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Fünfjährige „mit reingezogen“Paar erhält Bewährungsstrafen nach Goldketten-Diebstahl

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Amtsgericht Köln

Ein Paar wurde vor dem Kölner Amtsgericht zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt.

Die beiden 26-Jährigen hatten die Kette in einem Juweliergeschäft in Porz gestohlen. Während der Tat hatten sie ihre fünfjährige Tochter dabei.

Für einen räuberischen Diebstahl musste sich am Donnerstag ein Paar vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Im Wesentlichen waren der 26-jährige Mann, dem zudem Körperverletzung zur Last gelegt wurde, und seine gleichaltrige Lebensgefährtin geständig. Beide, die zurzeit keiner Arbeit nachgehen, erhielten Freiheitsstrafen auf Bewährung.

Am 10. Januar dieses Jahres betraten sie mit ihrer fünfjährigen Tochter ein Juweliergeschäft in der Bahnhofstraße in Porz. Vom Inhaber, einem heute 51 Jahre alten Goldschmied, ließen sie sich auf dem Verkaufstresen Ketten zeigen. In einem unbeobachteten Moment nahm der vermeintlich verkaufswillige Kunde eine goldene Kette, die 2849 Euro kostete, an sich und ließ sie in seiner Jackentasche verschwinden. Kurz darauf bemerkte der Juwelier, dass etwas fehlte. Seine Verlobte kam dazu, es gab Hektik und Geschrei. Alles ist auf einem Video festgehalten, das am Donnerstag im Sitzungssaal gezeigt wurde. Nicht aber das weitere Geschehen, das sich draußen abspielte. Der Juwelier und seine Verlobte versuchten, die auf frischer Tat ertappten Diebe aufzuhalten.

Polizei fand Goldketten in Jackentasche der Tochter

Der Angeklagten war nicht nachzuweisen, dass sie beim Gerangel in irgendeiner Form körperliche Gegenwehr geleistet hätte. Anders verhielt es sich bei ihrem Lebensgefährten, dem der Goldschmied hinterherlief, bis er ihn festhalten konnte. Der Dieb verdrehte ihm den Arm, um sich loszureißen. Seine Verteidigerin erklärte, er habe sich so rabiat verhalten, weil der Juwelier im Handgemenge das Mobiltelefon ihres Mandanten zu fassen bekommen und festgehalten habe; es sei „zu Bruch gegangen“. Der Goldschmied konnte nach eigenen Angaben zwei, drei Tage lang seinen Beruf nicht ausüben, trug aber keine bleibenden Schäden davon.

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Bevor das Diebespaar mit der Tochter in einem BMW davonfuhr, hatte der Juwelier die Polizei verständigt. Die stoppte den Fluchtwagen in der Friedrichstraße in Porz. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten die Goldkette in einer Jackentasche des Kindes. Im Zeugenstand sagte eine Polizistin, der Vater habe sich verwundert darüber gezeigt, dass die Kette bei der Tochter entdeckt wurde, und gesagt, das könne er sich nicht erklären.

Das Schöffengericht verurteilte den Mann zu einem Jahr und die Frau zu sieben Monaten Haft und setzte die Vollstreckung der Strafen zur Bewährung aus. Zugute hielt es beiden Angeklagten, dass sie geständig waren und sich bei dem Juwelier und seiner Verlobten entschuldigt hatten. Gegen sie spreche, dass sie ihr Kind „mit reingezogen“ hätten, sagte der Vorsitzende Richter. „Treibende Kraft“ sei der Angeklagte gewesen, bei dem sich ein „Muster“ erkennen lasse: Vor drei Jahren wurde er in Hannover zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er mit seinen Eltern Goldketten gestohlen hatte. Als Bewährungsauflage setzte das Kölner Amtsgericht fest, dass er 150 Sozialstunden ableisten muss. Das Urteil ist rechtskräftig.