Köln – Der 32-Jährige, der als studentische Hilfskraft am theaterwissenschaftlichen Institut der Kölner Universität in dutzenden Fällen Nacktfotos und private Sexfilme von Studentinnen ins Netz stellte, muss keinen weiteren Prozess mehr befürchten. Weil Kai S. inzwischen ein umfangreiches Geständnis abgelegt hat, verhängte das Amtsgericht einen Strafbefehl mit der Höchststrafe, die auf diesem Wege möglich ist: Der nicht vorbestrafte Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
100.000 Euro Schmerzensgeld gezahlt
Außergerichtlich hatte der inzwischen fristlos gefeuerte Uni-Mitarbeiter an insgesamt achtzig Frauen ein Schmerzensgeld von rund 100 000 Euro gezahlt. Weil er selbst nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, hatten seine Eltern einen Kredit auf ihr Einfamilienhaus aufgenommen, um dem Sohn zu helfen.
Kai S. war an dem Institut als Computerfachmann ein gefragter Mann. Benötigten die Studentinnnen für ihre Hausarbeiten, Referate oder Klausuren Filme oder Dokumente aus dem hausinternen Netz, spielte S. den Studentinnen das Unterrichtsmaterial aus dem Archiv des Instituts herunter. Die Frauen stellten ihm dafür vertrauensselig ihren Computer, ihre Festplatte, ihre privaten USB-Sticks oder ihren Tablet-PC zur Verfügung.
Hochnotpeinliche Einblicke in die Datenträger
Dabei rechneten sie offenkundig damit, dass Kai S. beim Umgang mit den Speichermeiden die erforderliche Diskretion an den Tag legte. Oder aber sie hatten schlichtweg vergessen, welche hochpersönlichen Einblicke sie dem Computerfachmann mit den Datenträgern gewährten: Die Aufnahmen zeigten sexuelle Aktivitäten bis hin zum Geschlechtsverkehr. Kai S. hatte die Daten im Internet zudem mit den Originalnamen der Studentinnen betitelt und die Bilder zu Collagen mit frivolen Texten versehen, um sie dann auf Pornoseiten zu verbreiten.
Am ersten Prozesstag war der Angeklagte von einem Geständnis weit entfernt, er hatte nur einen geringen Teil der Anklagepunkte zugegeben. Das Gericht hatte daran gedacht, den Fall aufgrund der Dimension der Anklage an die nächst höhere Instanz abzugeben. Ein zwischenzeitlicher Verteidigerwechsel brachte bei dem Angeklagten dann aber einen Sinneswandel – ein umfassendes Geständnis war die Folge. „Er entzieht sich der Öffentlichkeit, die er meinen Mandantinnen zugemutet hat“, kritisierte der Anwalt der Nebenklägerinnen dennoch das Nichterscheinen des Angeklagten.