Prozess um Schein-BeratungHat Rolf Bietmann die Sparkasse Köln-Bonn geschädigt?

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Der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Rolf Bietmann (r.) im Gerichtssaal

Köln – Hat der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Rolf Bietmann die Sparkasse Köln-Bonn unter anderem dadurch massiv geschädigt, dass er sich als vermeintlicher Berater Leistungen honorieren ließ, die er in Wirklichkeit nicht erbrachte? Das soll in dem Mammutprozess geklärt werden, der am Freitag vor der 19. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts beginnt. Mit angeklagt sind Bernd K. (66), ein früherer Geschäftspartner Bietmanns, und die 57-jährige Brigitte J.

Affäre um Beratervertrag kostete ihn die Karriere

Bietmann, der bis 2004 Vorsitzender des Verwaltungsrats der Sparkasse war, spielte bis 2009 eine gewichtige Rolle in der Kölner Politik. Die Affäre um einen Beratervertrag mit einer Tochtergesellschaft der Sparkasse setzte dem ein Ende. Nachdem der „Kölner Stadt-Anzeiger“ die Vereinbarung bekanntgemacht hatte, verlor der einst einflussreiche, stets aber auch umstrittene Rechtsanwalt und Ratspolitiker den Rückhalt seiner Partei. Er verzichtete auf eine erneute Kandidatur für den Bundestag, später legte er sein Amt als Aufsichtsratsvorsitzender der Rhein-Energie nieder.

Die Anklagevorwürfe lassen sich so zusammenfassen: Gemeinsam mit Bernd K. gründete Bietmann eine Immobiliengesellschaft, die von der Sparkasse Kredite in Höhe von bis zu vier Millionen Euro erhielt.

Um die Darlehen abzusichern, schloss das Unternehmen, vertreten von Brigitte J., im August 2004 auf Weisung der beiden anderen Angeklagten einen Beratervertrag mit einer Tochtergesellschaft der Sparkasse, die jenseits der Pflicht zur Rechnungslegung und nach dem Willen des Bankvorstandes wirtschaftete.

Forderungen an die Gläubiger

Die Tochtergesellschaft zahlte monatlich 34.800 Euro an das Immobilienunternehmen, ohne Gegenleistungen zu erhalten; bis Dezember 2005 kamen so rund 592.000 Euro zusammen. Davon nutzte die Immobilienfirma 310.000 Euro zur Bedienung des Darlehens; der Rest blieb ihr zur freien Verfügung.

Als ein Gläubiger der Immobiliengesellschaft Druck machte, trat sie im Herbst 2005 Forderungen, die sie ihrerseits gegenüber Rolf Bietmann hatte, an die Sparkasse ab, so dass der Politiker nicht mehr Gefahr lief, bei einer Zwangsvollstreckung in Mitleidenschaft gezogen zu werden. Seine Verbindlichkeit gegenüber der Sparkasse betrug in der Folge 1,4 Millionen Euro. Nun vereinbarte er mit ihr, dass sie auf einen Teil davon, nämlich 400.000 Euro, verzichtete; im Gegenzug würde er keine Einwände erheben, der abgetretenen Forderung nachzukommen.

Bietmann erfüllte seine Aufgaben nicht

Um dieses Darlehen – eine Million Euro – zu bedienen, wurde die Vereinbarung getroffen, dass Bietmann einen Teil der Honorare aus einem weiteren, auf vier Jahre befristeten Beratervertrag mit der Sparkasse an diese abtrat, monatlich 16000 von insgesamt 25.000 Euro. In dem Vertrag war festgelegt, dass der Anwalt das Kreditinstitut im Zusammenhang mit dem Projekt Rheinpark beraten würde. Tatsächlich sollte das Netzwerk des Angeklagten zur Beschaffung von Mietern genutzt werden. Nachdem ohne sein Zutun im Jahr 2006 ein Mieter gefunden worden war, beschlossen die Vertragspartner, Bietmanns Aufgabe auf „anwaltliche und kommunikative Dienstleistungen“ zu erweitern. Im Folgenden erbrachte er weder die eine noch die andere.

Als Gustav Adolf Schröder von Artur Grzesiek als Chef der Sparkasse abgelöst worden war, wollte die Bank den für sie nutzlosen Vertrag loswerden – und traf mit Bietmann eine Aufhebungsvereinbarung. Seine Forderung nach 300.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer wurde erfüllt, so dass er 357.000 Euro bekam.

Soweit die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, die von einem Gesamtschaden von 1,6 Millionen Euro ausgeht. Für den Prozess sind 67 Verhandlungstage vorgesehen; nach bisheriger Planung wäre der letzte der 20. Dezember.

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