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ProzessBergisch Gladbacher lauert Ex-Freundin immer wieder auf und muss dafür Strafe zahlen

Lesezeit 3 Minuten
Vor dem Amtsgericht steht ein Schild mit der Aufschrift Amtsgericht Bergisch Gladbach.

Der Angeklagte musste sich vor dem Amtsgericht Bensberg verantworten. 

Der 51-Jährige fühlt sich missverstanden und hofft durch Einspruch gegen das Urteil auf eine „einsichtigere“ Staatsanwältin.

Vor dem Einzelrichter im Amtsgericht Bensberg musste sich der 51-jährige Angeklagte Sascha L. (Namen geändert) verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, gegen gerichtliche Maßnahmen verstoßen zu haben, die ihm nach dem Gewaltschutzgesetz auferlegt worden waren.

Ein Familienrichter hatte ihm untersagt, sich seiner ehemaligen Freundin Marita K. zu nähern. Ein Mindestabstand von 20 Metern in der Öffentlichkeit war vorgeschrieben, und er durfte sich auch nicht in die Nähe ihrer Wohnung begeben.

Bergisch Gladbacher verstößt wegen Kelloggs-Produkten gegen richterliche Auflage

Mindestens dreimal, so hatte das Opfer gegenüber der Polizei ausgesagt, habe Sascha L. gegen diese Auflagen verstoßen. Nachdem die Staatsanwaltschaft die Anklage verlesen hatte, erklärte der Angeklagte: „Ich muss durch die einzige Hauptstraße des Ortes fahren, sonst komme ich zum Beispiel nicht zum Supermarkt“. Richter Ertan Güven fragte ihn, ob es in seinem Wohnort keine Einkaufsmöglichkeiten gäbe, worauf er antwortete: „Doch, aber da gab es eine Zeit lang keine Kelloggs-Produkte.“

Es gelang Sascha L. jedoch nicht, den zweiten Tatvorwurf zu entkräften. Er war an einem Tag zur ehemaligen gemeinsamen Wohnung gefahren und hatte dort auf dem Hof seinen Elektroroller abgestellt. Dabei hatte ihn der Zeuge Franz G., der Besitzer des Hauses, gesehen und ihn darauf aufmerksam gemacht, dass er hier nicht sein dürfe. „Der Angeklagte verhielt sich jedoch sehr kooperativ und fuhr nach der Drohung, die Polizei zu holen, wieder vom Grundstück“, sagte der Zeuge vor Gericht aus. Sascha L. erklärte, dass er damals nur noch etwas aus der gemeinsamen Wohnung holen wollte.

Bensberger Opfer bekommt Urteil nicht mitgeteilt

Völlig anders berichtete die 28-jährige ehemalige Freundin des Angeklagten über dessen Verhalten. „Dass er im gleichen Supermarkt wie ich einkauft, ist mir egal, doch warum er mit seinem Roller auf einen abgelegenen Parkplatz fährt, wo ich ab und zu mein Auto parke, weiß ich nicht.“

Sie wies auch auf einen vereitelten Einbruchversuch hin und auf viele Begegnungen, die aus ihrer Sicht nicht zufällig sein konnten. Dann fragte sie den Richter: „Wird er denn jetzt endlich verurteilt? “ Richter Güven erteilte ihr eine Absage: „Wir sind gerade in der Hauptverhandlung, daher kann man noch nichts sagen. “ „Bekomme ich denn das Urteil mitgeteilt?“, fragte sie daraufhin. Die knappe Antwort des Richters: „Nein! “

Bergisch Gladbacher wegen ähnlicher Sache schon verurteilt

Staatsanwältin und Richter kamen zu der Überzeugung, dass der Angeklagte keine Einsicht zeige. Immer seien andere Schuld, so dessen feste, immer wieder geäußerte Überzeugung. Das Parken auf dem Grundstück sei jedoch ein eindeutiger und belegbarer Verstoß gegen seine Auflagen. Er hätte den   Roller einfach auf der Straße abstellen können.

Zudem ist er wegen einer ähnlichen Sache bereits an seinem ehemaligen Wohnort rechtskräftig verurteilt worden, auch wenn der Angeklagte behauptet, das sei ein Fehlurteil gegen ihn gewesen. Er hatte keinen Einspruch eingelegt, was schwer nachvollziehbar ist.

Die Staatsanwältin schlug in ihrem Plädoyer vor, den Angeklagten zu 120 Tagessätzen zu je 60 Euro zu verurteilen, da er objektiv gegen die Auflagen des Familiengerichts verstoßen habe. Das Gericht folgte dem, setzte aber mit 90 Tagessätzen von je 50 Euro die Strafe etwas niedriger an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. „Vielleicht lege ich Einspruch ein und die nächste Staatsanwältin ist einsichtiger,“ meinte der Angeklagte beim Herausgehen.