Wegen Corona-QuarantäneKita-Kind verklagt die Stadt Köln auf Schmerzensgeld

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Über seine Eltern hat ein dreijähriges Kita-Kind aus Köln Klage gegen die Stadt eingereicht.

Köln – Ein Kindergartenkind fordert Schmerzensgeld von der Stadt Köln, da es im März mehrere Tage in Quarantäne musste. Über die kurios anmutende Klage, die die Eltern des dreijährigen Mädchens für ihre Tochter eingereicht hatten, musste nun das Kölner Landgericht entscheiden. Die Eltern argumentierten vor Gericht mit schweren psychischen Folgen für das Kind aufgrund der Isolation.

Eltern sprechen von psychischen Schäden

Das Mädchen besucht einen katholischen Kindergarten im Kölner Stadtgebiet. Nachdem ein anderes Kind aus der Kita-Gruppe positiv auf das Coronavirus getestet worden war, stufte das Kölner Gesundheitsamt die Dreijährige als enge Kontaktperson ein und ordnete vom 10. bis zum 22. März dieses Jahres Quarantäne an. Ein vorzeitiges Freitesten war in dieser Zeit nicht möglich.

Die Eltern trugen im Verfahren vor, ihre Tochter habe durch die angeordnete Quarantäne psychische Schäden erlitten. „Sie sei während der Isolation immer aggressiver geworden und habe unter Schlafstörungen gelitten“, so das Landgericht. Daher bestünde der Verdacht einer posttraumatischen Belastungsstörung. Die Stadt Köln solle daher ein Schmerzensgeld von 3000 Euro bezahlen.

Mädchen laut Gericht zu Recht in Quarantäne

Die Stadt sei zur Zahlung verpflichtet, da die Voraussetzungen für die Quarantäne nicht vorgelegen hätten, so die Eltern. Sie zweifelten das Ergebnis des PCR-Tests für das betroffene Kind an, die Stadt hätte noch weitere Maßnahmen treffen müssen, um den Verdacht einer möglichen Infektion zu validieren. Das Gesundheitsamt habe einfach direkt alle Kinder der Gruppe in Quarantäne geschickt.

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Die 5. Zivilkammer des Landgerichts wies die Klage ab. Eine Amtspflichtverletzung der Stadt scheide aus, da die Anordnung zur Quarantäne auf einer gesetzmäßigen Ermächtigungsgrundlage beruhe und keine Fehler ersichtlich seien, so das Gericht. Das Mädchen sei zurecht in die häusliche Isolation geschickt worden, da der Verdacht bestand, dass sie sich mit dem Virus angesteckt haben könnte.

Kita-Kind als enge Kontaktperson eingestuft

Den Einwand der Eltern, dass eine tatsächliche Infektion der Kontaktperson nicht nachgewiesen sei, weil der PCR-Test grundsätzlich nicht zuverlässig sei, ließ das Gericht nicht gelten. „Ein PCR-Test gilt laut verbreiteter wissenschaftlicher Einschätzung und gerade des Robert-Koch-Instituts als extrem zuverlässig“, heißt es im Urteil. Jedenfalls sei ein falsches positives Testergebnis unwahrscheinlich.

Und schließlich sei das Mädchen auch zu Recht als enge Kontaktperson eingestuft worden, so das Gericht. Das wäre in einer Kita-Gruppe nicht zu vermeiden, zumal die Kinder in dem Alter keine Maske tragen. Auch finde laut Landgericht „eine Lüftung von Kita-Räumen regelmäßig nicht so häufig statt, dass eine erhöhte Aerosolkonzentration ausgeschlossen werden kann.“

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