Bei der Verfolgungsjagd schoss ein Beamter auf das gestohlene Fahrzeug. Der Täter flüchtete zunächst und wurde erst später gefasst.
Schüsse bei PolizeikontrolleFast zwei Jahre Haft für Angeklagten nach Autodiebstahl in Holweide

Ein Polizeibeamter fotografiert Einschusslöcher in einer Windschutzscheibe. (Archivfoto)
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Mit Schüssen aus einer Dienstpistole endete am späten Abend des 27. Juli 2025 eine Autokontrolle, die Polizisten in der Nähe der A3-Auffahrt Köln-Dellbrück vornahmen. Der Vorfall stand im Mittelpunkt eines Prozesses am Dienstag vor dem Kölner Amtsgericht. Angeklagt war ein 41-jähriger Mann, dem unter anderem ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Diebstahl zur Last gelegt wurden. Nach stundenlanger Beweisaufnahme sah der Staatsanwalt sämtliche Vorwürfe weiterhin als erwiesen an und beantragte drei Jahre und sechs Monate Haft. Doch das Schöffengericht beließ es bei einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, weil es in Teilen Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten hatte.
Das Geschehen begann damit, dass vor einer Autowerkstatt in der Schanzenstraße in Mülheim ein roter Kastenwagen verschwand, ein Fiat Doblò. Etwa zwei Stunden später beobachtete in Holweide ein Anwohner aus dem Fenster, dass sich ein Mann, der in diesem Fahrzeug saß, unter dem Lenkrad zu schaffen machte. Es sah aus, als ob er die Zündung kurzschließen wolle. Nachdem der Anwohner sich das Kennzeichen des Fahrzeugs gemerkt hatte, verständigte er die Polizei.
Als ein mit drei Einsatzkräften besetzter Streifenwagen ankam, war der Fiat bereits weggefahren. Kurz darauf entdeckten die Beamten ihn im Verkehr vor einer Ampel, die Rot zeigte, und nahmen die Verfolgung auf. Bevor das rote Auto auf die A3 gelangen konnte, schnitt der Fahrer des Streifenwagens ihm den Weg ab, indem er sein Fahrzeug quer davor setzte. Ein anderer Polizist stieg aus und näherte sich mit einem Taser in der Hand dem Fiat. In diesem Moment setzte dessen Fahrer mehrere Meter zurück, legte wieder den Vorwärtsgang ein und brauste los.
Beamter schießt zweimal auf Fahrzeug
Inzwischen war auch der Fahrer des Streifenwagens ausgestiegen. In welcher Reihenfolge genau er reagierte, blieb strittig. Er selbst gab im Zeugenstand an, er habe, um nicht überfahren zu werden, im „Überlebensmodus“ gehandelt und kurz hintereinander zweimal frontal auf das Fahrzeug geschossen, dann sei er zur Seite gesprungen. Ein Projektil durchschlug die Windschutzscheibe. Der Einschlagswinkel legt allerdings nahe, dass dieser Schuss von der Seite her abgegeben wurde – was nicht zur Aussage des Polizisten passt.
Der Fahrer des Kastenwagens ließ sich nicht bremsen, fuhr durch die Lücke zwischen dem Streifenwagen und dem Polizisten mit der gezückten Pistole hindurch und flüchtete. Später wurde der Fiat führerlos in der Gronauer Straße in Buchheim gefunden. Die Auswertung von Daten eines Mobiltelefons, das im Wagen zurückgelassen worden war, und die Analyse von DNA-Spuren führten zum Angeklagten.
Angeklagter legt Teilgeständnis ab
Der schwieg in der Verhandlung zunächst zu den Vorwürfen. Später legte er über seinen Verteidiger ein Teilgeständnis ab, das in zwei wichtigen Punkten von der Anklage abwich. Zum einen sagte der Anwalt, sein Mandant habe den Wagen nicht gestohlen. Er sei erst ins Spiel gekommen, als der Fiat in Holweide abgestellt war, und habe ihn von dort „der Verwertung zuführen“ wollen. Zwar sagte der Amtsrichter in der Urteilsbegründung, wahrscheinlich habe der Angeklagte zusammen mit einer ursprünglich mitangeklagten Frau den Wagen entwendet, doch es mangele an Beweisen dafür. Bleibe der Tatbestand der Hehlerei.
Zum anderen beteuerte der Verteidiger, sein Mandant habe bei der Kontrolle vor der Autobahn lediglich entkommen wollen und weder die Absicht gehabt noch billigend in Kauf genommen, den Polizisten, den er vor sich sah, zu schädigen. „Wir wollen den Vorgang nicht bagatellisieren“, sagte der Vorsitzende des Schöffengerichts zur Gefährlichkeit der Situation. Der Angeklagte hätte sich der Kontrolle stellen müssen, statt Gas zu geben und wegzufahren. Eine „Schädigungsabsicht“ sei ihm allerdings nicht nachzuweisen. Deshalb wurde er vom Vorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr freigesprochen.
Auch wenn das Urteil milder als erwartet ausfiel, nahm das Gericht davon Abstand, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Grund sind vor allem die zahlreichen, auch einschlägigen Vorstrafen des 41-Jährigen, der zurzeit in der JVA Siegburg einsitzt. Die im Bundeszentralregister aufgeführten Delikte reichen von gemeinschaftlichem Diebstahl über Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis bis zu unerlaubtem Drogenbesitz. Zusätzlich zur Haftstrafe setzte das Schöffengericht eine vierjährige Führerscheinsperre fest.
