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Ab Ende JanuarAnwohnerschutzkonzept am Rhein-Energie-Stadion wird ausgeweitet

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Das Kölner Rhein-Energie-Stadion

Das Kölner Rhein-Energie-Stadion

Eine neue Schutzzone wird zwischen Militärringstraße, Vitalisstraße und Widdersdorfer Straße ausgewiesen.

Wenn die Bundesliga-Profis des 1. FC Köln zu Hause spielen oder das Rhein-Energie-Stadion im Sommer zur großen Konzertbühne wird – 2027 etwa sind Querbeat und Scooter zu Gast in Müngersdorf – bleiben auch die Wohnviertel rund um das Stadion nicht vom Trubel verschont. Deshalb gilt seit 2005 ein Anwohnerschutzkonzept für besonders betroffenen Straßen. Dieses wird nach einem Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal nun erweitert, ein größerer Bereich des Wohngebiets soll geschützt werden. Ab Ende Januar gelten neue Regeln, das teilte die Stadt am Dienstag, 6. Oktober, mit.

Die erweiterte Zone wird erstmals beim Heimspiel des 1. FC Köln gegen den VfB Stuttgart am 19. Spieltag zwischen dem 29. und 31. Januar 2027 ausgewiesen. Das konkrete Datum für dieses Spiel steht noch nicht fest.

Jungbluthgasse, Marsdorfer Straße und Statthalterhofweg bleiben offen

Im Wesentlichen sieht die Änderung eine Erweiterung der bestehenden Schutzzonen in Köln-Junkersdorf in westlicher Richtung bis zur Autobahn 1 (Zonen 03 und 05) sowie die Ausweisung einer neuen Schutzzone 06 vor. Diese neue Schutzzone wird durch die Militärringstraße, die Vitalisstraße und die Widdersdorfer Straße begrenzt. Ein Testlauf im letzten Jahr hat gezeigt, dass die Jungbluthgasse, die Marsdorfer Straße und der Statthalterhofweg bei der dauerhaften Erweiterung zur besseren Erreichbarkeit des Viertels offen bleiben müssen.

Die Anwohnerschutzzonen werden in der Regel drei Stunden vor Fußballspielen und vier Stunden vor Konzertbeginn im Rhein-Energie-Stadion gesperrt. Mit Veranstaltungsbeginn endet die Sperrung. Mit einer entsprechenden Durchfahrtsberechtigung können Anwohnerinnen und Anwohner die Sperren passieren, sofern die Zieladresse innerhalb der Schutzzone liegt und die Anfahrt zwingend über eine der Sperren erfolgen muss. Wohnanschriften, die über das übergeordnete Straßennetz anfahrbar sind, erhalten keine Berechtigung.

Bessere Durchfahrtsbedingungen für Rettungsdienste und den ÖPNV

Menschen aus dem Umfeld des Rhein-Energie-Stadions sollen an Veranstaltungstagen Vorrang beim Parken erhalten. Gleichzeitig sollen in der Schutzzone der Verkehr, die Umweltbelastung und der Parksuchverkehr reduziert werden. Darüber hinaus werden damit die Durchfahrtsbedingungen für Rettungsdienste und den ÖPNV verbessert.

Im Zuge der Erweiterung der Anwohnerschutzzonen wird es vor Ort punktuell bauliche Maßnahmen geben, beispielsweise den Einbau von Schranken oder das Setzen neuer Verkehrsschilder. Die unmittelbar betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner wurden nach Angaben der Stadt bereits durch ein Schreiben informiert.

Berechtigung bis zum 30. November 2026 beantragen

Wer in Besitz einer bestehenden Durchfahrtsberechtigung ist, kann diese weiterhin nutzen. Nur einzelne Zufahrten würden sich ändern, so die Stadtverwaltung. Wer in einer Erweiterungszone wohnt, müsse die Berechtigung beim Kundenzentrum Lindenthal beantragen. Die Stadt empfiehlt, das bis zum 30. November 2026 zu tun. Nur so könnten alle Anträge fristgerecht bearbeitet werden.

Weitere Informationen: www.stadt-koeln.de/stadionverkehr