Großer Gifteinsatz wegen weißem PulverLand NRW will Schadenersatz vom „Pulverteufel“

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Der „Pulverteufel“ mit Beamten von Polizei und Feuerwehr beim Gifteinsatz im April 2018 am Kölner Justizgebäude.

Der „Pulverteufel“ mit Beamten von Polizei und Feuerwehr beim Gifteinsatz im April 2018 am Kölner Justizgebäude.

Ein alter Bekannter muss am Donnerstag wieder im Kölner Justizgebäude erscheinen. Der „Pulverteufel“ hatte hier mehrfach für Aufsehen gesorgt.

Es war ein kurioser Gifteinsatz von Polizei und Feuerwehr, den der sogenannte „Pulverteufel“ im April 2018 am Landgericht ausgelöst hatte. Wachtmeister hatten bei einer Kontrolle ein weißes Pulver gefunden und Alarm geschlagen, nachdem der Mann eine mögliche Gefährlichkeit der Substanz vermittelt haben soll. Nun möchte das Land NRW einen Teil der damaligen Einsatzkosten zurück.

Köln: Weißes Pulver entpuppte sich als Traubenzucker

Die „Analytische Task-Force“ des Bundesamts für Bevölkerungsschutz hatte die Einsatzkräfte an jenem Tag unterstützt, der Mann und zwei Wachtmeister wurden hinter dem Justizgebäude vorsorglich chemisch gereinigt. Erst nach einer toxikologischen Untersuchung stellte sich heraus, dass es sich bei dem gefundenen Pulver um harmlosen Traubenzucker gehandelt hatte.

Rund 1216 Euro wollen die Behörden von dem heute 52-Jährigen zurück – 1041 Euro für den Transport der Wachtmeister ins Krankenhaus und rund 175 Euro für eine Behandlung in der Uniklinik. Die Unfallkasse des Landes hatte die Kosten für die Wachtmeister zunächst erstattet. Die weiteren Kosten des Großeinsatzes am Kölner Justizzentrum sind nicht Bestandteil dieser Klage.

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Prozess im Strafbereich des Kölner Justizgebäudes

Der Fall soll am Donnerstag unter dem Aktenzeichen 163 C 82/21 im Kölner Amtsgericht verhandelt werden. Der Prozess soll in Saal 36 des Gerichtsgebäudes und somit im gesicherten Strafbereich stattfinden. Laut einer Gerichtssprecherin sitzt der 52-Jährige derzeit in der Justizvollzugsanstalt Remscheid ein und wird zum Prozess nach Köln gebracht und dann von Wachtmeistern vorgeführt.

Aufgrund der Erfahrungen bei früheren Prozessen gegen den „Pulverteufel“ soll in dem Saal auch ein „Spuckschutz“ zum Einsatz kommen – ein Tisch mit mehreren Plexiglasscheiben zur Abschirmung. Der Beklagte sieht sich als Opfer der Justiz, immer wieder war er im Gericht mit Wachtmeistern aneinander geraten, die er „Wachteln“ nannte. Das Landgericht hatte ihm ein Hausverbot erteilt.

Kölner Justizgebäude: „Pulverteufel“ mit vielen Provokationen 

Ins Gebäude kam der Leverkusener oft im grünen OP-Kittel, der vom Gifteinsatz stammte. Oftmals hatte sich der „Pulverteufel“ auch außerhalb des Gerichtsgebäudes postiert, etwa Parolen auf den Asphalt geschmiert. Einmal saß der Mann mit pinkfarbener Perücke auf dem Kopf in einem Transporter – auf dem Fahrzeug stand in großen schwarzen Lettern „Bullen, Schweine, Spinnen“ geschrieben.

Zuletzt hatte das Landgericht den 52-Jährigen zu Haftstrafen verurteilt. Für abermals großes Aufsehen hatte er im Dezember 2020 gesorgt, als im Internet ein Video verbreitet wurde. Das zeigte einen Mann, bei dem es sich um den „Pulverteufel“ handeln soll, der in der JVA Köln eine Pistole und Munition präsentierte. Es kam danach zu Durchsuchungen in der Zelle, gefunden wurde aber nichts.

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