Angehörige fordern einen Parkplatz vor dem Caritas-Wohnheim Gut Pisdorhof. Die Verwaltung lehnt diesen aus verkehrstechnischen Gründen bisher ab.
OssendorfBV Ehrenfeld unterstützt Behindertenparkplatz vor Gut Pisdorhof trotz Ablehnung

Ständigen Gefahren setzen sich Claudia Baltzheim und Hans Peter Bochem aus, wenn sie den Rollstuhl vor Gut Pisdorhof in zweiter Reihe ein- und ausladen.
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Beim Amt für Verkehrsmanagement kann man unnachgiebig sein: „Die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes kann lediglich von der Personengruppe mit einer entsprechenden Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen in Anspruch genommen werden“, heißt es in einer Stellungnahme zum dringenden Wunsch von Angehörigen, vom Träger und von der Ehrenfelder Bezirksvertretung nach einem gesonderten Parkplatz vor dem Caritas-Wohnheim Gut Pisdorhof in der Frohnhofstraße.
Dem Buchstaben nach hat die Verwaltung zweifellos recht: Einen Parkplatz vor dem Wohnheim, so ihn die Stadt denn einrichtete, würde vermutlich kaum einmal von behinderten Pkw-Fahrern genutzt. Es würde sich nicht um einen Behindertenparkplatz im engeren Sinne handeln. Er solle vor allem Angehörigen und Freunden dienen, die die hier lebenden, teils schwerstmehrfach behinderten Menschen zu unterschiedlichen Tageszeiten abholen, um mit ihnen einen Tag oder ein Wochenende zu verbringen.
Parknot in der Frohnhofstraße: Zweite Reihe statt Stellplatz
Denn diese Freunde und Angehörigen finden derzeit in der engen Frohnhofstraße mit Zweirichtungsverkehr meist keinen Parkplatz in der Nähe. Deshalb schalten sie häufig das Warnblinklicht ein und parken in zweiter Reihe – obwohl Tempo 30 dort oft ignoriert wird. Ganz regelkonform ist das nicht, aber sie sehen sich, wie Antragstellerin Claudiua Blatzheim erklärt, dazu gezwungen: „Wenn ich meinen Sohn mit dem Rollstuhl abhole, dauert das nicht selten bis zu 30 Minuten.“
Doch die Verwaltung verweist in ihrer Ablehnung darauf, dass die Bewohner von Gut Pisdorhof und die Mitarbeiter der benachbarten Behinderten-Werkstatt Gut Frohnhof „in der Regel zu bestimmten festen Zeiten von Dritten“, mit Bussen und Taxen etwa, gebracht beziehungsweise abgeholt werden: „In der Regel werden diese Verkehre auf dem Gelände der Einrichtung abgewickelt.“ Auf einem Parkstreifen vor Gut Frohnhof sei deshalb sogar ein eingeschränktes Haltverbot von 7 bis 8.30 Uhr sowie von 15 bis 16 Uhr angeordnet worden. Die Einrichtungen selbst könnten „auch gerne den Hol- und Bringverkehr auf dem eigenen Gelände optimieren, um die Nutzungsansprüche zu erfüllen“.
Nur können Angehörige wie Claudia Blatzheim das Gelände von Gut Pisdorhof wegen baulicher Gegebenheiten nicht befahren, und das zeitlich begrenzte Haltverbot auf dem Parkstreifen nebenan kann sie auch selten nutzen, weil sie zu anderen Zeiten unterwegs ist.
Das interessiert das Amt für Straßenmanagement aber nicht: „Die Notwendigkeit, einen allgemeinen Behindertenparkplatz einzurichten, besteht nicht“, ja, er würde sogar der Straßenverordnung widersprechen, weil ein Behindertenparkplatz anderen Verkehrsteilnehmern „dauerhaft nicht zur Verfügung“ stehen soll. Außerdem würde dies „die Interessen anderer Verkehrsteilnehmer“ berühren, „weil dieser Parkplatz der Allgemeinheit dauerhaft nicht mehr zur Verfügung steht.“ Für ihren Hol- und Bringverkehr seien die Einrichtungen selbst verantwortlich.
„Diese Argumentation überzeugt mich nicht“, sagte Thomas Ketelaer von der Grünen-Fraktion. Die übrigen Bezirksvertreter sahen das genauso und bekräftigten einstimmig ihren Beschluss zur Einrichtung eines Parkplatzes „für Menschen mit Behinderung“ vor Gut Pisdorhof.
