Die beiden Plätze an Oper und Schauspiel sollen als Veranstaltungsfläche genutzt werden, eine Kirmes oder ein Zirkus sind aber nicht erlaubt.
Neue Kölner Open-Air-FlächeVor Oper und Schauspiel sollen Feste erlaubt sein

Das Architekturmodell zeigt den Offenbachplatz (vorne vor dem Opernhaus) und den Dirk-Bach-Platz (links zwischen den Gebäuden).
Copyright: Bühnen der Stadt Köln/HPP Architekten
Die Stadtverwaltung plant nach der vorgesehenen Eröffnung der sanierten Bühnen im September, den Offenbachplatz und den etwas kleineren Dirk-Bach-Platz an Oper und Schauspiel als Fläche für öffentliche Veranstaltungen zu nutzen – sowohl für eigene als auch für private. Die beiden benachbarten Flächen in der Innenstadt stehen unter Denkmalschutz und sind so groß wie umgerechnet 80 Prozent eines Fußballfeldes (3500 sowie 2000 Quadratmeter).
Der Dirk-Bach-Platz ist nach dem 2012 verstorbenen Entertainer Dirk Back benannt, der Offenbachplatz nach dem Komponisten Jacques Offenbach, der 1819 in Köln geboren wurde und 1880 in Paris starb.

Der Dirk-Bach-Platz im Jahr 2022.
Copyright: Alexander Schwaiger
Die Stadt rechnet mit einem hohen Interesse von Veranstaltern, die bestimmte Regeln eines Konzeptes einhalten müssen und sich bewerben sollen. Erlaubt sind vor allem Veranstaltungen, die thematisch an die Bühnen anknüpfen.
Die Stadt nennt beispielsweise Kunstausstellungen und Themenpräsentationen mit kulturellem Bezug, Kulturveranstaltungen mit zentraler Bedeutung und Ausstrahlung, die das Image der Stadt Köln fördern, oder auch Veranstaltungen der Bühnen Köln, insbesondere zur weiteren Verbreitung der eigenen Produktionen.
Die Verwaltung nennt konkret Übertragungen aus der Oper oder dem Schauspielhaus heraus, also offenbar per Stream auf eine Leinwand.
Keine Zeltfest erlaubt
Demnach verboten sind folgende Veranstaltungen: Werbeveranstaltungen, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Volksfeste wie eine Kirmes oder Zirkusgastspiele.
Vor allem in der spielfreien Zeit der Bühnen von Mitte Juli bis Ende August „sollen die Veranstaltungen möglichst auf diese Zeit konzentriert werden“, teilt die Verwaltung der Politik mit. Zunächst soll das Konzept zur Genehmigung der jeweiligen Veranstaltungen zwei Jahre laufen, danach sollen Verwaltung und Politik es bewerten. Die Bühnen-Betriebsleitung hat ein Mitspracherecht, ob eine geplante Veranstaltung ihren Betrieb stört.
Zur Begründung, die Plätze zu bespielen, schreibt die Stadt: „Hochwertige Konzert- und Kulturveranstaltungen tragen vor der Kulisse des Opernensembles zum positiven Bild der Stadt Köln insbesondere als Medien- und Kulturstadt bei und sollen deswegen ermöglicht werden. Gleiches gilt für die Veranstaltungen der Bühnen Köln.“ Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung des Stadtrates soll jeweils über jede geplante Veranstaltung entscheiden. Über die Möglichkeit, die beiden Plätze grundsätzlich zu bespielen, soll er am 25. Juni entscheiden.
