Laut seiner Nachbarin hat der Angeklagte seine Hündin mehrfach getreten. Der 45-Jährige bestreitet die Vorwürfe.
„Wie Dreck behandelt“Kölner Hundebesitzer wegen Tierquälerei angeklagt

Ein 45-jähriger Mann aus Kalk muss sich vor dem Kölner Amtsgericht wegen des Vorwurfs der Tierquälerei verantworten.
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Tierquälerei wird einem 45-jährigen Mann aus Kalk vorgeworfen, dem seit Freitag vor dem Kölner Amtsgericht der Prozess gemacht wird. Die Nachbarin, die Strafanzeige erstattet hatte, ließ im Zeugenstand kein gutes Haar an ihm. „Er ist total cholerisch und überhaupt nicht gut mit dem Tier umgegangen.“ Wie „Dreck“ habe er die anderthalb Jahre alte belgische Schäferhündin behandelt. Im Treppenhaus habe sie das Tier oft vor Schmerzen „quieken“ hören, sagte die 59-Jährige, die wie der Angeklagte von Bürgergeld lebt.
Am Abend des 1. Dezember 2024 gegen 22 Uhr habe sie sich hinlegen wollen, als sie erneut dieses „Quieken“ gehört habe, diesmal von draußen. Vom Fenster aus habe sie gesehen, dass der Nachbar auf dem beleuchteten Platz vor dem Haus die Hündin getreten habe. In der Anklage ist von mehreren Tritten gegen die Rippen und die Hüfte des Tiers zu lesen. Es habe „gejault“ und „erhebliche Schmerzen“ gehabt. „Es hat mir so leid getan“, sagte die Frau. Dieses Mal führte ihre Empörung dazu, dass sie die Polizei verständigte.
Hündin wurde von Polizei in kahlem, kalten Raum vorgefunden
Der Angeklagte stritt ab, das Tier gequält zu haben. Höchstens sei es mal vorgekommen, dass er es „am Nacken gepackt“ und ihm „laut Befehle gegeben“ habe. Und einmal, als die Leine gerissen sei, habe er es zur Sicherheit auf den Boden gedrückt. Am fraglichen Abend sei er keinesfalls brutal mit der Hündin umgegangen. Dafür gebe es Zeugen, die er benennen könne. Die Anzeige der Frau erklärte er damit, sie und andere Nachbarn hätten etwas gegen ihn. Der Vorwurf sei eine „Wahnsinnsvorstellung“. Als die Zeugin erwähnte, wegen seiner cholerischen Art sei eine frühere Lebensgefährtin vor ihm in ein „Mutter-Kind-Heim geflüchtet“, blaffte er sie an: „Trink mal weniger!“
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Am Morgen des 2. Dezember erschien die Polizei in dem Haus. Davon berichtete eine Beamtin, die am Freitag ebenfalls als Zeugin gehört wurde. Als sie und ihr Einsatzkollege den Angeklagten gebeten hätten, ihnen die Hündin zu zeigen, habe er die Tür zu einem kahlen, kalten Raum geöffnet, dessen Wände über und über zerkratzt gewesen seien. Er habe erklärt, er sperre die Hündin ein, damit sie in der Wohnung „nichts kaputtmachen“ könne. Außer einer zerknüllten Decke hätten sich auf dem Boden Futternäpfe ohne Futter und Wasser befunden.
Eine Veterinärin der Stadt empfahl, das Tier mitzunehmen
Zwar hätten sich an dem Tier keine Verletzungen feststellen lassen, aber es habe „sehr angespannt“ gewirkt, sagt die Beamtin. Solche Hunde seien „Arbeitstiere“, müssten körperlich „ausgelastet“ werden und brauchten „Training“. Dazu habe der Angeklagte geäußert, er nehme das Tier immer wieder in den Schrebergarten mit und lasse es nach einem Ball jagen. Damit es in dem Raum beschäftigt sei, stelle er schon mal einen Fernseher hinein. Kurse einer Hundeschule zu besuchen, könne er sich nicht leisten. Ein Blick in den Hundepass zeigte den Polizisten, dass Auffrischungsimpfungen fehlten. Eine Veterinärin der Stadt, mit der sie telefonisch Rücksprache hielten, empfahl, das Tier am besten mitzunehmen.
Seitdem hat der Angeklagte die Schäferhündin nicht mehr gesehen. Er blieb dabei, er habe sich nichts zuschulden kommen lassen. Die Richterin setzte einen weiteren Verhandlungstermin fest: Am 18. Juli sollen die von ihm benannten Personen vernommen werden, die ihn angeblich entlasten können.