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Verhandlung über HundebissVerfahren am Kölner Amtsgericht eingestellt

Lesezeit 3 Minuten
Fassade des Landgericht und Amtsgericht in Köln

In der Anklage heißt es, der Hund der Angeklagten habe sich losgerissen und sei zu einem Jack Russell Terrier gerannt.

Eine Kölner Rentnerin wurde der vorsätzlicher Körperverletzung durch ihren Hund beschuldigt. Das Verfahrung wurde wegen mangelnder Beweise eingestellt.

Was genau hat sich am 27. Dezember 2022 im Park am Bürgerzentrum Ehrenfeld abgespielt, als zwei Hunde unterschiedlicher Rassen aufeinandertrafen? Darum ging es am Donnerstag in einer Verhandlung vor dem Kölner Amtsgericht, in der eine 76-jährige Rentnerin zum Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung Stellung nehmen musste.

An jenem Tag war sie in der Grünanlage mit ihrem Black Goldendoodle unterwegs, einer Mischung aus Golden Retriever und schwarzem Pudel; sie führte ihn an einer Leine. In der Anklage, die einige Zeit später gegen sie erhoben wurde, heißt es, ihr Hund habe sich losgerissen und sei zu dem Jack Russell Terrier gerannt, mit dem eine junge Frau spazieren ging.

Beteiligte schildern den Streit am Kölner Amtsgericht

Aus Angst, dass ihr deutlich kleinerer Hund von dem anderen verletzt werden könnte, habe sie ihn auf den Arm genommen, heißt es in der Anklageschrift und weiter: In dem Moment, in dem die Jüngere der Rentnerin den Rücken zugekehrt habe, sei der Goldendoodle an ihr hochgesprungen und habe sie in die Schulter gebissen. Nach Angaben der Halterin des Terriers trug sie ein handtellergroßes Hämatom und Schmerzen davon.

„Der Hund hat niemanden gebissen“, sagte der Verteidiger kategorisch. „Weder Mensch noch Tier sind zu Schaden gekommen.“ Die Rentnerin ging kurz auf die Vorgeschichte ein: Ein paar Monate vor dem angeklagten Vorfall habe der Terrier ihren eigenen Hund angesprungen, und dieser habe sich „das gemerkt“. Deshalb habe er bei der erneuten Begegnung unruhig reagiert.

Köln: Nach etwa fünf Monaten erstattete die Frau Anzeige

Tatsächlich habe er sich losgerissen, sei zu dem Terrier gelaufen, dann aber, während sie ihn zurückgerufen habe, bloß zweimal „an der Dame vorbeigesprungen“, habe sie also nicht berührt. Nicht lange danach habe sie das Miethaus, in dem die jüngere Frau wohnt, aufgesucht, sich über die Sprechanlage bei ihr entschuldigt und von ihr gehört, es sei „alles in Ordnung“.

Doch etwa fünf Monate später erstatteten die Frau und ihr Bruder online Anzeige. Kurz vorher hatte es auf der Straße Streit gegeben: Der Goldendoodle soll den Bruder aggressiv „angeknurrt“ und versucht haben, ihn anzugreifen. Nach der reichlich späten Anzeige, die den Vorfall vom Dezember 2022 betraf, äußerten sich die Geschwister zum Geschehen in einer Art, die ihnen ein Verfahren wegen mutmaßlicher falscher Verdächtigung einbrachte. Dabei spielte mit, dass das eingereichte Foto vom Hämatom – ein Bild, dessen Entstehungszeit unklar ist – nicht als Beweismittel taugte.

Zu dem Hickhack zwischen den Parteien sagte der Verteidiger, mit Hunden sei es so wie mit Autos: Kämen sie ins Spiel, verstünden die Leute keinen Spaß. Bald waren sich die Prozessbeteiligten einig, dass es am besten wäre, das Verfahren einzustellen – und kein Öl dadurch ins Feuer zu gießen, die Halterin des Terriers vor Gericht aussagen zu lassen. Mit der Entscheidung, von einem Urteil abzusehen, zeigte sich die Frau auf Anhieb zufrieden, zumal im Gegenzug das Verfahren wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung eingestellt wird.