Prozess wegen KinderpornosVerfahren gegen Kölner Hochschullehrer eingestellt

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Köln – Der Brief ans Gericht war vom Rektor der Kölner Universität höchstpersönlich unterzeichnet und machte die Brisanz des Falles deutlich: Immerhin hat die Hochschule bereits 2015 ein Disziplinarverfahren gegen einen Lehrstuhlinhaber eingeleitet und ihn vorläufig vom Dienst suspendiert, denn die Vorwürfe wiegen schwer. Wegen des Besitzes von Crystal Meth wurde der Professor bereits Anfang des Jahres zu 9000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Angesichts der Bedeutung des Falles werde ein Hochschulbeauftragter sich als Zuschauer „einen eigenen Eindruck verschaffen“, hatte der Rektor für den Prozess angekündigt, am Dienstag musste sich der Wissenschaftler wegen des Besitzes von Kinderpornografie auf der Anklagebank verantworten. Der Fall war im März dieses Jahres schon einmal verhandelt worden. Ursprünglich hatten die Ermittler das Verfahren mit einem Strafbefehl über 24000 Euro (120 Tagessätze à 200 Euro) ohne Prozess erledigen wollen. Dagegen hatte der Angeklagte Einspruch eingelegt, er bestreitet, überhaupt Kenntnis von den illegalen Dateien gehabt zu haben.
Ermittler hatten auf vier Rechnern des Wissenschaftlers, zwei davon in seiner Ferienwohnung, Dateien mit kinderpornografischem Inhalt sichergestellt. Auslöser des Verfahrens war die Aussage eines jungen Mannes, der den Angeklagten schwer belastet und ursprünglich behauptet hatte, er habe sich sexuelle Dienstleistungen mit Drogen, nämlich Crystal Meth, bezahlen lassen.
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Strategie des Angeklagten: Er wusste nichts von den Dateien
Die Verteidigungsstrategie des Angeklagten, die Dateien seien ohne seine Kenntnis auf den Rechner gespielt worden, denn in seiner privaten Umgebung habe stets das „Prinzip der offenen Tür“ geherrscht, führte am Dienstag zu einem ausufernden Gutachterstreit.
Das Gericht hatte einen IT-Forensiker aus München beauftragt, zu der Frage Stellung zu nehmen, wann und wer mit welchem Passwort Dateien öffnen konnte und wer welche Daten gelöscht hat. Nach Überzeugung des Staatsanwaltes stützte die Münchner Expertise die Anklagevorwürfe. Die Verteidigung hatte daraufhin eigene IT-Sachverständige in den Zeugenstand gerufen und belegte damit „deutliche Entlastungsbeweise“.
Unabhängig davon stelle sich die Frage „einer vollständigen Verjährung der Vorwürfe“. Immer wieder musste die Öffentlichkeit aus Gründen der „schutzwürdigen Interessen des Angeklagten“ vom Prozess ausgeschlossen werden. Während der Vernehmung der Gutachter verwandelte sich der Gerichtssaal in ein IT-Seminar, in dem Begriffe wie Codierungsänderungen, Schattenkopien und ähnliche Fachtermini immer wieder erklärt werden mussten.
Letztlich stellte das Gericht das Verfahren in allseitigem Einvernehmen gegen Zahlung von 2500 Euro ein. Ein gutes Ende für den Angeklagten, der jetzt damit rechnen kann, dass die disziplinarrechtliche Maßnahme gegen ihn eher glimpflich verläuft. Für den Richter war zum Schluss ein Satz ganz wichtig: „Mit der Verfahrenseinstellung ist keinerlei Aussage über die Schuld des Angeklagten getroffen worden.“