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Oberlandesgericht prüft VergabeDarum droht die Deutzer Kirmes bis Herbst 2026 auszufallen

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Die Herbstkirmes 2024 könnte eineinhalb Jahre lang die letzte gewesen sein, die auf der Deutzer Werft stattfand (Archivbild).

Die Herbstkirmes 2024 könnte vorerst die letzte gewesen sein, die auf der Deutzer Werft stattfand. (Archivbild)

Der Streit um die Ausrichtung der Deutzer Kirmes ist vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf gelandet. 

Die kommende Herbst- und Osterkirmes auf der Deutzer Werft können nach jetzigem Stand nicht stattfinden. Mit dem Streit um die Vergabe der Ausrichtung befasst sich nun das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf. Der Verhandlungstermin ist allerdings erst für den 22. April 2026 angesetzt, also nach Ostern im kommenden Jahr. Bis das Gericht das Vergabeverfahren der Stadt Köln untersucht hat, wären dann inklusive der diesjährigen Osterkirmes drei Veranstaltungen ausgefallen.

Denn die Stadt Köln darf bis zur Entscheidung des OLG weiter nicht den Zuschlag für die Ausrichtung der Kirmes erteilen, der an die Gemeinschaft Kölner Schausteller (GKS) hätte gehen sollen. Zu der Entscheidung war eine Auswahlkommission aus Mitgliedern des Kölner Stadtrats und Angestellten der Kölner Verwaltung gekommen. Tanja Hoffmann, Aufsichtsratsvorsitzende der GKS, sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“: „Das ist ein Image-Schaden für die Stadt Köln. Dass der Pützchens Markt oder die Rheinkirmes nicht stattfinden, wäre in Bonn und Düsseldorf undenkbar.“

Ein Sprecher der Stadtverwaltung teilte auf Anfrage mit: „Es ist nicht Aufgabe der Stadt Köln, (Ersatz-)Veranstaltungen zu planen.“ Die Chancen zur Durchführung der Herbst- und Osterkirmes hingen maßgeblich von der Dauer des Verfahrens am OLG ab.

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Schausteller aus Leverkusen legte Beschwerde ein

Die Stadt hatte die Ausrichtung der Herbst- und Osterkirmes in den Jahren 2025 bis 2030 ausgeschrieben, Bewerbungen gaben die GKS und der Leverkusener Schausteller Wilfried Hoffmann ab. Die Auswahlkommission hatte das Konzept der GKS als besser bewertet, doch Wilfried Hoffmann hatte Beschwerde eingelegt. Zunächst hatte die Vergabekammer Rheinland das Vergabeverfahren der Stadt geprüft – ihr Ergebnis vom 23. Juni: keine Beanstandung.

 „Der Antragsteller hatte die Zuverlässigkeit seines Mitbewerbers wegen eines Vorfalls auf der Mülheimer Kirmes im Jahre 2024 in Zweifel gezogen und fühlte sich darüber hinaus durch die Bewertung seines Angebotes im Verfahren benachteiligt. Die Kammer hat sich dieser Auffassung nicht angeschlossen und die erhobenen Rügen zurückgewiesen“, so die Entscheidung.

Die ist aber noch nicht rechtskräftig, denn kurz vor Ende der zweiwöchigen Frist legte Hoffmann jetzt erneut Beschwerde ein. Als nächste Instanz ist das Oberlandesgericht zuständig. Hoffmanns Sprecher Hugo Winkels sagte: „Uns geht es nicht darum, den Sieg zu erreichen, sondern um Fortschritt auf der Kirmes“, den bringe nur Wilfried Hoffmann. „Das muss jetzt rein juristisch aufgearbeitet werden“, sagte Winkels. „Wir sehen Fehler im Verfahren, die vom Vergabeamt so nicht behandelt wurden.“

Hintergrund ist ein körperlicher Angriff auf der Mülheimer Kirmes

Bei dem Vorfall auf der Mülheimer Kirmes am 23. Februar 2024 sollen mehrere Personen Hoffmann und seinen Sohn bedroht und verletzt haben, mutmaßlich um ihn dazu zu bewegen, seine Bewerbung für die Deutzer Kirmes zurückzuziehen. So lautet der Vorwurf seiner Seite. Wie das Amtsgericht Köln auf Anfrage mitteilte, ließ es am Dienstag ein Verfahren zur Hauptverhandlung zu, in dem drei Beteiligte wegen vollendeter gefährlicher Körperverletzung angeklagt sind, darunter auch ein Vorstandsmitglied der GKS.

Insgesamt wird drei Männern und einer Frau Beleidigung, Bedrohung und zudem versuchte Körperverletzung vorgeworfen. Die Verhandlung startet im Dezember. Tanja Hoffmann weist zurück, dass der Vorfall in Zusammenhang mit der Arbeit des Vorstands steht, das Mitglied sei aus anderen Gründen auf der Kirmes gewesen, „die Auseinandersetzung wird instrumentalisiert“.

2024 hatte erstmals Wilfried Hoffmann die Feste im Herbst und zu Ostern in Deutz veranstaltet, auch schon nach rechtlicher Auseinandersetzung und Streits um das Vergabeverfahren. Mit ihm hatte sich erstmals ein Konkurrent auf die Ausrichtung beworben, die der GKS zuvor Jahrzehnte lang sicher war.

Die GKS steht vor erheblichen finanziellen Verlusten. Tanja Hoffmann sagte: „Bleibt es bei dem Gerichtstermin im April, ist das das Ende unserer Genossenschaft.“ Die Kölner Schausteller hoffen nun, den Termin vorverlegen oder Alternativveranstaltungen organisieren zu können. Die Kirmes zieht zweimal im Jahr mindestens 100.000 Besucher an.