Polizisten als „Teletubbies“ beleidigtKölner muss 500 Euro Geldstrafe zahlen

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Gewalttätiger Polizist1

Symbolbild

Köln – Sie sind rundlich, tragen eine Antenne auf dem Kopf, haben auf dem Bauch einen aufgemalten Bildschirm und verwenden eine sehr simple Sprache: die Teletubbies aus der gleichnamigen Fernsehserie für Kleinkinder. 50 Tagessätze à zehn Euro Geldstrafe muss ein 39-jähriger Mann zahlen, weil er im vorigen Jahr Polizeibeamte als „lächerliche Teletubbies“ beleidigt hat. Am Mittwoch nahm er im Amtsgericht seinen Einspruch gegen einen entsprechenden Strafbefehl zurück.

„Häusliche Gewalt“ lautete das Einsatzstichwort, als am 13. Juli 2020 kurz hintereinander etliche Polizisten an einem Mehrfamilienhaus eintrafen, in dem der Angeklagte, der vor seiner Arbeitslosigkeit als Kaufhausdetektiv und Gerüstbauer tätig war, mit Frau und Kleinkind wohnte. Im ersten Obergeschoss stand der 39-Jährige in der Wohnungstür. Er habe sich „unkooperativ“ verhalten, „sich in bedrohlicher Art vor uns aufgebaut“ und dann die beleidigenden Worte fallen lassen, sagte ein Polizist im Zeugenstand.

Kölner zerreißt die polizeiliche Anordnung 

Er und seine Kollegen seien nach der Art verfahren, die in Fällen häuslicher Gewalt die Regel sei: Der Täter werde der Wohnung verwiesen und mit einem Rückkehrverbot für maximal zehn Tage belegt. Das Blatt mit der Anordnung habe der Angeklagte draußen demonstrativ zerrissen und die Papierfetzen vor einen Streifenwagen geworfen.

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Die Anzeige, die der Polizist nach dem Einsatz schrieb, bezog sich allein auf die Beleidigung. Der 39-Jährige erklärte, er habe damals spontan und an keinen bestimmten Polizisten gerichtet seinen Eindruck davon wiedergegeben, dass ein Beamter nach dem anderen eilig auf ihn zu gestrebt sei: „Wie die Teletubbies“ kämen sie hier hoch, nicht mehr habe er gesagt.

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Die Zeugen gaben jedoch einstimmig an, zum Zeitpunkt der Äußerung sei niemand im Treppenhaus hochgelaufen. „Ich bin kein Unschuldslamm. Wenn ich Scheiße baue, stehe ich dazu“, bekräftigte der Angeklagte seine Aussage.

Zwölf Einträge weist das Bundeszentralregister auf; unter anderem ist er wegen Körperverletzung, Widerstand, Bedrohung und Beleidigung vorbestraft. Als der Amtsrichter ihm klargemacht hatte, nach Lage der Dinge könne das Urteil härter ausfallen als der Strafbefehl, nahm er seinen Einspruch zurück. Auf die Mahnung des Vorsitzenden, er solle seine „Einstellung gründlich überdenken“, reagierte er mit den Worten: „Das haben mir schon zig Richter gesagt.“

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