Taser-EinsatzPolizisten und Notarzt trifft wohl keine Schuld am Tod eines Randalierers in Köln

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Ein Streifenpolizist zieht einen Taser aus der Halterung am Gürtel.

Nach einem Taser-Einsatz der Polizei im Kunibertsviertel am 5.11.2023 starb ein 41 Jahre alter Mann.

Ein 41 Jahre alter Mann war nach einem Bordellbesuch im Kunibertsviertel ausgerastet.

Es war der erste Todesfall nach einem Taser-Einsatz der Polizei in Köln: Am frühen Morgen des 5. November voriges Jahr starb ein Randalierer nach einem Bordellbesuch im Kunibertsviertel, nachdem Polizisten ihn mit einem Taser zunächst überwältigt hatten. Ein Notarzt verabreichte dem 41-Jährigen kurz darauf ein Medikament zur Beruhigung. Der Mann kollabierte und starb wenig später im Krankenhaus. Viele Fragen blieben offen.

Zwar sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen, aber wie die Staatsanwaltschaft nun mitteilte, treffen wohl weder die Polizisten noch den Arzt eine Schuld am Tod des Mannes. „Zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine konkreten Anhaltspunkte für ein polizeiliches oder ärztliches Fehlverhalten vor“, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer.

Köln: Todesursache des 41-Jährigen steht noch nicht fest

Woran genau der 41-Jährige verstarb, sei indes noch nicht geklärt. Eine Prostituierte berichtete dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ seinerzeit, der Mann habe kurz vor dem Polizeieinsatz Kokain konsumiert. Anschließend sei er ausgerastet, habe sie aus dem Zimmer geschubst und einen Spiegel demoliert, weil sie darauf bestanden habe, dass er in Euro bezahlt, er aber nur polnische Zloty dabei gehabt hätte. So kam die Polizei ins Spiel.

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Weil der Kroate, der in Köln keinen festen Wohnsitz hatte, sich nicht beruhigen ließ, sollen die Beamten schließlich „zur Eigensicherung“ den Taser eingesetzt haben. Aber auch danach soll er noch weitergetobt haben – bis der Notarzt ihm das Medikament gab.

Die Obduktion ergab keine sicheren Hinweis auf die Todesursache. Derzeit wartet die Staatsanwaltschaft auf das Ergebnis eines chemisch-toxikologischen Gutachtens der Rechtsmedizin. Erst danach könne eine „abschließende strafrechtliche Würdigung“ des Falls vorgenommen werden, betonte Bremer. Dies könne noch einige Wochen dauern.

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