Zunächst einvernehmlicher Sex in Regionalbahn wurde gewalttätig – Vermindertet Schuldfähigkeit durch Alkohol und Medikamente.
Freund angeklagtVersuchte Vergewaltigung in der Regionalbahn 25 vor Gericht

Ausgerechnet in der videoüberwachten Regionalbahn 25 begann das Paar offenbar zunächst einvernehmlich mit Sex.
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Meral P. und Diyar M. (beide Namen geändert), ein iranisches Paar, das seit wenigen Jahren in Deutschland lebt, beschlossen im Juni 2022, einen schönen Tag in Köln zu verbringen. Für die Rückfahrt mit der Regionalbahn schlug Meral P. ihrem Freund vor, Wodka zu kaufen, den die beiden dann auch konsumierten. In der Regionalbahn in der Nähe von Overath kam es dann zu einem Vorfall, der nun vor dem Schöffengericht im Amtsgericht Bensberg verhandelt wurde: Diyar M. musste sich wegen versuchter Vergewaltigung und einfacher Körperverletzung verantworten.
Paar schmuste zunächst offenbar einvernehmlich in der Regionalbahn
Der Tathergang: Das Paar schmuste und scherzte zunächst in der Regionalbahn. Irgendwann zog Diyar M. seine Hose herunter und beide begannen zunächst einvernehmlich mit oralem Sex. Kurze Zeit später schien Meral P. die anderen Zugreisenden zu bemerken und stieß ihren Freund heftig weg. Daraufhin ergriff Diyar M. den Kopf seiner Freundin, um den Oralverkehr fortzusetzen. Ein Fahrgast, der ein weißes T-Shirt trug, kam hinzu und wies den Mann zurecht. Diyar M. begriff nun die Situation und zog sich hastig die Hose wieder hoch. Nachdem der Fahrgast weggegangen war, gab er seiner Freundin zwei schallende Ohrfeigen. Der Angeklagte versicherte indes, dass er sich an all das nicht erinnern konnte.
Im weiteren Verlauf gerieten der Fahrgast und der Angeklagte immer wieder in Streit, der schließlich durch einen anderen jungen Mann beruhigt wurde. Letztlich bekam Diyar M. eine Ladung Pfefferspray in die Augen, und das nächste, woran er sich erinnerte, war, dass er mit brennenden Augen auf einer Parkbank lag.
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Auf die Anzeige der Geschädigten kommt es auch nicht an, es genügt die Tat, da sind sich die Kommentatoren des Strafgesetzbuches einig.
Beiden, sowohl die als geschädigte Zeugin geladenen Meral P. als auch dem Angeklagten, war die ganze Situation äußerst peinlich. Bis zum Schluss weigerten sie sich, das im Gerichtssaal als Beweismittel gezeigte Überwachungsvideo anzusehen. Die Zeugin verließ nach ihrer Anhörung den Saal, und der Angeklagte verdeckte seine Augen und vergoss ab und an eine Träne, so groß war die Scham. Beide sind weiterhin ein Paar, und die Geschädigte hatte auch keine Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft hatte das nach der Sichtung des Videos veranlasst. „Auf die Anzeige der Geschädigten kommt es auch nicht an, es genügt die Tat, da sind sich die Kommentatoren des Strafgesetzbuches einig“, erläuterte die vorsitzende Richterin Britta Epbinder.
Dass es sich um einen Vergewaltigungsversuch in erniedrigender Weise handelte, war im Verfahren unstrittig. Was jedoch mit Hilfe eines Sachverständigen geklärt werden musste, war die Frage, ob der Angeklagte in der Situation wegen einer seelischen Störung komplett schuldunfähig war oder zumindest aufgrund einer Bewusstseinsstörung eine verminderte Schuldfähigkeit vorlag. Der Blutalkoholwert lag bei ungefähr 1,5 Promille. Dazu kam Pregabalin, ein Medikament, das der Angeklagte nach ärztlicher Verordnung einnahm. Beides zusammen habe nach Aussagen des Sachverständigen sicher zu Stimmungsschwankungen geführt, jedoch nicht eine Situation herbeigeführt, in der Diyar M. gänzlich unzurechnungsfähig war. Das Video bestätigte dies, indem es zeigte, dass der Angeklagte immer wieder erwartbare Reaktionen auf seine Umwelt zeigte. Dass sich der Angeklagte an nichts mehr erinnere, sei in solchen Situationen nicht ungewöhnlich, doch eine völlige Schuldunfähigkeit schloss der sachverständige Psychiater aus.
Zu acht Monaten Gefängnis verurteilt, die auf Bewährung ausgesetzt wurden
Nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und der Verteidigerin zog sich das Gericht zur Beratung zurück und verkündete anschließend das Urteil im Namen des Volkes: Diyar M. wurde zu acht Monaten Gefängnis verurteilt, die auf Bewährung ausgesetzt wurden.
Er muss in der dreijährigen Bewährungszeit straffrei bleiben, sich den Weisungen des Bewährungshelfers fügen und jeden Wohnsitzwechsel melden.
Die vorsitzende Richterin begründete das recht milde Urteil des Schöffengerichts mit der verminderten Schuldfähigkeit, der günstigen sozialen Prognose und der Tatsache, dass er in der Verhandlung echte Reue und Scham für sein Verhalten zeigte.