Massive Einschränkungen für UngeimpfteDiese Corona-Regeln gelten jetzt in Deutschland

Lesezeit 3 Minuten
2G Symbol 021221

In Deutschland wird flächendeckend 2G eingeführt.

Berlin/Düsseldorf – Als Reaktion auf die Corona-Rekord-Fallzahlen haben sich Vertreter von Bund und Ländern am Donnerstag bei einem Krisentreffen auf die Verschärfungen der bundesweiten Corona-Maßnahmen geeinigt. Die Beschlüsse gehen deutlich über die der letzten Bund-Länder-Runde im November hinaus. Unter anderem soll flächendeckend 2G eingeführt werden. Clubs und Dis­ko­theken sollen inzidenzabhängig schließen. Bei allen Beschlüssen wird den Ländern überlassen, gegebenenfalls strengere Regeln einzuführen. Die Beschlüsse treten inkraft, wenn sie in den Verordnungen der Länder verankert sind. Ob das bereits das Wochenende mit einschließen wird, war am Donnerstag noch unklar. Die Beschlüsse im Überblick:

2G im Einzelhandel

Im Einzelhandel wird bundesweit die 2G-Regel eingeführt. Zugang erhalten somit nur noch Geimpfte und Genesene. Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie zum Beispiel Supermärkte und Apotheken, sind von der Regel ausgenommen.

Mindestens 2G im Freizeitbereich

Auch in Kinos und Restaurants wird der Zugang nur noch Geimpften und Genesenen gestattet. Zusätzlich können dort 2G-Plus-Regeln eingeführt werden. Demnach müssten auch Geimpfte und Genesene einen aktuellen negativen Testnachweis vorzeigen.

Alles zum Thema Angela Merkel

Hier finden Sie das Beschlusspapier der Bund-Länder-Runde zum Download:

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte

Für Ungeimpfte und Zusammenkünfte, in denen sich eine ungeimpfte Person befindet, werden bundesweit Kontaktbeschränkungen erlassen. Somit darf sich sich im privaten und im öffentlichen Raum künftig nur noch ein Haushalt mit maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen, wenn ein ungeimpfter Mensch dabei ist. Personen bis 14 Jahre sind davon ausgeschlossen.

Private Veranstaltungen

Ab einer Inzidenz von 350 gilt für private Veranstaltungen unter 2G-Regel eine Obergrenze von 50 Menschen im Innen- und 200 Menschen im Außenbereich.

Einschränkung bei Fußballspielen

Großveranstaltungen werden im Innen- und Außenbereich eingeschränkt. In geschlossenen Räumen darf nur 30 Prozent der Kapazität bis maximal 5000 Personen genutzt werden. Im Außenbereich liegt die Höchstgrenze bei 15.000 Menschen.

Clubs und Diskotheken sollen schließen

Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 350 müssen Clubs und Diskotheken in Innenräumen schließen. NRW hatte bereits zuvor angekündigt, Clubs zu schließen. Offenbar sind Bars von dieser Regel nicht betroffen. Unter welchen Auflagen sie geöffnet bleiben können, wird sich voraussichtlich aus den Länderverordnungen ergeben.

Weihnachtsmärkte

Eine bundesweit einheitliche Regel für Weihnachtsmärkte wird es nicht geben. Hier dürfen die Länder selbst entscheiden. Bereits zu Beginn der Woche war durchgedrungen, dass NRW eine 2G-Regelung für die Märkte plant. Die Verordnung steht noch aus.

Das könnte Sie auch interessieren:

Verkaufsverbot für Böller und Silvester-Feuerwerk

Wie bereits 2020 wird auch in diesem Jahr der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester verboten. Kliniken sollen so durch Überlastung durch Verletzungen geschützt werden. Für betroffene Unternehmen, wie zum Beispiel Weco, sind Wirtschaftshilfen vorgesehen.

Maskenpflicht in Schulen

In NRW wurde bereits am Donnerstag wieder eine Maskenpflicht an Schulen eingeführt. Sie gilt jetzt bundesweit in allen Klassenstufen.

Impfpflicht

Eine Impfpflicht wird für Februar 2022 geplant. Bereits im Dezember wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Kliniken und Pflegeeinrichtungen auf den Weg gebracht.

Impfungen in Apotheken

Gesetzliche Änderungen sollen es ermöglichen, dass Apothekerinnen und Zahnärzte künftig impfen können. Schon jetzt sollen Ärztinnen und Ärzte Impfungen an Pflegekräfte, etwa in Altenheimen, und und Apothekerinnen und Apotheker delegieren können.

Infektionsschutzgesetz

Am Infektionsschutzgesetz wird noch einmal nachgebessert. So sollen den Ländern auch künftig schärfere Maßnahmen zur Verfügung stehen, um auf das Infektionsgeschehen zu reagieren.

Impfstatus

Angela Merkel hat noch einmal betont, dass Menschen mit der zweiten Impfung nicht dauerhaft den Status „geimpft“ haben. Eine Booster-Impfung sei dafür Voraussetzung. Ohne Auffrischungsimpfung verfalle der Impfstatus aktuell rund neun Monate nach der zweiten Impfung – es gebe aber Übergangsregelungen.

KStA abonnieren