Straßenkarneval, Maskenpflicht, KneipenWelche Regeln gelten wo an Karneval in Köln?

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Die Corona-Regeln in der Kölner „Brauchtumszone“ müssen kontrolliert werden. (Symbolbild)

Köln – Alaaf! Der Straßenkarneval hat begonnen und ganz Köln ist zur „Brauchtumszone“ erklärt worden. Damit verbunden sind Corona-Regeln, die kontrolliert werden müssen. Auch für die Gastronomie gelten Vorgaben, auf die die Ordnungskräfte im Blick haben müssen. Und das in der ganzen Stadt, bei zu erwartenden tausenden Besuchern, die zum Feiern kommen. Man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass flächendeckende Kontrollen unmöglich sind.

Auch Stadtdirektorin Andrea Blome hält das für unrealistisch, wie sie unlängst bei einer Pressekonferenz sagte. Kontrollen könnten allenfalls punktuell stattfinden, wobei das Stadtzentrum im Fokus stehe. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Stadt auf die Straßen schickt, wollte Blome aus einsatztaktischen Gründen nicht verraten. Wie zu erfahren ist, müssen die Einsatzkräfte in der Spitze rund 440 Orte in der Stadt im Blick haben. Dabei wird der Ordnungsdienst von zwei privaten Sicherheitsunternehmen unterstützt.

Bußgeld von mindestens 250 Euro in Köln

Es gibt viel zu kontrollieren. Die Glasverbots- und die 2G-plus-Zone auf der Zülpicher Straße etwa oder Zugangsregeln in Kneipen, in denen Karneval gefeiert wird. Wobei schon letzteres kompliziert ist, weil für Karnevalskneipen andere Regeln gelten als für nicht jecke Gastronomie. Auch gilt für Gruppen, die im Freien Karneval feiern, 2G-plus, für Menschen, die sich ohne Schunkel-Ambitionen auf der Straße treffen, jedoch nicht – es dürfte für die Einsatzkräfte in vielen Fällen kompliziert sein, das stringent zu kontrollieren.

Und gibt es noch viel mehr zu tun. Die Mitarbeitenden müssen Beschwerden aus der Bevölkerung nachgehen, Straßen bei Überfüllung sperren, Zugangsberechtigungen für Anwohner oder Gewerbetreibende in Sperrzonen prüfen. Und wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem saftigen Bußgeld von mindestens 250 Euro rechnen. Wirte, die die Auflagen nicht durchsetzen, können mit 5000 Euro belangt werden. 

Wo darf beim Straßenkarneval dieses Jahr wie gefeiert werden und welche Regeln sind zu beachten? Ein Überblick:

Auf den Kölner Straßen

Von Weiberfastnacht null Uhr bis einschließlich Karnevalsdienstag ist das gesamte Stadtgebiet eine „Brauchtumszone“. Das heißt, dass Menschen, die sich im öffentlichen Raum „zum Zwecke des geselligen Zusammenseins“ treffen, vollständig geimpft und getestet sein müssen. Durch den Nachweis eine Booster-Impfung kann der tagesaktuelle Test ersetzt werden. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss ein Attest und einen aktuellen Schnelltest vorlegen.

Was aber ein karnevalistisches „geselliges Zusammentreffen“ ist, bleibt ein Stück weit Ermessenssache. „Wenn an diesem Tag aber ersichtlich in einer Gruppe gefeiert wird, dann zählt diese Feier im Zweifel zu einem brauchtumsbedingten Zusammentreffen, für das 2G-plus gilt“, sagt die Stadt. Das werde auch kontrolliert. Für Gruppen, die aus einem anderen Grund als Karneval im freien zusammenstehen, gelten keine derartigen Infektionsschutzregeln.

In der Kölner Südstadt

In der Südstadt bittet die Stadt im Bereich zwischen Severinstraße, Kartäuserhof und Kartäuserwall an Weiberfastnacht von 8 bis 24 Uhr um freiwilligen Glasverzicht.

In den Kneipen von Köln

In der Gastronomie darf nur Karneval feiern, wer geboostert oder genesen ist und zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen kann. Eine Maskenpflicht besteht nicht. Zwar sind Tanzveranstaltungen laut NRW-Coronaschutzverordnung nicht erlaubt. Das Feiern in Kneipen mit Singen und Schunkeln ist jedoch gestattet.

Im Zülpicher Viertel

Wie schon am 11.11. ist der Bereich der Zülpicher Straße eine Sperrzone. Hier gilt Donnerstag, Samstag und Rosenmontag ein Glasverbot. Ordnungsamt und ein privater Sicherheitsdienst überwachen an den Zugängen die 2G-plus-Regel, die in der Sperrzone gilt. Kontrollierte Personen erhalten einen Stempel oder ein Armband. Damit können sie den Bereich wieder betreten, wenn sie ihn mal verlassen haben, ohne erneut kontrolliert zu werden.

In der Kölner Altstadt

In der Altstadt gibt es ein Glasverbot. Es gilt an Weiberfastnacht und Karnevalssamstag. Auf dem Alter Markt finden von Weiberfastnacht bis Karnevalssonntag täglich Veranstaltungen statt. Deshalb ist der Platz nicht durchgängig frei zugänglich. Für die Veranstaltungen müssen Tickets erworben werden, die Zuschauerzahl ist auf je 750 begrenzt.

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Würden mehr Menschen kommen dürfen, würde für sie die Maskenpflicht für Großveranstaltungen im Freien greifen. So jedoch können die zahlenden Gäste ohne Mund-Nasen-Schutz schunkeln. Für die Veranstaltungen gilt 2G-Plus. Auf dem Heumarkt findet nichts statt, er ist wie der Rest der Stadt einfach Brauchtumszone.

Der Rosenmontagszug

Wagen, Gesellschaften, Fußgruppen und Spielmannszüge des Rosenmontagszugs werden in einem Umzug durch das Rhein-Energie Stadion vor 8800 zahlenden Zuschauenden gezeigt. Es gilt die 2G-plus-Regel und eine Maskenpflicht. Im Anschluss sind die Persiflage-Wagen verteilt auf zwölf Stellen entlang des eigentlichen Zugwegs durch die Innenstadt bis Karnevalsdienstag, 14 Uhr ausgestellt.

Die Maskenpflicht

Über die Karnevalstage ist die Maskenpflicht im Freien aufgehoben. Derzeit gilt sie zum Beispiel in Einkaufsstraßen. „Da das Schutzniveau durch die Regelungen zur Brauchtumszone deutlich erhöht wird, ist das Risiko, sich oder andere im öffentlichen Raum anzustecken, so gering wie möglich“, argumentiert die Stadtverwaltung.

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