„Gewissenskonflikt“RKI-Bericht zu Omikron-Impfstoffen verunsichert Kölner Ärztin

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Das angepasste Omikron-Vakzin soll gegen die vorherrschenden Subvarianten BA.4 und BA.5 schützen.

  • Das Robert-Koch-Institut hat Anfang Oktober einen Bericht zu angepassten Omikron-Impfstoffen veröffentlicht.
  • Eine Ärztin aus Köln hegt Zweifel: Aus ihrer Sicht bringt die neue Vorgabe Ärztinnen und Ärzte in einen Gewissenskonflikt.
  • Der Kölner Impfarzt, Dr. Jürgen Zastrow, und Kollegen verteidigen die RKI-Linie hingegen.

Köln – Die EU hat im September 2022 die Omikron-adaptierten mRNA-Impfstoffe zugelassen. Grundsätzlich ist laut des Hausärzteverband Nordrhein bei einer neuen Impfstoffzulassung von einer hinreichenden Prüfung, Wirksamkeit und Sicherheit des jeweiligen Impfstoffes auszugehen. Eine Kölner Hausärztin, die anonym bleiben möchte, ist allerdings aufgrund einer neuen Empfehlung des Robert-Koch-Instituts (RKI) verunsichert.

Grund ist ein am 6. Oktober 2022 vom RKI veröffentlichter epidemiologischer Bericht zu den angepassten Omikron-Impfstoffen.

Kein Wirksamkeitsnachweis für angepasste Omikron-Impfstoffe

In einem Abschnitt in dem Bericht heißt es: „Zur Immunogenität, Wirksamkeit und Sicherheit beim Menschen des Omikron-BA.4/5-adaptierten bivalenten Impfstoffs Comirnaty Original/Omicron BA.4/5 von BioNTech/Pfizer liegen bislang keine Daten vor.“ Denselben Abschnitt gibt es zu dem angepassten Omikron-Impfstoff von Moderna.

Eine Kölner Hausärztin teilte gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ mit, dass so „eine Impfempfehlung für die neuen angepassten Impfstoffe ausgesprochen wird, gleichwohl es hierfür keine Wirksamkeits- und Sicherheitsdaten gibt“. Das sei ihres Erachtens „ein Novum und für uns als Ärzte ein massiver Gewissenskonflikt. Wir sind dies so weder von der Ständigen Impfkommission, noch vom RKI gewohnt.“

RKI sorgt für Verunsicherung bei Ärzten und Patienten

Laut der Kölner Hausärztin könne man diesen Konflikt für Ärzte durch Nachreichung von Daten seitens des RKI lösen, „auch oder erst recht, wenn sie eine Wirkungslosigkeit zeigen“. Der Passus sorge nämlich für Verunsicherung bei den Ärzten und Patienten, man befinde sich „in einem Dilemma, zumal die Impfungen eben doch auch zum Teil erhebliche Nebenwirkungen haben können“, so die Hausärztin weiter.

Der Kölner Impfarzt und Vorsitzender der Kreisstelle Stadt Köln der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Dr. Jürgen Zastrow, macht hingegen deutlich, dass Nebenwirkungen bei allen Impfungen auftreten können und ist der Überzeugung: „Eine Impfung mit Nebenwirkungen ist allemal besser als eine Corona-Erkrankung mit Nebenwirkungen.“

Zur Sorge um fehlende Wirksamkeit und Sicherheit der angepassten Omikron-Impfstoffe sagt Monika Baaken, Pressesprecherin des Hausärzteverband Nordrhein e.V.: „Wenn ein Impfstoff in Deutschland zugelassen wird, ist er nach deutschen Sicherheitsstandards geprüft worden und wirksam.“

Zwickmühle beim Impfen für Hausärzte

Laut Baaken sei darüber hinaus eine Zwickmühle beim Impfen für Hausärzte immer gegeben: „Die Hausärzte können nur den Impfstoff verwenden, der ihnen geliefert wird. Wenn es dazu dann noch keine Daten zur Wirksamkeit gibt, liegt die Entscheidung zum Impfen nun mal beim Arzt und den Patienten persönlich.“ Allerdings weist sie daraufhin hin, dass dies bei allen Impfstoffen der Fall sei, nicht nur bei Corona-Impfstoffen.

Haftpflicht bei Impfschäden liegt nicht bei Ärzten

Auf die häufige Frage, wer im Fall von Impfschäden haftet, erklärt Baaken: „Die Haftpflicht bei entstandenen Impfschäden liegt beim Bund, nicht bei den Ärzten.“

Das Infektionsschutzgesetz stellt laut Baaken außerdem klar, dass für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit Schutzimpfungen eingetreten sind, die auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit 27. Dezember 2020 vorgenommen wurden, bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung besteht.

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Nebenwirkungen bei Impfstoffen sind laut Paul-Ehrlich-Institut (PEI) selten, aber nie ganz auszuschließen. Das zuständige PEI beobachtet auftretende Nebenwirkungen. Verdachtsfälle von Impf-Komplikationen können dem PEI direkt über die Webseite übermittelt werden.

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