Grüne für schnelle NachschärfungLobbyregister geht am 1. Januar an den Start

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Besucher laufen beim zwischen Marie-Elisabeth-Lüders-Haus und Paul-Löbe-Haus über die Brücke. (Symbolbild)

Berlin – Nach jahrelangen kontroversen Diskussionen geht am 1. Januar das neue Lobbyregister an den Start - und soll schon bald nachgeschärft werden. Darauf dringen die Grünen im Bundestag. Ihre Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann wies auf die im Koalitionsvertrag mit SPD und FDP vereinbarten Korrekturen und Ergänzungen hin. Sie sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Mit dem parlamentarischen Verfahren sollten wir möglichst bald beginnen.“

Der Bundestag hatte die Einführung eines öffentlich einsehbaren Lobbyregisters im vergangenen März beschlossen. Professionelle Interessenvertreter sind nun verpflichtet, sich dort einzutragen. Dafür haben sie bis zum 1. März Zeit.

Angaben zu Auftraggeber, finanziellen Aufwand und Interessen

Sie müssen Angaben unter anderem über ihre Auftraggeber und zum personellen und finanziellen Aufwand ihrer Lobbytätigkeit bei Bundestag und Bundesregierung machen. Zu beschreiben sind auch der Interessenbereich und die Tätigkeit. Treffen in Ministerien sollen bis hinunter zur Ebene von Unterabteilungsleitern erfasst werden.

Lobbyisten werden zudem verpflichtet, sich an einen Verhaltenskodex zu halten. So soll ihre Tätigkeit „auf der Basis von Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität“ erfolgen. Informationen dürfen niemals auf unlautere Art und Weise - insbesondere durch finanzielle Anreize - beschafft werden. Unzulässig sind auch Vereinbarungen, durch die eine Vergütung oder deren Höhe vom Erfolg der Interessenvertretung abhängig gemacht wird.

Ziel des Lobbyregisters: Strukturelle Transparenz

Ziel ist es, eine strukturelle Transparenz herzustellen. Es soll sichtbar werden, wer Einfluss auf politische Entscheidungen und die Gesetzgebung nimmt. Lobbyisten, die sich nicht an die Regeln halten, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro rechnen.

Auch die neuen, noch unter der großen Koalition geschaffenen Regelungen wurden von Vereinigungen wie Transparency International oder Parteien wie den Grünen als halbherzig kritisiert. Ihnen fehlte vor allem der sogenannte „legislative Fußabdruck“, also ein Hinweis in allen neuen Gesetzen, welche Interessenvertreter daran mitgewirkt haben.

Haßelmann sagte nun der dpa: „Es ist gut, dass wir ab dem 1. Januar ein gesetzliches Lobbyregister haben.“ Von der großen Koalition habe es auf hohen Druck der Öffentlichkeit und der Opposition erste Schritte für mehr Transparenz gegeben, die jedoch nicht weit genug gingen.

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„Jetzt haben Grüne, SPD und FDP vereinbart, das Lobbyregister nachzuschärfen und so für mehr Transparenz zu sorgen.“ Sie wollten unter anderem einen Fußabdruck für Gesetze schaffen und den Kreis der registrierten Interessensvertreterinnen und -vertreter erweitern.

Das Register wird digital beim Bundestag geführt. Dort rechnet man mit einer Größenordnung von 6000 bis 8000 Interessenvertretern, die sich in dem Register anmelden werden. Zum Vergleich: Die bisherige öffentliche Liste der beim Bundestag registrierten Verbände, die mit dem Lobbyregister obsolet wird, enthält gerade einmal 2238 Einträge. (dpa)

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