Die Verwaltung muss am Dienstag erklären, wann sie das Flügelauto vom Zeughaus entfernen will. Künstler HA Schult hat eine einstweilige Verfügung erwirkt.
Einstweilige VerfügungLandgericht fordert Erklärung – Wann kommt das Kölner Flügelauto weg?

Arbeiter montieren im April 2013 das Flügelauto von HA Schult nach einer Restaurierung auf dem Turm des Kölnischen Stadtmuseums.
Copyright: Imago/Thilo Schmülgen
Die Stadt Köln muss am heutigen Dienstag (9. September) eine Erklärung abgeben, wann das Flügelauto vom denkmalgeschützten und sanierungsbedürftigen Zeughaus entfernt werden soll. Das hat das Landgericht entschieden.
Der Aktionskünstler HA Schult hatte am Donnerstag beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung beantragt, mit dem Ziel, „dass der Stadt untersagt wird, das Auto einfach wegzuräumen“, sagt Rolf Bietmann, Rechtsanwalt des Künstlers. Auch die Frage, wer Eigentümer des Kunstwerks ist, könne noch von Bedeutung sein. „Nach allem, was wir wissen, ist es später den Freunden und Förderern des Stadtmuseums als Geschenk gestiftet“, so der Anwalt. Es sei damals vom HA Schult und Ford übergeben worden.
Eigentumsfrage beim Kölner Flügelauto ist umstritten
In dem Zusammenhang habe der damalige Oberbürgermeister Jürgen Roters im April 2013 bei der Rückkehr des Flügelautos auf den Turm nach einer aufwendigen Restaurierung in der Lehrwerkstatt von Ford öffentlich erklärt, dass das Flügelauto dauerhaft auf dem Turm verbleiben werde.
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Die Eigentumsfrage sei für HA Schult besonders wichtig. „Sollte sich herausstellen, dass er immer noch Eigentümer ist, ist er nach Urheberrecht noch stärker geschützt als ohnehin schon“, so Bietmann. Unstrittig sei nur, dass die Stadt Köln nicht der Eigentümer des Kunstwerkes sei.
Die Stadt muss den goldenen Fiesta, der seit 1991 auf dem Turm steht, entfernen, weil der Stadtkonservator nach einer Überprüfung des Bauzustandes des Zeughauses festgestellt hatte, dass die Schäden am Mauerwerk die Tragfähigkeit beeinträchtigen könnten.
Laut Stadt handelt es sich um eine Präventionsmaßnahme, um den Turm und Passanten zu schützen. Bis die Stadt das Auto möglicherweise an anderer Stelle aufstellt, sei eine „temporäre Einlagerung“ in einem Museumsdepot „unabdingbar“. Das Kunstwerk müsse demnach auch fachgerecht restauriert werden.

