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Rassistische PostsKontrolleur darf nicht in Sicherheitszone am Flughafen Köln/Bonn

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Flughafen Köln Bonn HEINEKAMP

Flughafen Köln/Bonn (Symbolbild)

Köln – Wegen offenbar fremdenfeindlicher und nationalistischer Aktivitäten bei Facebook darf ein Frachtkontrolleur am Flughafen Köln/Bonn nicht mehr in den sensiblen Sicherheitsbereich. Die dafür notwendige Bescheinigung der Zuverlässigkeit sei dem Mann im Oktober dieses Jahres zu Recht entzogen worden, urteilte das Verwaltungsgericht Köln jetzt.

Damit wies sie den Eilantrag des seit zehn Jahren bei einer externen Firma beschäftigen Luftsicherheitsassistenten zurück. Ermittler des NRW-Innenministeriums waren auf die Social-Media-Aktivitäten des Mannes gestoßen und wirkten darauf hin, dass ihm die Bezirksregierung Düsseldorf die erst zwei Jahre zuvor erteilte Bescheinigung wieder entzieht. Damit darf er die Sicherheitszone nicht mehr betreten und somit seiner Tätigkeit im Fracht- und Postbereich des Flughafens nicht mehr nachgehen. Dagegen klagte der Mann.

Mitglied in rechtsgerichteten FB-Gruppen

Wie das Verwaltungsgericht entschied, hätten die Handlungen des Kontrolleurs aber „hinreichenden Zweifel an seinem Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und damit an seiner luftverkehrsrechtlichen Zuverlässigkeit“ begründet. So sei der Antragsteller in rechtsgerichteten szenebekannten Facebook-Gruppen Mitglied und habe dort auch aktiv kommentiert und Memes gepostet. Seine Sympathie zu weiteren Gruppen habe er durch Likes zum Ausdruck gebracht. Bei den fraglichen Gruppen handele es sich um migrationsfeindliche, nationalistische und rechtsextreme Gruppen. Einige sollen zudem Reichsbürger-Bezug haben.

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Mit geposteten Bildern und Kommentaren soll der Antragsteller gewaltsamen Widerstand gegen den Staat propagiert haben. Zahlreiche Kommentare hätten Politiker diffamiert und fremden- und islamfeindliche Bezüge gezeigt.

Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.