Merkel als Zeugin benanntMechernicher Reichsbürger wegen Beleidigung verurteilt

Lesezeit 3 Minuten
5F9B28002286D9C9

Symbolbild

Euskirchen – Wegen Beleidigung ist ein Rentner aus dem Mechernicher Stadtgebiet am Donnerstag am Amtsgericht Euskirchen zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro verurteilt worden. Die Tat, die die Bonner Staatsanwaltschaft ihm zur Last gelegt hatte, räumte er ohne Umschweife ein. Die Vorwürfe aus der Anklage waren ihm offenbar weniger wichtig als staatsrechtliche und völkerrechtliche Aspekte. Jedenfalls behauptete er, die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Exekutive und Judikative, sei nicht befugt, „hoheitsrechtlich“ gegen ihn vorzugehen.

Er sei kein Bürger der Bundesrepublik Deutschland, erklärte der 64-Jährige: „Sonst würde ich hier den Mund halten.“ Er sei aber auch „kein Reichsbürger, kein Nazi, kein Selbstverwalter“, fügte er hinzu.

Brief an Direktorin des Amtsgerichts

Richter Felix Marienfeld widersprach dem Angeklagten: Er sei sehr wohl Staatsangehöriger der Bundesrepublik und müsse sich an deren Gesetze halten. Genau das hatte der Mechernicher nicht getan, als er am 26. April dieses Jahres an die Direktorin des Amtsgerichts schrieb. „Sie sind ein arroganter Mensch, damit stellt sich die Frage, ob Sie ein arrogantes Arschloch sind“, hieß es in dem Brief unter anderem.

Alles zum Thema Angela Merkel

Er bezeichnete die Juristin auch als respektlos, dumm und dämlich und warf ihr vor, das Recht zu beugen. Indem sie sich nicht an die Gesetze halte, missbrauche sie ihr Amt als Gerichtsdirektorin.

Angeklagter erschien ohne Verteidigung

Mit dem Brief handelte der Mechernicher sich nach Angaben von Gerichtssprecher Dr.Tobias Gülich einen Strafbefehl über 375 Euro (25 Tagessätze zu je 15 Euro) ein, gegen den er Einspruch einlegte. So kam es jetzt zur Hauptverhandlung, zu der der Angeklagte ohne Verteidiger erschien.

Während des Prozesses bezeichnete er sich als „Völkerrechtssubjekt“ und „Individuum“ sowie als Präsident der Institution TMVA. Was hinter dieser Abkürzung steckt, erläuterte er nicht.

Richter Marienfeld ging auf die Thesen des Mannes nur so weit ein, wie es für die Beweisaufnahme notwendig war. Der Angeklagte hatte unter anderem erklärt, es stünden sich zwei Völkerrechtssubjekte gegenüber, die Bundesrepublik Deutschland und das Deutsche Reich.

Merkel und STeinmeier als Zeugen gefordert

Dazu sagte Marienfeld: „Es gibt neben der Bundesrepublik kein Deutsches Reich.“ Diese Behauptung sei an den Haaren herbeigezogen. Als der Angeklagte zum wiederholten Mal zu seinen Theorien zurückkehrte, sagte der Richter: „Ich verhänge gegen Sie ein Ordnungsgeld oder Ordnungshaft, wenn Sie weitere Ausführungen zur Staatsangehörigkeit machen.“

Vorher hatte der Rentner gefordert, das Bundesverfassungsgericht solle seine Staatsangehörigkeit klären. In dieser Angelegenheit habe er auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zu einem Gespräch eingeladen: „Da kommt aber nichts.“

Schließlich beantragte er, in dem Verfahren Steinmeier als Zeugen zu hören, ebenso den Euskirchener Landrat, den Mechernicher Bürgermeister, den Ortsvorsteher seines Wohnorts und Bundeskanzlerin Angela Merkel. Das Gericht lehnte diesen Antrag jedoch als unbegründet ab.

Das könnte Sie auch interessieren:

Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft ließ die Aussagen des Angeklagten in ihrem Plädoyer außen vor – mit einer Ausnahme: Sie attestierte ihm eine „staatsfeindliche Gesinnung“, die ebenso strafschärfend zu werten sei wie der Umstand, dass er mit Blick auf den Tatvorwurf der Beleidigung keine Reue zeige.

Während sie eine Geldstrafe von 600 Euro forderte, verzichtete der 64-Jährige in seinem Schlusswort auf einen Antrag in Bezug auf das Strafmaß. Stattdessen beklagte er, dass das Verfahren gegen ihn nicht fair sei, da die von ihm benannten Zeugen nicht gehört würden. Das Schreiben an die Amtsgerichtsdirektorin sei im Übrigen „eine Provokation“ gewesen: „Im direkten Gespräch würde ich sie niemals als dumm und dämlich bezeichnen.“

KStA abonnieren