprechen hier vom Grundsatz der Privatautonomie. Wenn zum Beispiel die Restaurants wieder öffnen dürfen und ein Restaurantinhaber dann ein Angebot nur für Geimpfte machen möchte, wird man ihm dies nach geltender Rechtslage schwerlich untersagen können.“

Die SPD-Politikerin betonte allerdings, dass es anfangs nicht genügend geimpfte Personen geben werde, „dass sich solche Unterscheidungen für die Wirtschaft lohnen würden. Und je weiter die Impfungen voranschreiten, desto eher werden wir alle zur Normalität zurückkehren können. Wir sprechen hier also nur über einen relativ kurzen Übergangszeitraum.“

Wird der Staat Unterschiede machen?

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat mehrfach versichert, dass Bund, Länder und Kommunen bei allen Aspekten der öffentlichen Daseinsfürsorge keinen Unterschied zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften machen werden. Nach seinen Worten umfasst das zum Beispiel staatliche Dienstleistungen, also etwa der Zugang zu Verwaltungen. Spahn nannte auch Krankenhäuser und den öffentlichen Nahverkehr. Folgt man dieser Aussage, dann wird es auch beim Besuch von Schulen oder Universitäten keine Unterschiede geben.

Welche Pläne hat die Reisebranche?

Die australische Qantas Airways hatte bereits angekündigt, auf bestimmte Flugstrecken nur noch Geimpfte zu transportieren. „Das ist ihr gutes Recht“, sagte Reiserechtsanwalt Paul Degott dem reisereporter. Und weiter: „Auch Hotels, Reedereien und Reiseveranstalter können von der Vertragsfreiheit Gebrauch machen und sagen: „Ich will meine Gäste schützen, daher dürfen nur Geimpfte buchen.“

Das gehe allerdings nicht bei bereits bestehenden Buchungen – in diesem Fall müsse der Betreiber seinen Vertrag auch erfüllen, so Degott. Europas größter Reiseveranstalter Tui plant keine Impfpflicht. „Die Rahmenbedingungen muss die Politik schaffen, am besten einheitlich in der EU. Das können wir als Reiseunternehmen dann umsetzen, aber es wird keine eigene Regelung geben, wonach wir nicht immune Kunden von Reisen ausschließen“, so Konzern-Sprecher Aage Dünhaupt gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland.

Auch deutsche Fluggesellschaften wollen dem Schritt von Qantas nicht folgen. Die Airlines der Lufthansa Group beabsichtigen derzeit nicht, eine Impfpflicht für Fluggäste einzuführen, teilte ein Sprecher dem RND mit. Er verwies darauf, dass es den Regierungen der Länder obliege, die jeweiligen Einreisevoraussetzungen einzuführen. „Sollten einzelne Länder einen verbindlichen Impfnachweis einführen, könnten auch Fluggesellschaften verpflichtet werden, diesen vor Flugantritt zu kontrollieren“, so der Sprecher.

Tatsächlich ist die Reisefreiheit für Geimpfte bereits jetzt ein wenig größer als für Ungeimpfte, denn manche Länder haben die Einreiseregeln für Corona-Geimpfte gelockert. So müssen sie unter anderem auf den Seychellen, in Island, Polen, Moldau und Rumänien nicht mehr in Quarantäne.

Die Corona-Pandemie lässt die Debatte um mögliche Impfpflichten wieder aufleben, für Weltenbummler ist das Thema aber nicht neu. Bereits jetzt ist die Einreise in bestimmte Länder an Bedingungen geknüpft – unter Umständen auch an den Nachweis bestimmter Impfungen. So schreiben bestimmte Länder beispielsweise eine Gelbfieberimpfung vor. Der Impfausweis ist daher bereits jetzt auch ein potenzielles Reisedokument.

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Wie sieht der Kulturbereich die Problematik?

In der Kunst und Kultur ist die Meinung gespalten. Einerseits soll das Publikum schnell zurückkehren, andererseits gibt es Bedenken, wenn nur Geimpfte in den Kulturgenuss kommen dürfen. Der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft setzt darauf, dass Nicht-Geimpfte negative Corona-Tests vorlegen sollen, bis die Impfquote hoch genug ist, wie der Präsident Jens Michow auf Nachfrage mitteilt.

Widerspruch gibt es vom Veranstalter S-Promotion, der beispielsweise Shows von Dieter Nuhr organisiert. Der Vorstoß von Eventim verstoße „klar gegen das im Grundgesetz verankerte Diskriminierungsverbot“, so Geschäftsführer Stefan Schornstein.

Der Verband AG Kino will nicht auf Impfnachweise zurückgreifen: „So sehr ich persönlich fürs Impfen bin, das würde ja bedeuten, die Impfpflicht durch die Hintertür einzuführen“, teilt der Vorstandvorsitzende Christian Bräuer auf Anfrage mit. Kino solle auch künftig ein Alltagsvergnügen bleiben, für das man sich spontan entscheiden könne, ohne einen Ausweis zücken zu müssen.

Sport: Sollten Geimpfte wieder Veranstaltungen besuchen dürfen?

Die Fußball-Bundesliga beispielsweise spielt seit fast einem Jahr vor fast oder ganz leeren Rängen, der Wunsch nach der gewohnten Stadionatmosphäre wird bei vielen Fans immer größer, den Klubs fehlen die Einnahmen aus den Ticketverkäufen. Christian Seifert, Chef der Deutschen Fußball Liga (DFL), richtete am Mittwoch auf eine entsprechende Nachfrage vor Medienvertretern einen persönlichen Appell an die Entscheidungsträger in Berlin: „Ich glaube, es ist auch die Verantwortung der Politik, Perspektiven aufzuzeigen, wie man unabhängig von Impfquoten möglichst schnell wieder stückweise das Leben zurückbekommt. Das sage ich nicht als Geschäftsführer der DFL – da beschäftigt mich, aus dieser Krise für meinen Arbeitgeber das Beste zu machen –, sondern das sage ich als Bürger und Vater“, so Seifert.

Bundesliga-Klubs äußerten sich auf RND-Nachfrage abwartend. Man beschäftige sich mit dem Thema, werde die Überlegungen jedoch erst finalisieren, wenn Risikogruppen, Ärzte- und Pflegepersonal mit dem Impfstoff versorgt seien und es anschließend um die Impfung der Gesamtbevölkerung gehe, hieß es von Hertha BSC aus Berlin.

Borussia Dortmund teilte mit: „Wir halten es aktuell – inmitten einer sich ständig verändernden und uns alle gesellschaftlich fordernden Pandemie-Situation – nicht für zielführend, uns öffentlich mit konjunktivischen Zukunftsszenarien zu befassen.“

Für Hansi Flick, Trainer des deutschen Rekordmeisters FC Bayern München, war auf Nachfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland am Mittwoch zumindest eines klar: Er werde sich „mit Sicherheit“ impfen lassen, wenn er an der Reihe sei, „weil ich finde, dass wir wieder ins normale Leben zurückkommen sollten“.

Zuletzt hatten sich mehrere Athleten, die auf das Ziel Olympische Spiele in Tokio hinarbeiten, ähnlich geäußert. „Ich habe kein Problem damit, mich impfen zu lassen. Das macht aber nur Sinn, wenn die Risikogruppen schon geimpft wurden. Eine Priorisierung für Sportler halte ich nur für sinnvoll, wenn keine Leben bedroht sind“, sagte beispielsweise Zehnkampf-Weltmeister Niklas Kaul.

Eine Impfpflicht für Athleten, um überhaupt an den um ein Jahr verschobenen Sommerspielen teilnehmen zu dürfen, hat das Internationale Olympische Komitee bisher ausgeschlossen.