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FC-AusbauWie es im Grüngürtel in Köln jetzt weitergeht

Lesezeit 4 Minuten
Luftbild der Gleueler Wiese im Grüngürtel

Die Gleueler Wiese im Äußeren Grüngürtel. Der 1. FC Köln will die Grünfläche mit mehreren Fußballplätzen bebauen.

  • Der Weg für die FC-Erweiterung auf der Gleueler Wiese ist frei.
  • Der BUND hat einen Eilantrag eingereicht und will die Erweiterung des Trainingsgeländes verhindern.
  • Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu, wie es mit dem FC-Ausbau weitergeht.

Köln – Nach sechs Jahren hat der Stadtrat am Donnerstagabend den Weg für die vom 1. FC Köln geplante Erweiterung des Trainingsgeländes auf der Gleueler Wiese am Geißbockheim grundsätzlich freigemacht. Das politische Votum bedeutet jedoch nicht, dass jetzt die Bauarbeiten beginnen können, denn zum einen startet nun erst ein Genehmigungsprozess, und zum anderen haben die Ausbaugegner angekündigt, juristische Schritte einleiten zu wollen. 

Was hat der Stadtrat beschlossen?

Der Stadtrat hat mit den Stimmen von SPD, CDU und FDP zwei Beschlüsse zum Ausbau des Trainingsgeländes auf der Gleueler Wiese im Äußeren Grüngürtel gefasst. Es wurde ein Bebauungsplan beschlossen sowie eine Änderung des Flächennutzungsplans, damit der FC drei neue Trainingsplätze und ein Leistungszentrum für den Nachwuchs bauen kann.

Wie haben die Ausbaugegner auf den Ratsbeschluss reagiert?

Die Kölner Kreisgruppe der Umweltschutzorganisation BUND hat am Freitag – zwölf Stunden nach dem Ratsbeschluss – bei der Bezirksregierung Köln einen Eilantrag eingereicht. Die Bezirksregierung soll Oberbürgermeisterin Henriette Reker demnach anweisen, den beschlossenen Bebauungsplan wegen „ersichtlicher Rechtswidrigkeit“ nicht im Amtsblatt bekanntzumachen. Das wiederum würde dazu führen, dass der Ratsbeschluss nicht wirksam würde. Die Bezirksregierung will der Stadt das Schreiben des BUND mit der Bitte übermitteln, dessen Inhalt bei ihrem weiteren Vorgehen zu berücksichtigen. Die Stadt hat den Eilantrag laut einer Sprecherin noch nicht erhalten und will sich deshalb auch noch nicht dazu äußern.

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Wie begründet der BUND den Eilantrag?

Die Grenzen bei der Abwägung seien überschritten und einzelne Belange einer Fehleinschätzung unterzogen worden, argumentiert der BUND. So werde beim Landschaftsbild einmal von einem hundertprozentigen Ausgleich, zum anderen aber von einer verbleibenden hohen negativen Beeinträchtigung ausgegangen. Zudem habe der Grünordnungsplan bei der Beschlussfassung dem Rat nicht vorgelegen. „Wenn die Bezirksregierung Köln ihre Funktionen als Rechtsaufsicht und zur Aufgabenwahrung als Höhere Naturschutzbehörde wahrnimmt, ist der gestrige Ratsbeschluss vom Tisch“, sagt BUND-Vorstandsmitglied Helmut Röscheisen.

Wann und wie wird der Ratsbeschluss rechtswirksam?

Der Ratsbeschluss wird rechtswirksam, sobald Oberbürgermeisterin Reker ihn im Amtsblatt veröffentlich hat. Das darf sie aber erst machen, wenn die Bezirksregierung zuvor die Änderung des Flächennutzungsplan für die Gleueler Wiese genehmigt an. Dazu muss die Stadt jedoch zunächst einen Antrag bei der Bezirksregierung einreichen – das ist bislang noch nicht geschehen.

Welche weiteren rechtlichen Schritte planen die Ausbaugegner?

Die Bürgerinitiative Grüngürtel für alle, der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftschutz und der BUND sind alle jeweils klageberechtigt, denken aber darüber nach, sich zu einem neuen Bündnis zusammenzuschließen, dass den Klageweg einschlägt. Ein Rechtsanwalt ist bereits beauftragt. „Wir laufen nicht mit dem Kopf gegen die Wand – wir haben dem FC eine Alternative in Marsdorf angeboten“, sagt BUND-Vorstandsmitglied Röscheisen. Er bedauere es, dass der Bundesligist darauf nicht eingegangen sei, weshalb nun eine sogenannte Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan in Vorbereitung sei. Zuständig ist das Oberverwaltungsgericht in Münster.

Wie geht es jetzt für den 1. FC Köln weiter?

Der Klub muss zunächst abwarten, dass die Bezirksregierung die Änderung des Flächennutzungsplans genehmigt und dass die Oberbürgermeisterin den Ratsbeschluss zum Bebauungsplan im städtischen Amtsblatt veröffentlicht. Erst danach kann der Bundesligist einen Bauantrag stellen. „Wir rechnen damit, dass es einige Monate dauern wird, bis wir eine Baugenehmigung erhalten“, sagte FC-Geschäftsführer Alexander Wehrle dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

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Die Verantwortlichen sind erleichtert, dass der Stadtrat eine Entscheidung getroffen hat. „Der ganze Club, von den Mitarbeitern bis zu den Nachwuchsspielern, hat sich über die Ratsentscheidung am Donnerstag sehr gefreut. Das war schon ein sehr wichtiges Signal für uns“, so Wehrle.

Welcher Bauablauf ist zu erwarten?

Es ist zu erwarten, dass der 1. FC Köln nach Erhalt der Baugenehmigung – also voraussichtlich Anfang 2021 – zunächst mit dem Bau der drei Trainingsplätze beginnen wird und erst später das Leistungszentrum errichtet. Sollte das Oberverwaltungsgericht den Ausbaugegnern später Recht geben, wäre es einfacher, Fußballplätze zurückzubauen als ein viele Millionen Euro teures Leistungszentrum wieder abzureißen.

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