Die Stadtordnung bleibt, wie sie ist – und damit bleiben auch Konzerte im Park mit Verstärker verboten.
„Weitere Belastungen in Grünanlagen verhindern“Parkkonzerte in Köln – Verwaltung verweist auf geltende Regeln
Der Hauptausschuss des Kölner Stadtrates hat am Montag mehrheitlich abgelehnt, die Verwaltung mit der Erarbeitung einer neuen Stadtordnung zu beauftragen, um kleinere, nicht-kommerzielle Parkkonzerte inklusive Verstärkern zu ermöglichen. Das hatten SPD und FDP in einem Antrag gefordert. Basis des Antrags war der Streit um die sonntäglichen Konzerte der beiden Profimusiker Bernd Delbrügge und Ebasa Pallada im Rochuspark. Das Ordnungsamt hatte am 16. Juli eine Vorstellung im Rochuspark gestoppt und das Duo mit einem Knöllchen belegt.
Köln: Straßenmusiker dürfen keine Lautsprecher nutzen
In der Kölner Stadtordnung heißt es unter Paragraf 9, Absatz 1: „Straßenmusik und -schauspiel darf im Stadtgebiet an jedem Ort nur in den ersten 30 Minuten einer vollen Stunde in einer Lautstärke dargeboten werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden. Der Einsatz von Lautsprechern und elektronischen Verstärkern ist verboten.“
Grüne und CDU als große Fraktionen im Mehrheitsbündnis mit Volt waren damals in der Frage uneins. Die Grünen selbst hatten im Juli eine mögliche Änderung der Regeln als Option erwogen, ihre kulturpolitische Sprecherin Brigitta von Bülow sagte: „Wir fordern, dass das Ordnungsamt mit mehr Augenmaß vorgeht und loten derzeit aus, wie das möglich ist – ob die bestehenden Regeln dazu passen oder ob wir nachschärfen müssen.“
Weitere Belastungen in Kölner Grünanlagen verhindern
Die CDU lehnte mit Verweis auf die Stadtordnung ab, Fraktionschef Bernd Petelkau sprach von einem möglichen Präzedenzfall. Er sagte: „Das Ordnungsamt hat also genau richtig gehandelt.“
Manfred Richter, ordnungspolitischer Sprecher der Grünen, hält nichts davon, die Stadtordnung zu ändern, was von Bülow ja zuletzt als Option erwogen hatte. Laut Aussage Richters am Dienstag wollen die Grünen das „dezidiert nicht“, um weitere Belastungen in den Grünanlagen zu verhindern. Laut Richter sollen andere Räume und Flächen für solche Konzerte geprüft werden.
Teil des abgelehnten Antrags im Hauptausschuss war, ein geplantes Konzert von Delbrügge und Pallada am 20. August zu erlauben. Auch weitere Auftritte sollte die Verwaltung laut SPD und FDP nicht verhindern.
Zur Frage, wie die Verwaltung mit dem geplanten Konzert umgeht, teilte eine Sprecherin am Dienstag mit: „Die Stadt Köln geht daher davon aus, dass die Regelungen des Paragrafen 9 Absatz 1 der Kölner Stadtordnung bei der Musikdarbietung eingehalten werden.“
Anmerkung der Redaktion: In einer vorherigen Version des Artikels hatten wir von einem überparteilichen Antrag geschrieben, den unter anderem auch die CDU und weitere Fraktionen wie die Grünen unterzeichnet haben sollten. Das stimmt nicht. SPD und FDP hatten sich gewünscht, dass weitere Fraktionen den Antrag unterstützen, doch dazu kam es nicht. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.