Was wusste Woelki?Kölner Richter reicht eidesstattliche Erklärung von Kardinal nicht

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Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki klagt vor dem Landgericht.

Köln – In einem Gerichtsverfahren, das der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki wegen angeblich unrichtiger Berichte gegen die „Bild“-Zeitung führt, reicht dem Richter eine vom Erzbischof abgegebene eidesstattliche Erklärung nicht aus. Gestritten wird um die Frage, inwieweit Woelki vor der Beförderung des Pfarrers D. zum Vize-Stadtdechanten von Düsseldorf 2017 bekannt war, dass D. einen sexuellen Kontakt zu einem 16 oder 17 Jahre alten Obdachlosen eingeräumt haben soll und es Warnungen der Polizei gab.

Kölner Kardinal Woelki mit eidesstattlicher Versicherung

Unter dem Titel „Beförderung von Skandal-Priester trotz Polizeiwarnung“ hatte die „Bild“ im vergangenen Mai berichtet, dass Woelki der Vorfall von 2001 vor der Beförderung aus der Personalakte des Pfarrers D. bekannt gewesen sei. In der Akte befindet sich auch ein Schreiben der Polizei, in dem angeregt wird, Pfarrer D. kein Aufgabengebiet zuzuweisen, in dem er sexuellen Kontakt zu ihm anvertrauten Kindern und Jugendlichen (etwa Messdienern) aufnehmen könne.

Um gegen den Artikel der „Bild“ vorzugehen, hatte Woelki eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, wie der Vorsitzende Richter Dirk Eßer da Silva beim Prozess am Montag bestätigte. Woelki habe darin erklärt, von den konkreten Details um Pfarrer D. von 2001 nichts aus der Personalakte erfahren zu haben. „Die Führung und Bewertung von Personalakten lag und liegt in den Händen der Personalabteilung“, hatte Woelki auch öffentlich gegenüber der „Bild“ erklärt.

Kölner Richter will weitergehende Erklärung

Dem Gericht reichte diese Erklärung nicht aus. „Wir machen hier nur weiter, wenn uns versichert wird, dass ihm das weder aus der Personalakte, noch aus anderen Quellen bekannt war“, sagte Eßer da Silva. Denn theoretisch könnte Woelki auch mündlich durch irgendwen in Kenntnis gesetzt worden sein. Richter Eßer da Silva: „Sonst gibt es auf einmal ein Strafverfahren wegen falscher Versicherung an Eides statt, und dann sagt er: Ich sprach ja nur von der Personalakte.“

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Er wolle die vom Richter geforderten Konkretisierungen innerhalb der nächsten ein bis zwei Wochen nachreichen, erklärte Woelkis Anwalt Carsten Brennecke. Er habe das aus den Gesprächen mit dem Kardinal aber stets so verstanden, dass dieser vor der Beförderung von Pfarrer D. keinerlei Kenntnis gehabt habe, egal aus welcher Quelle. Sich ein mögliches Hintertürchen offen zu lassen für eine drohende Strafanzeige, sei keine Intention bei der Erstellung der eidesstattlichen Erklärung gewesen.

Kirchliches Strafverfahren gegen D. angeordnet

Grundsätzlich signalisierte Eßer da Silva dem Kardinal, der persönlich nicht im Landgericht anwesend war, aber Aussichten auf eine erfolgreiche Klage. Denn bisher habe die „Bild“ keine stichhaltigen Beweise für ihre Tatsachenbehauptung vorgelegt. Auch zwei weitere Artikel sah der Richter kritisch. Im Fall um die Beförderung von Pfarrer D. soll am 22. Juni eine Entscheidung verkündet werden. Mittlerweile hat der Vatikan ein kirchliches Strafverfahren gegen diesen angeordnet.

Die Bistumsleitung hatte im Fall um Pfarrer D. vergangenes Jahr die Verteidigungsstrategie geändert. Im Diözesanpastoralrat hatte Woelki die Entscheidung zur Beförderung nach Teilnehmer-Angaben einen großen Fehler genannt, das Verhalten des Geistlichen sei moralisch absolut verwerflich. Ähnlich äußerte sich Generalvikar Markus Hofmann, nachdem er zuvor noch von einer legitimen zweite Chance gesprochen und betont hatte, D.s Vergehen sei nicht strafbar gewesen.

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