Jahrhundert-UnwetterWer jetzt Anspruch auf Soforthilfe hat und wie man sie beantragt

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Zerstörung Erftstadt Luftbild

Das Unwetter hat Teile des Orts Blessem im Rhein-Erft-Kreis zerstört.

Düsseldorf – Unbürokratisch und schnell soll die finanzielle Soforthilfe an die Menschen ausgezahlt werden, die durch das Unwetter am 14. und 15. Juli zum Teil ihr gesamtes Hab und Gut verloren haben. Insgesamt stehen 200 Millionen Euro bereit. Doch wer bekommt das Geld und wie ist das Verfahren. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Wer kann die Soforthilfe beantragen?

Alle Menschen, die durch die Unwetter-Katastrophe vom 14. und 15. Juli einen Schaden erlitten haben und von existenzieller Not betroffen sind. Sie können einen Sockelbetrag von 1500 Euro pro Haushalt erhalten. Für jede weitere Person aus dem Haushalt stehen weitere 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt aber maximal 3500 Euro ausgezahlt.

Um die Zahlungen zu ermöglichen, hat das Land eine Billigkeitsrichtlinie speziell für diese Unwetter-Katastrophe erlassen. Damit soll eine erste finanzielle Überbrückung ermöglicht werden, um die akute Notlage bei der Unterkunft und dem Kauf von Haushaltsgegenständen zu ermöglichen.

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Das Geld können nur Menschen erhalten, die ihren Hauptwohnsitz in einer der betroffenen Regionen in den Regierungsbezirken Köln, Düsseldorf und Arnsberg und durch das Unwetter Schäden erlitten haben.

Wo bekomme ich die Formulare und wer nimmt sie entgegen?

Sie können auf der Internetseite des Landes (land.nrw/de/soforthilfe) unter dem Stichwort „Soforthilfe“ heruntergeladen werden und richten sich an die jeweilige Stadt oder Gemeinde.

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?

Es reicht der glaubhafte Nachweis über den Hauptwohnsitz in einer der vom Hochwasser betroffenen Kommunen. Sollten keine Personalpapiere mehr vorhanden sein, können auch andere Nachweise erbracht werden. Darüber hinaus muss der Antragsteller eine Selbsteinschätzung abgeben, dass im betroffenen Haushalt ein Schaden von mindestens 5000 Euro entstanden, der nach seiner Einschätzung auch nicht durch Versicherungsleistungen abgedeckt ist. Das muss er im Formular kurz darstellen. Weitere Belege oder Nachweise sind nicht erforderlich.

Die Kommune als zuständige Behörde soll die Angaben in dem Antrag allein auf Plausibilität prüfen. Die Anträge und Bewilligungen sollen laut Landesregierung sofort und unbürokratisch erfolgen.

Gibt es auch eine Soforthilfe für Unternehmen, Gewerbebetriebe und Freiberufler?

Ja. Sie können Leistungen von bis zu 5000 Euro pro Betriebsstätte, die durch das Unwetter zerstört wurde, nach dem gleichen Muster mit einem anderen Formular abrufen. Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden. Anträge können in der Regel bei den betroffenen Kommunen gestellt werden.

Was ist mit der Landwirtschaft?

Das Land bietet Soforthilfen für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Obst- und Gartenbaus sowie der Aquakultur und der Fischerei. Hier gelten für besonders Betroffene dieselben Regelungen für Soforthilfen wie bei Angehörigen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe.

Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser: „Unsere Gedanken gelten weiterhin zuvorderst den Opfern des Hochwassers. Ganze Landstriche sind zerstört. In der Folge sind auch Tiere verendet, Ernteausfälle absehbar, einzelne Betriebe zerstört. Die Soforthilfe des Landes ist als erste, schnelle Liquiditätshilfe gedacht, um Schäden an überfluteten Gebäuden oder Grundstücken zu beseitigen. Vor dem Hintergrund der ermittelten Schäden werden weitere Unterstützungsleistungen zu prüfen sein.“

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Auch die Kommunen haben schwere Schäden zu verkraften. Gibt es für sie auch eine Soforthilfe?

Ja. Das Land stellt insgesamt 65 Millionen Euro für die betroffenen Kommunen als Soforthilfe für die Kosten bereit, die durch erste Instandsetzungen, für Räumung, Reinigung und Müllbeseitigung entstanden sind.

Welche Städte und Kreise bekommen diese Hilfe?

Im Regierungsbezirk Köln die Städte Aachen, Bonn, Köln und Leverkusen, die Städteregion Aachen und die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, der Oberbergische Kreis, der Rheinisch-Bergische Kreis der Rhein-Erft-Kreis und der Rhein-Sieg-Kreis. Im Regierungsbezirk Düsseldorf die Städte Düsseldorf, Essen. Mönchengladbach, Mülheim /Ruhr, Remscheid, Solingen und Wuppertal. Im Regierungsbezirk Arnsberg die Städte Bochum und Hagen sowie der Ennepe-Ruhr-Kreis, der Märkische Kreis und der Kreis Unna. Insgesamt stehen 65 Millionen Euro zur Verfügung. Das meiste Geld – 15 Millionen Euro, fließt in den besonders betroffenen Kreis Euskirchen.

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