Die Frau stand am Dienstag wegen Fälschung von Aufenthaltsdokumenten vor dem Kölner Landgericht – und legte mehrere Geständnisse ab.
Urkunden gefälschtMitarbeiterin des Kölner Ausländeramts gesteht Zusammenarbeit mit Schleuser-Bande
Ein umfassendes Geständnis hat eine Mitarbeiterin des Kölner Ausländeramts abgelegt, der vorgeworfen wird, durch die Fälschung von Aufenthaltsdokumenten einer Schleuser-Bande zugearbeitet zu haben. Sie bereue die Taten „zutiefst“, heißt es in der Erklärung, die Markus Haupt, einer der beiden Verteidiger der 60-Jährigen, am Dienstag vor dem Landgericht vortrug. „Aufrichtig“ entschuldige sie sich, auch ihrem Berufsstand „erheblichen Schaden zugefügt“ zu haben.
Alle Menschen, die ihr wichtig seien, habe sie enttäuscht. Nun zahle sie den Preis dafür, „dass ich meinen Beamtenstatus und meine Pensionsansprüche aufs Spiel gesetzt habe“. Im vorigen Oktober war die Frau, gegen die ein Disziplinarverfahren anhängig ist, bei einer Razzia gegen einen Schleuser-Ring festgenommen worden. Seitdem sitzt sie in Untersuchungshaft. Mit ihr sind ein türkischer Staatsangehöriger (26) und zwei Männer syrischer Herkunft, 32 und 38 Jahre alt, angeklagt.
Köln: Flüge für Bandenmitglieder gebucht und Fiktionsbescheinigungen ausgestellt
Mehr als 30 Fälle listet die Anklageschrift auf. Die Hauptvorwürfe lauten auf Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz, Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit und Urkundenfälschung. Spätestens im Januar 2022 sollen sich die Angeklagten zusammengeschlossen haben, um mit gesondert verfolgten Beschuldigten und in wechselnder Beteiligung überwiegend syrische Staatsangehörige gewerbsmäßig in die Bundesrepublik einzuschleusen.
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Dafür hätten die Bandenmitglieder Flüge gebucht und die „schleusungswilligen“ Personen auf der Reise nach Deutschland begleitet. Für die nötigen Ausreisedokumente sorgte die Mitarbeiterin des Ausländeramts, die dort seit 2010 tätig war, zum Schluss als Gruppenleiterin. In manchen Fällen stellte sie Reisepässe aus, meist aber sogenannte Fiktionsbescheinigungen, die jemand erhält, wenn über den beantragten Aufenthaltstitel noch nicht entschieden werden kann.
Für die Ausstellung manipulierte die Beamtin, die von einem Mitangeklagten die notwendigen Ausweisfotos geschickt bekam, Datensätze aus dem Ausländerzentralregister und versah die Papiere, die dann ins Ausland gebracht wurden, mit Personalien von in Deutschland lebenden Menschen. Die Geschleusten waren angewiesen, die gefälschten Dokumente auf der Reise zu vernichten. Kaum in Deutschland angekommen, ersuchten sie um Asyl.
Zusammenarbeit in Köln mit Komplizen – ein weiteres Geständnis
Der 32-Jährige syrischer Herkunft, dem die Staatsanwaltschaft eine tragende Rolle zuschreibt, legte über seinen Verteidiger Bernhard Scholz ebenfalls ein Geständnis ab, allerdings mit Abweichungen. Er sei entweder von einem Hintermann gebeten worden, als Schleuser tätig zu werden, oder von Bekannten oder Freunden. Jener Hintermann betreibe mit seinem Bruder ein Reisebüro in der Türkei, habe das „Bezahlsystem“ für die Schleusungen geschaffen, verfüge über gute Kontakte ins Ausland, zu Flughäfen und zur Polizei.
In der Anklage ist die Rede davon, für eine Fiktionsbescheinigung seien 3500 Euro und für einen Reisepass 4500 Euro geflossen. Abweichend davon sagte Scholz, sein Mandant habe oft nur 1500 Euro für eine Bescheinigung bekommen, davon 500 Euro für die Gruppenleiterin. Der Angeklagte habe wegen hoher Privatschulden mitgemacht.
Er und die städtische Mitarbeiterin lernten sich dadurch kennen, dass er bei Behördengängen für Bekannte dolmetschte. Er habe ihr „schöne Augen gemacht“, ihr habe das geschmeichelt, heißt es in der Erklärung ihrer Verteidiger. Allmählich wurde der Kontakt persönlicher.
Insgesamt will sie 15.000 Euro für ihre Dienste bekommen haben; außerdem habe ihr der Mitangeklagte ein Samsung Galaxy und ein teures Parfüm geschenkt. Sie habe sich von ihm lösen und aussteigen wollen, es aber nicht geschafft. Immer größer seien ihre Gewissensbisse geworden, doch „seine Hartnäckigkeit und die Aussicht auf Geld haben immer wieder gewonnen“. Für den Prozess sind sechs Verhandlungstage vorgesehen.